Im Sommer 1987 hatte die Sendung Radio Glasnost ihre Premiere. Die Beiträge wurden von Oppositionellen in der DDR produziert, jedoch von einer Redaktion in West-Berlin vertont und dann von dort ausgestrahlt. Die Macher wollten die Menschen auf beiden Seiten der Mauer erreichen und sie über die wachsende Protestbewegung in der DDR informieren. Für die DDR-Führung und die Stasi war das ein großes Ärgernis. Die Geheimpolizei versuchte mehrfach die Ausstrahlung von Radio Glasnost mit Störsendern zu behindern.
RAF und Stasi verbanden eine gewisse ideologische Nähe und derselbe Gegner. Zaghaft loteten beide Seiten Möglichkeiten einer Zusammenarbeit aus. Letztlich blieb es jedoch beim Flirt: Die RAF musste einsehen, dass die DDR zu offener Unterstützung nicht bereit war. Die Stasi hingegen erkannte, dass die RAF sich kaum instrumentalisieren ließ.
Der Nordische Kombinierer Klaus Tuchscherer galt als Nachwuchshoffnung des DDR-Leistungssports. Aus Liebe zu einer jungen Österreicherin nutzte er seine erste Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck , um sich abzusetzen und im Westen zu bleiben. Die Staatssicherheit begann eine umfangreiche Begleitung des Vorfalls.
Die Biographie Wolf Biermanns schien zunächst wie gemacht für ein Leben in der DDR. Der Sohn aus einer kommunistischen Arbeiterfamilie siedelte 1953 in die DDR über. Mit seinen Liedern und Gedichten eckte er dort allerdings schnell an. Die SED belegte ihn mit einem Auftrittsverbot, ließ ihn durch die Stasi überwachen, schränkte seinen Bewegungsraum ein und bürgerte ihn 1976 hinterrücks wieder aus.
Härter als mit dem Tode kann man nicht strafen. Der Staatssicherheit schien die Todesstrafe für einen geflüchteten, ehemaligen Grenzoffizier jedoch angemessen. Vor allem, weil sie deren abschreckende Wirkung für die Effizienz des Grenzregimes für notwendig erachtete. Manfred Smolka wurde aufgrund dieses Kalküls 1960 nach einem Schauprozess hingerichtet. Die Unterlagen zeigen, wie die Stasi gegen Smolka vorging und belegen Minister Mielkes Verantwortung für dieses Urteil.
Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste "die härteste Strafe treffen".