Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Im Anschluss an die Vernehmung der beiden Angeklagten trug Staatsanwalt Wolfgang Lindner sein Plädoyer vor.
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Der Bericht zeigt, dass der Bezirk Neubrandenburg kein Zentrum des Volksaufstandes war. Insgesamt kam es in 29 Städten und Gemeinden zu Aktionen.
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Am 23. September 1955 fand vor dem Obersten Gericht der DDR in Berlin ein Geheimprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz wegen Spionage für die Organisation Gehlen statt. Er war einer von mehreren Prozessen gegen tatsächliche oder vermeintliche Agentinnen und Agenten des westdeutschen Nachrichtendienstes in den 50er Jahren. Der Vizepräsident des Obersten Gerichts der DDR, Walter Ziegler, eröffnete den Prozess.
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Während des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 kam es im Bezirk Karl-Marx-Stadt zu vergleichsweise wenig Streiks und Demonstrationen. Die Volkspolizei informierte das MfS über einen Streik der Bauarbeiter des VEB Bau-Union Dresden und ihre Forderungen.
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Im thüringischen Sömmerda entlud sich am 17. Juni 1953 der aufgestaute Unmut von Arbeitern des VEB Rheinmetall. Die Bilder zeugen vom Ausmaß der Ereignisse.
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Am 17. Juni 1953 geriet der 42-jährige Ernst Jennrich eher zufällig an einen Karabiner. Die zwei Schüsse, die er damit abgab, sollen einen Gefängniswärter tödlich getroffen haben. Ungeachtet der unklaren Beweislage wurde Jennrich zum Tode verurteilt. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte ein Gnadengesuch ab.
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