Wolfgang Schwanitz, der neue Leiter des Stasi-Nachfolgers Amt für Nationale Sicherheit (AfNS), wies am 29. November 1989 erneut die Vernichtung von Akten an. Dabei sollten alle Unterlagen zu Dienstanweisungen, die laut des Schreibens außer Kraft gesetzt waren, von den Diensteinheiten "kurzfristig in eigener Zuständigkeit" vernichtet werden.
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Vom 18. bis 21. Dezember 1953 fand vor dem Obersten Gericht der DDR ein auch als "Gehlen-Prozess" bekannter Schauprozess wegen Spionage im Auftrag der Organisation Gehlen statt.
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Mit dem "Staatsplanthema 14.25" verfolgte die DDR ab 1974 ein staatlich gelenktes Dopingprogramm. Vor allem um in internationalen Wettkämpfen zu bestehen, erhielten Leistungssportlerinnen und -sportler – oftmals unwissentlich – von Trainern und Sportärzten Anabolika und andere leistungssteigernde Substanzen. Die Staatsicherheit sorgte vorrangig für die Geheimhaltung der Dopingprojekte und überwachte die daran beteiligten Personen. Der inoffizielle Mitarbeiter (IM) "Klinner" äußerte in einem Bericht zum Geheimnisschutz im Rahmen des "Komplex 08" seine Bedenken zu Dopingpräparaten, die nicht dem Arzneimittelgesetz entsprachen.
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1985 verhängte die DDR ein zeitweises Einreiseverbot gegen den westdeutschen Musiker Udo Lindenberg. Die genauen Gründe dafür lassen sich nicht mehr rekonstruieren.
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Bei einer Filmpremiere für Angehörige des MfS spricht der Leiter der Hauptverwaltung Aufklärung, Markus Wolf, über seinen Vorgänger Richard Stahlmann und die Gründung der HV A.
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Die SED-Machthaber ließen die Evangelische Kirche in der DDR durch die Staatssicherheit überwachen. Dennoch boten kirchliche Einrichtungen einen gewissen Schutz für Jugendliche, Bürgerrechtler und Ausreisewillige.
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