Die Chefsekretärin des Ministerpräsidenten der DDR, Elli Barczatis, geriet Anfang der 50er Jahre ins Visier der Staatssicherheit. Ihr Geliebter, Karl Laurenz, spionierte für die Organisation Gehlen. Er nutzte Barczatis als Quelle im Büro Grotewohls, ohne sie in seine geheimdienstliche Tätigkeit einzuweihen. Die Stasi überwachte das Paar über vier Jahre, bis sie Barczatis und Laurenz festnahm. Ein Geheimprozess vor dem Obersten Gericht der DDR endete mit dem Todesurteil für beide.
Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. In der Anklageschrift führt Generalstaatsanwalt Ernst Melsheimer die Gründe für die Anklage auf und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dokument, 19 Seiten
Um ihre Ausreise aus der DDR zu erzwingen, demonstrierten einige Bürger, wandten sich an westliche Medien oder begingen "Republikflucht". Eine Übersicht fasst zusammen, wie diese "Straftatbestände" rechtlich zu werten seien.
Dokument, 3 Seiten
Weil sie während des Volksaufstandes die Losungen "Russki go hom", "Nieder mit dem Iwan" und "Nieder mit Grotewohl" an Häuser in Binz schrieben, wurden vier Personen vom Bezirksgericht Rostock zu drakonischen Strafen verurteilt.
Dokument, 1 Seite
Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
Dokument, 12 Seiten
Gemeinsam mit der Volkspolizei ermittelte die Staatssicherheit im Fall des Neonazi-Überfalls auf ein Punkkonzert am 17. Oktober 1987. Das organisierte und planvolle Vorgehen der Skinheads konnte die Stasi bereits wenige Tage nach der Tat nachweisen.
Dokument, 5 Seiten