Nur eine halbe Stunde Beweisaufnahme benötigte das Stadtbezirksgericht Pankow, um einen Angeklagten 1984 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. Zeugen wurden nicht gehört, der Anwalt stellte keine einzige Frage, sagte nichts gegen den Sachvortrag des Staatsanwalts und bat lediglich die Strafhöhe zu prüfen.
Dokument, 8 Seiten
Ein Postangestellter, der sich mit den Aufständischen des 17. Juni 1953 auf einer Baustelle in Groß Dölln solidarisiert und gegen die Regierung geäußert hatte, wurde wegen "Boykotthetze" angeklagt und durch das Bezirksgericht Neubrandenburg zu drei Jahren Haft verurteilt.
Dokument, 4 Seiten
1976 wurde der Anwalt Götz Berger, der gleichzeitig Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war, vom Justizministerium aus der DDR-Anwaltschaft entfernt. Der Vorwurf: Er hätte sich zu sehr mit seinen Mandanten identifiziert
Dokument, 4 Seiten
Auch in Leipzig kam es während der Ereignisse vom 17. Juni 1953 zu Streiks und Demonstrationszügen in der Innenstadt. Jugendliche setzten auf dem Marktplatz den Pavillon der "Nationalen Front" und einen Zeitungskiosk in Brand.
5 Fotografien
Am 12. September 1980 beantragte die Stasi bei der Staatsanwaltschaft einen richterlichen Haftbefehl gegen Werner Teske wegen des dringenden Tatverdachts der "Spionagetätigkeit".
Dokument, 2 Seiten
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert, trotzdem hielt ihn das MfS weiter gefangen. Das Urteil gegen Merker kam daher einer Verlegenheitslösung gleich.
Dokument, 15 Seiten