Am 17. Juni 1953 in Magdeburg geriet Ernst Jennrich eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängnis und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Dafür wurde er zum Tode verurteilt. Einer der Schöffen kritisierte das Urteil und wies auf Unstimmigkeiten in den Zeugenaussagen hin.
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Die DDR praktizierte eine israelfeindliche Politik, doch parallel dazu bemühte sich die SED-Führung in den 80er Jahren, die Sympathien von Menschen jüdischen Glaubens im In- und Ausland zu gewinnen. Die unter anderem für den Bereich Kultur und Kirchen zuständige Hauptabteilung XX der Staatssicherheit ließ 1988 alle Stasi-Bezirksverwaltungen eine Bestandsaufnahme zu jüdischen Einrichtungen und Gedenkstätten in der DDR vornehmen.
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