In der späten DDR war eine verhältnismäßig geringe Anzahl von etwa 600 Anwälten tätig. Sie wurden vor allem nach ihrer Systemtreue ausgewählt. In politischen Prozessen konnten sie ihrer Funktion nur eingeschränkt gerecht werden, denn die Verhandlungen wurden - wenn auch meist indirekt – politisch gesteuert.
Mitte der 1960er Jahre begann die Stasi, sich eingehend mit den nationalsozialistischen Verbrechen um den KZ-Lager-Komplex Mittelbau-Dora auseinanderzusetzen und umfassende Archivauswertungen und Ermittlungen vorzunehmen. Hintergrund war das sich hierzu anbahnende zweite große Strafverfahren auf westdeutschem Boden, der Essener Dora-Prozess. Er begann im November 1967 vor dem Essener Landgericht. Seit Anfang der 1960er Jahre liefen entsprechende Vorermittlungen in der Bundesrepublik, die vielfach Rechtshilfeersuchen an verschiedene Stellen in der DDR einschlossen und so die Stasi auf den Plan riefen.
Dokument, 2 Seiten
1976 wurde der Anwalt Götz Berger, der gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, vom Justizministerium aus der DDR-Anwaltschaft entfernt. Der Vorwurf: Er hätte sich zu sehr mit seinen Mandanten identifiziert
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Mit Zersetzungsmaßnahmen wollte die Staatssicherheit den SED-Kritiker Robert Havemann zum Schweigen bringen. Der Plan zeigt, wie weit die Geheimpolizei dabei ging.
Dokument, 8 Seiten
Am 4. November 1989 fand die größte Demonstration während der Friedlichen Revolution in Berlin statt. Diese war zwar offiziell genehmigt, trotzdem hatten die Stasi-Mitarbeiter vor Ort einen umfangreichen Aufgabenkatalog abzuarbeiten.
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Das Inkrafttreten einer neuen und in Teilen restriktiveren Reiseverordnung im Januar 1989 löste in der DDR eine Welle an Kritik aus. Die Staatssicherheit wertete die empörten Reaktionen aus der Bevölkerung für die Partei- und Staatsführung aus.
Dokument, 11 Seiten
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dokument, 19 Seiten