Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Mit einem "konzentrierten Schlag" versuchte die Staatssicherheit Mitte der 50er Jahre, westliche, antisozialistische Organisationen zu zerschlagen. Ein wesentliches Ziel lag darin, die Erfolge propagandistisch auszuwerten.
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Die Bezirksverwaltung der Stasi in Berlin ermittelte zusammen mit der Volkspolizei im Fall des Neonazi-Angriffs auf ein Punkkonzert in der Zionskirche.
Dokument, 4 Seiten
Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Verurteilten und ihrer Verwandten. Der Präsident der DDR, Wilhelm Pieck, lehnte ein Gnadenverfahren jedoch ab.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Laurenz.
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Das Oberste Gericht der DDR verurteilte Elli Barczatis und Karl Laurenz am 23. September 1955 wegen Spionage für die Organisation Gehlen zum Tode. Zwei Monate später wurden sie in Dresden hingerichtet. Das Vollstreckungsprotokoll vom 23. November 1955 schildert nüchtern die letzten Stunden von Barczatis.
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