Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. AfNS-Chef Wolfgang Schwanitz befahl zunächst den Dienststellen in einem Telegramm, die Besetzungen zu verhindern.
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Im Dezember 1989 spitzte sich die politische Krise in der DDR zu. Das Politbüro und das Zentralkomitee erklärten ihren Rücktritt und ein Untersuchungsausschuss erstattete einen ersten Bericht zu Amtsmissbrauch und Korruption des alten Regimes. Der Chef des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) Wolfgang Schwanitz warnte die Diensteinheiten daher vor möglichen gewaltsamen Auseinandersetzungen.
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Die SED-Führung maß digitalen Spielen aus ökonomischen und politisch-ideologischen Gründen einen besonderen Stellenwert bei. In den 80er Jahren gab sie die Entwicklung des Videospielautomaten Poly-Play in Auftrag, an dessen Entwicklung die Stasi maßgeblich beteiligt war.
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In einer Dienstbesprechung Ende August 1989 fragte Mielke einen seiner Generäle, ob etwa "morgen der 17. Juni ausbricht".
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Am 4. und 5. Dezember 1989 stürmten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit (AfNS). Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. Wenige Tage später teilte der Leiter des AfNS Wolfgang Schwanitz seinen Untergebenen mit, dass die dienstlichen Bestimmungen zur inneren Repression fortan außer Kraft gesetzt seien.
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Der Bericht der Abteilung M der Bezirksverwaltung Frankfurt (Oder) vom Mai 1960 vermittelt ein Bild der Stimmung unter den Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP). Bei der Postkontrolle wurde auch geprüft, ob die Einheiten sensible Informationen an Dritte weitergaben.
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