Ein Arbeiter, der sich während des Volksaufstands vom 17. Juni an der Demonstration auf dem Leninplatz in Görlitz als Redner beteiligt hatte, wurde zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ihm vor seiner Entlassung eine Erklärung zur Schweigepflicht über seine Haftzeit ab.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Es folgte die Verhängung des Ausnahmezustandes durch die sowjetische Armee.
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Am 22. Juni 1953 nahm das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Frankfurt (Oder) sechs Hauptverdächtige fest, die sich am Streik der Strausberger Bauarbeiter beteiligt hatten. Die politischen Forderungen der Arbeiter wurden unter dem Vorwurf der "Boykotthetze" strafrechtlich verfolgt.
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Der Angestellte Wilhelm Grothaus trat während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 im Sachsenwerk in Dresden als Redner auf, forderte freie Wahlen und die Freilassung aller politischen Gefangenen. Das Bezirksgericht Dresden verhängte später gegen ihn eine fünfzehnjährige Zuchthausstrafe.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Als "Haupträdelsführer" galt der selbstständige Fotograf Lothar Markwirth. Seine Ehefrau erhielt auf Nachfrage vom Gericht eine kurze Mitteilung zu seiner Verurteilung.
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In der Kreisstadt Niesky führte der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen auf den Straßen. Das Bezirksgericht Dresden verurteilte 16 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung am Aufstand in Niesky und gegen den SED-Staat gerichteten "Boykotthetze".
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