Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Doch sie wurde erst hingehalten und am folgenden Tag nicht mehr über die Grenze gelassen und in Bildfahndung gestellt.
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1988 wurden Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden und Rechtsextremismus in der DDR ausgesprochen hatten. Die Stasi dokumentierte alle Äußerungen zu diesem Fall – auch die in westlichen Medien.
Dokument, 4 Seiten
Ernst Jennrich geriet dort eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Das Oberste Gericht der DDR forderte später die Todesstrafe für die ihm vorgeworfene Ermordung eines Wachmanns.
Dokument, 7 Seiten
1988 wurden vier Schüler der Carl-von-Ossietzky-Schule in Berlin-Pankow der Schule verwiesen, weil sie sich offen gegen Militärparaden ausgesprochen hatten und vor dem Rechtsextremismus in der DDR gewarnt hatten.
Dokument, 1 Seite
Am 17. Juni 1953 geriet Ernst Jennrich in Magdeburg eher zufällig in die Menschenmenge am Gefängniskomplex und kam an einen Karabiner, mit dem er zwei Schüsse abfeuerte. Trotz geringer Beweislast verurteilte ihn das Bezirksgericht wegen Mordes an einem Wachmann zum Tode.
Dokument, 4 Seiten
Im August 1970 wollte die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof in Ost-Berlin ausloten, ob die Gruppe den "bewaffneten Kampf" von dort aus koordinieren könnte. Mit einem gefälschten Pass versuchte Meinhof über den Grenzübergang Friedrichstraße einzureisen. Die Stasi-Mitarbeiter der Passkontrolleinheit vor Ort kopierten das Dokument.
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