Nach den Ereignissen des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 brachte ein Arbeiter aus Güstrow auf seiner Arbeitsstelle einen Zettel mit einer regimekritischen Losung an. Das Bezirksgericht Schwerin verurteilte ihn daraufhin zu acht Jahren im Zuchthaus.
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Weil er während einer Streikkundgebung in Groß Dölln während des Volksaufstandes einen Parteisekretär von einem Tisch stieß, wurde ein Autolackierer durch die Staatssicherheit inhaftiert. Im Abschlussbericht zum Untersuchungsvorgang wird eine harte Strafe gefordert.
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Zur "Festigung des Klassenstandpunktes" war es in Betrieben und Bildungseinrichtungen der DDR üblich, Wandzeitungen anzufertigen und auszustellen. Die "Firma Hoch und Guck" bildete da keine Ausnahme. Hier hält sich die DDR ihre Leistungen am 20. Jahrestag ihrer Staatsgründung zugute.
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