In der späten DDR war eine verhältnismäßig geringe Anzahl von etwa 600 Anwälten tätig. Sie wurden vor allem nach ihrer Systemtreue ausgewählt. In politischen Prozessen konnten sie ihrer Funktion nur eingeschränkt gerecht werden, denn die Verhandlungen wurden - wenn auch meist indirekt – politisch gesteuert.
Um das Berliner Anwaltskollegium besser kontrollieren zu können, warb die Stasi 1958 den Anwalt Götz Berger als Geheimen Informator an. Er lieferte zwar Informationen über Kollegen und Bekannte, verweigerte jedoch zumeist Auskünfte über Mandanten.
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Unter dem Decknamen "Dolly" verpflichtete sich eine Jurastudentin zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. In der Folge berichtete sie eifrig an die Geheimpolizei, auch unter Verletzung des Anwaltsgeheimnisses.
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Unter dem Decknamen "Dolly" verpflichtete sich eine Jurastudentin zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit. Zuvor hatte die SED-Bezirksleitung Berlin, trotz mangelhafter Qualifikationen, ihre Aufnahme in das Berliner Anwaltskollegium durchgesetzt.
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1976 wurde der Anwalt Götz Berger, der gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, vom Justizministerium aus der DDR-Anwaltschaft entfernt. Der Vorwurf: Er hätte sich zu sehr mit seinen Mandanten identifiziert
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Die Stasi dokumentierte die erste genehmigte Demonstration während der Friedlichen Revolution.
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Am 4. und 5. Dezember 1989 besetzten mutige Bürgerinnen und Bürger etliche Bezirks- und Kreisämter des neu gegründeten Amts für Nationale Sicherheit. Stasi-Chef Wolfgang Schwanitz traf am 4. Dezember auf einige Mitglieder der Bürgerrechtsgruppen. Diese waren wegen der Zuspitzung der Lage ebenfalls besorgt und hatten einen Aufruf zur Gewaltlosigkeit veröffentlicht.
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