Hauptschauplatz des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 in Magdeburg war der Stadtteil Sudenburg. Hier befanden sich neben der Haftanstalt und dem Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit auch das Bezirksgericht und die Bezirksbehörde der Volkspolizei (BDVP).
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Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 9 Seiten
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
Dokument, 31 Seiten
In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Die Beteiligten erhielten hohe Haftstrafen, die Berufung scheiterte.
Dokument, 2 Seiten
Ein Elektroschweißer des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA), der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 an der Demonstration in Görlitz als Redner beteiligt hatte, erhielt eine vierjährige Zuchthausstrafe.
Dokument, 3 Seiten
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten