Der SED-Funktionär Paul Merker wurde 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Die Verurteilung Merkers entbehrte selbst nach DDR-Maßstäben jeglicher Grundlage und hatte deshalb nicht lange Bestand. In der folgenden politischen Tauwetterphase hoben am 13. Juli 1956 dieselben Richter, die ihn im Auftrag der Partei verurteilt hatten, das Urteil im Auftrag der Partei wieder auf.
Dokument, 3 Seiten
Nach dem Neonazi-Überfall in der Ost-Berliner Zionskirche im Herbst 1987 ließ sich die Existenz von Rechtsextremismus in der DDR nicht mehr verschweigen. Im Februar 1988 erhielten alle Bezirksverwaltungen sowie diverse Hauptabteilungen des Ministeriums für Staatssicherheit eine Einschätzung der Hauptabteilung XX zu Jugendlichen mit "neofaschistischer Gesinnung".
Dokument, 12 Seiten
Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der SED-Funktionär Paul Merker 1955 vom Obersten Gericht der DDR zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe verurteilt, weil er angeblich staatsfeindliche Verbindungen unterhalten habe. Pläne, ihn zum Hauptangeklagten eines großen politischen Schauprozesses zu machen, waren bereits im Frühjahr 1953 gescheitert. Ein Sachstandsbericht vom 19. Januar 1954 listet Merkers "parteischädigende Handlungen" in der Vergangenheit auf, die der Beschuldigte jedoch abstritt.
Dokument, 3 Seiten
Der Skinhead-Überfall auf die Zionskirche im Herbst 1987 war Auslöser für die Gründung einiger selbstorganisierter Antifa-Gruppen in der DDR. Unmittelbar nach dem Ereignis fand sich in Berlin eine Gruppe Betroffener zur "Anti-Nazi-Liga" zusammen und verteilte Handzettel, um auf die erstarkende Neonazi-Bewegung aufmerksam zu machen.
Dokument, 4 Seiten
Mit dem Skinhead-Überfall auf ein Punkkonzert im Herbst 1987 verstärkte die Stasi ihr Vorgehen gegen die Neonazi-Szene. Sie fürchtete, dass die rechtsextreme Subkultur die Sicherheit bedrohen und das Image der "antifaschistischen" DDR beschädigen könnte. Demzufolge war ein systematisches Vorgehen der Sicherheitsorgane erforderlich. Die Hauptabteilung XX ließ dafür z. B. von allen MfS-Dienststellen in der DDR Informationen über die Skinheads zusammentragen.
Dokument, 4 Seiten
Der Operative Vorgang "Konzert" zur Aufklärung des Neonazi-Überfalls auf die Ost-Berliner Zionskirche blieb für die Stasi auch nach dem ersten Prozess im Dezember 1987 relevant. Die Bekämpfung rechtsextremer Skinhead-Gruppen in der DDR stand nun nicht mehr aus strafrechtlichen, sondern politisch übergeordneten Gründen im Fokus.
Dokument, 3 Seiten