Im August 1975 unterzeichneten sieben Staaten des Warschauer Paktes, 13 neutrale Länder und 15 Mitgliedsstaaten der NATO die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Anknüpfend an die weltweite Entspannungspolitik und die Ostverträge der Bundesregierung näherten sich Ost und West wirtschaftlich, militärisch und politisch einander an.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, die Unverletzlichkeit der Grenzen zu respektieren, Streitfälle friedlich zu regeln und in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt zusammen zu arbeiten. Vereinbart wurden auch die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Folgekonferenzen sollten überprüfen, wie weit die einzelnen Länder die Vereinbarungen umsetzen würden.
Von der Unterzeichnung der Schlussakte erhofften sich die kommunistischen Regierungen Osteuropas eine Stabilisierung ihrer Herrschaft und die endgültige Anerkennung der territorialen Neuordnung mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die westlichen Staaten hingegen wollten die Einhaltung der Menschenrechte in den Ostblockstaaten durchsetzen. So beinhaltete der dritte Teil der KSZE-Schlussakte, der sogenannten III. Korb, Absichtserklärungen über die Erleichterung von Reiseverkehr, Informationsfluss und menschlichen Kontakten über die Blockgrenzen hinweg.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) hatte vor derartigen Zugeständnissen gewarnt. Schon während der Konferenz überprüfte die Stasi alle Vorschläge auf ihre möglichen Auswirkungen auf die innere Sicherheit der DDR. Nach der Unterschrift unter das Vertragswerk beauftragte die SED ihre Geheimpolizei, unerwünschte Nebenwirkungen (wie das Beharren der Menschen auf Ausreise oder zunehmende Westkontakte) zu bekämpfen – den Bürgern der DDR also weiterhin ihre Menschenrechte vorzuenthalten.
Eine ernsthafte Bedrohung aus dem Helsinki-Prozess erwuchs der SED durch Oppositionelle und Antragsteller auf "ständige Ausreise", die sich auf die Schlussakte beriefen. Insofern verschärfte der KSZE-Prozess die Verfolgung oppositionellen Verhaltens und bescherte der Geheimpolizei zusätzliche Arbeit, wozu es auch immer mehr hauptamtlicher Mitarbeiter bedurfte. Diese sollten nicht nur gegen die wachsende Flut von Ausreisewilligen vorgehen, sondern auch gegen westliche Fluchthilfeorganisationen und Medien, die DDR-Bürger zum Verlassen des Landes anzustiften schienen.