Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d.h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Bei der "Kampfdemonstration" am 17. Januar 1988 anlässlich des 69. Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg nahmen auch Ausreisewillige und Bürgerrechtler teil, um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen. Die Staatssicherheit beschlagnahmte ihre Transparente.
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Laut einer Kerblochkartei der Hauptabteilung IX verurteilte der Erste Militärstrafsenat des Obersten Gerichts der DDR Werner Teske zu einer lebenslangen Haftstrafe.
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Nachdem die Flugzeugentführung durch Christel und Eckhard Wehage gescheitert war und beide Selbstmord begangen hatten, untersuchte die Staatssicherheit den Vorfall. Sie setzte unter anderem Inoffizielle Mitarbeiter (IM) im privaten und beruflichen Umfeld der Toten ein. Ein Angehöriger der Volksmarine berichtete der Stasi von seinem ehemaligen Kollegen Eckhard Wehage.
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Um an einer Solidaritätsveranstaltung für die Opfer des spanischen Franco-Regimes teilnehmen zu können, wollte der kritische DDR-Liedermacher Wolf Biermann 1975 nach Offenbach reisen. Die Stasi äußerte in einer Stellungnahme Bedenken dagegen.
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Christel und Eckhard Wehage setzten ihrem Leben nach dem gescheiterten Fluchtversuch mit einem Passagierflugzeug ein Ende. Daraufhin übernahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Ermittlungen und versuchte gleichzeitig, die wahren Hintergründe des Vorfalls nicht öffentlich werden zu lassen. Doch schon bald kamen Gerüchte auf, die der von der Stasi konstruierten Legende widersprachen. Der Bericht eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) von April 1970 listet einige Reaktionen aus der Bevölkerung auf.
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"Oberindianer", "sturer Schrat" und "Honni" - das war zu viel für den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED. Erich Honecker ließ das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg verbieten. Die Stasi lieferte eine rechtliche Einschätzung.
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