1973 entwickelte die Stasi den Plan, den Liedermacher Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Mit einer rechtlichen Einschätzung sicherte sie das Vorgehen juristisch ab.
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Die Staatssicherheit überwachte den kritischen DDR-Liedermacher Wolf Biermann mit großem Aufwand. Dabei dürfte auch dieses Bild von Biermanns Wohnhaus in der Berliner Chausseestraße entstanden sein.
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Um an einer Solidaritätsveranstaltung für Opfer des spanischen Franco-Regimes teilnehmen zu können, stellte Wolf Biermann einen Reiseantrag beim DDR-Kulturministerium.
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Nach elf Jahren Auftrittsverbot ergab sich für Wolf Biermann 1976 die Möglichkeit, in der Prenzlauer Nikolaikirche aufzutreten. Danach verfasste der Liedermacher einen offenen Brief und gab dem NDR ein Telefoninterview, das die Stasi mitschrieb.
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1976 ergab sich für Wolf Biermann, den das SED-Regime elf Jahr zuvor mit einem Auftrittsverbot belegt hatte, eine verdeckte Auftrittsmöglichkeit in der Prenzlauer Nikolaikirche. Die Stasi erfuhr davon erst aus westlichen Medien. Minister Mielke verlangte daraufhin unverzüglich Informationen zu diesem Konzert zu erarbeiten.
Dokument, 2 Seiten
In einem Maßnahmeplan listete die Stasi kurz vor der Ausbürgerung des kritischen Liedermachers Wolf Biermann noch einmal alle Eckpunkte auf, die zum Entzug der Staatsbürgerschaft führen sollten.
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