Zur Weltmeisterschaft 1974 sollten aus der DDR nur handverlesene "Touristen" fahren. Wer sich selbst um eine Karte für die WM bemühte, geriet ins Visier der Staatssicherheit.
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Die Arbeit des MfS vor Ort in Seoul sollte zur weiteren Informationsauswertung auch gleich in der Zentrale in Berlin bekannt gemacht werden. In einem Fernschreiben erstatten die Offiziere des MfS in Südkorea Bericht zurück in die DDR.
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Die DDR-Olympia-Mannschaft wurde in Seoul von einer eigens gebildeten Operativ-Gruppe begleitet. Diese hatte vor, während und nach den Spielen das Team im Blick. Im Bericht wird die Arbeit dieser Gruppe analysiert und resümiert.
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Baden-Württemberg gehörte zum "operativ" zu bearbeitenden Gebiet der Bezirksverwaltung Dresden. Um an möglichst detailreiche Informationen zu kommen, warb die Stasi Inoffizielle Mitarbeiter (IM) in Westdeutschland.
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Der 1. Militärstrafsenat des Obersten Gericht der DDR verurteilte Werner Teske am 11. Juni 1981 wegen "schwerster Verbrechen gegen die Sicherheitsinteressen" der DDR zum Tode. Für den Richter spielte es bei der Urteilsfindung keine Rolle, dass Teske die Fahnenflucht nicht begangen hatte.
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Vor dem Beginn der Olympischen Sommerspiele im Sommer 1972, fasste die Stasi die politische Lage und den Stand der Vorbereitungen zusammen.
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