Am 23. September 1955 verurteilte das Oberste Gericht der DDR Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit zum Tode. Auf das Urteil folgten die Gnadengesuche der Angehörigen von Barczatis und Laurenz.
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In der zentralen Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen mussten sich Elli Barczatis und Karl Laurenz nach ihrer Festnahme stundenlangen Nachtvernehmungen unterziehen. In einem der Verhöre verglich Laurenz die Staatssicherheit mit den nationalsozialistischen Geheimdiensten.
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Nach ihrer Festnahme im März 1955 kamen Elli Barczatis und ihr Geliebter, Karl Laurenz, in die zentrale Untersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen. Es folgten wochenlange Verhöre, die meist nachts stattfanden. Ein Vermerk in den Vernehmungsprotokollen von Laurenz dokumentiert seinen Widerstand gegen die stundenlangen Nachtverhöre.
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Der Prozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionagetätigkeit fand an einem einzigen Tag, dem 23. September 1955, statt. Er endete mit dem Todesurteil für beide Angeklagten. Nach der Verhandlung fasste Staatsanwalt Wolfgang Lindner die Ergebnisse in einem Sitzungsbericht zusammen.
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Obwohl die westlichen Geheimdienste den Volksaufstand in der DDR verschliefen, deutete die SED-Führung den Aufstand kurzerhand propagandistisch um. Es sei ein aus dem Ausland gesteuerter "faschistischer" Putsch gewesen.
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Im November 1953 fielen der Stasi Dokumente der Organisation Gehlen in die Hände, die ein großes Ausmaß an Ahnungslosigkeit beim westdeutschen Geheimdienst offenbarten.
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