1973 entwickelte die Stasi den Plan, den Liedermacher Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Mit einer rechtlichen Einschätzung sicherte sie das Vorgehen juristisch ab.
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Am frühen Abend des 10. April 1981 stieg der 23-jährige Matthias Domaschk zusammen mit seinem Freund Peter Rösch in Jena in einen Zug nach Ost-Berlin. Sie wollten zu einer Geburtstagsfeier. Doch eine Stunde vor Berlin wurden beide aus dem Zug geholt. Ein Verhörmarathon begann, der zwei Tage später, am 12. April, in der Untersuchungshaftanstalt Gera endete. Dort fanden Stasi-Mitarbeiter Matthias Domaschk um 14:15 Uhr tot in einem Raum vor. In den Stasi-Akten ist von Suizid die Rede, doch widersprüchliche Indizien schüren bis heute Zweifel an dieser Version
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In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
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1976 ließ die DDR den kritischen Liedermacher Wolf Biermann für eine Konzerttournee in die Bundesrepublik ausreisen – nur um ihn hinterrücks auszubürgern. Während er den Grenzübergang Friedrichstraße Richtung Westen passierte, fotografierte die Stasi ihn während der Passage.
1 Fotografie
Für den Fall, dass der kritische Liedermacher Wolf Biermann nach seiner Ausbürgerung versuchen würde wieder in die DDR einzureisen, sollte dessen Reisepass eingezogen werden. Die Stasi hatte außerdem einen Text vorbereitet, der dann verlesen werden sollte.
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Nachdem das SED-Regime Wolf Biermann während einer Konzertreise in der Bundesrepublik ausgebürgert hatte, wandte sich Robert Havemann in einem Brief an Erich Honecker. Darin äußerte er sein Unverständnis über die Maßnahme und forderte die Ausbürgerung rückgängig zu machen.
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