Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
Dokument, 6 Seiten
Der Grenzpolizist Manfred Smolka geriet immer wieder in Konflikt mit den politischen Vorgaben der SED. Nachdem er einen Befehl nicht ausgeführt hatte, eskalierte die Situation.
Dokument, 2 Seiten
Minister Erich Mielke und der stellvertretende Chef des KGB, Wladimir Krjutschkow sprachen über Fragen der atomaren Nachrüstung in Europa. Außerdem geht es um den Abschuss eines südkoreanischen Passagierflugzeugs an der sowjetischen Pazifikküste zwei Wochen zuvor.
Dokument, 19 Seiten
Baden-Württemberg gehörte zum "operativ" zu bearbeitenden Gebiet der Bezirksverwaltung Dresden. Um an möglichst detailreiche Informationen zu kommen, warb die Stasi Inoffizielle Mitarbeiter (IM) in Westdeutschland.
Dokument, 1 Seite
Das Urteil gegen vier der am Überfall auf das Punkkonzert in der Zionskirche beteiligten Skinheads sorgte wegen des geringen Strafmaßes in der Öffentlichkeit für Kritik. Der Sekretär des SED-Zentralkomitees für Sicherheitsfragen, Jugend, Sport, Staats- und Rechtsfragen, Egon Krenz, griff persönlich in das Strafverfahren ein und vereinbarte mit dem Generalstaatsanwalt höhere Strafen für die Täter. Generalsekretär Erich Honecker stimmte diesem Vorschlag zu.
Dokument, 6 Seiten