Am 4. und 5. Dezember 1989 stürmten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit (AfNS). Vorausgegangen waren Gerüchte über die Vernichtung von Akten. Wenige Tage später teilte der Leiter des AfNS Wolfgang Schwanitz seinen Untergebenen mit, dass die dienstlichen Bestimmungen zur inneren Repression fortan außer Kraft gesetzt seien.
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Etwa 90.000 importierte Exemplare der Dezember-Ausgabe der sowjetischen Zeitschrift "Sputnik" von 1988 wurden von der Stasi nach ihrer Anlieferung umgehend konfisziert.
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Der Sprecher des sowjetischen Außenministeriums erklärte das "Sputnik"-Verbot in einer Stellungnahme zu einer inneren Angelegenheit der DDR.
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Das Verbot der Monatszeitschrift "Sputnik" löste in der DDR allerorts Proteste aus. Auch die Beschäftigten des Verkehrs- und Nachrichtenwesens der DDR standen der Maßnahme der SED-Führung ablehnend gegenüber.
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Nachdem die Ausgabe 10/88 des "Sputnik" in der DDR nicht erschien, wandten sich viele Menschen an die sowjetische Botschaft, um die Gründe dafür zu erfahren.
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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