Signatur: BArch, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 233-239
Generaloberst Bruno Beater, stellvertretender Stasi-Chef, zur Organisation der Republikfluchtbekämpfung: Das Referat 5 der Abteilung VII sollte verstärkt mit entsprechenden Aufgaben betraut werden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen.
Dazu waren auch organisatorische Fragen zu klären. Der stellvertretende Minister für Staatssicherheit, Generaloberst Bruno Beater, schlug daher vor, ein 1955 neu geschaffenes Referat verstärkt mit der Verhinderung von Republikfluchten zu betrauen. Dazu gehörten die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge und die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern. Dem Dokument ist ein Organigramm beigefügt, das die Organisation veranschaulicht.
werden abwehrmässig operativ bearbeitet, um soweit wie möglich zu verhindern, dass auf diesem Wege Agenten des Gegners in die DDR gelangen.
2.) Die Rückkehrer und Asylsuchenden werden bei der Filtration für die Aufklärung in Westdeutschland im allgemeinen und im besonderen für die Flüchtlingslager in Westdeutschland und Westberlin ausgenutzt, um dadurch der Abwehrarbeit entsprechende Hinweise geben zu können.
Diese Arbeit wird in den Lagern und in der Rückkehrerstelle Berlin mit Hilfe von GI durchgeführt.
Verantwortlich für die Arbeit in den Rückkehrerlagern ist ein Mitarbeiter auf der Linie VII in den Kreisdienststellen, in deren Kreis die Lager liegen.
In jeder Bezirksverwaltung hält der Mitarbeiter der Abteilung VII, welcher die ihm zugeteilten Flüchtlingslager in Westdeutschland bearbeitet, die Verbindung zur BDVP und dem Rat des Bezirkes, Abteilungen für innere Angelegenheiten.
Diese Verbindung wird benötigt, um die dort ankommenden Rückkehrer, welche nicht durch das Lager gehen, da sie eine fest Wohnanschrift angeben können, zu filtrieren.
Gleichzeitig kontrolliert und leitet dieser Mitarbeiter den jeweiligen Mitarbeiter der Kreisdienststelle an, in dessen Aufgabenbereich ein Rückkehrerlager liegt.
Die weitere abwehrmässige Bearbeitung der Rückkehrer nach ihrer Ansiedlung liegt bei den Abteilungen, in deren Bereich oder Objekten die Rückkehrer Arbeit erhalten.
Für die Rückkehrerstelle Berlin ist ein Mitarbeiter der Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin verantwortlich. Ein Mitarbeiter der selbständigen Abteilung VII Referat 5 hält die Verbindung zur HVDVP und dem Ministerium des Innern, Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten Abteilung Bevölkerungspolitik. Er kontrolliert und leitet den Mitarbeiter der Verwaltung Groß- Berlin Abteilung VII auf dieser Linie an.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
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Signatur: BArch, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 233-239
Generaloberst Bruno Beater, stellvertretender Stasi-Chef, zur Organisation der Republikfluchtbekämpfung: Das Referat 5 der Abteilung VII sollte verstärkt mit entsprechenden Aufgaben betraut werden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen.
Dazu waren auch organisatorische Fragen zu klären. Der stellvertretende Minister für Staatssicherheit, Generaloberst Bruno Beater, schlug daher vor, ein 1955 neu geschaffenes Referat verstärkt mit der Verhinderung von Republikfluchten zu betrauen. Dazu gehörten die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge und die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern. Dem Dokument ist ein Organigramm beigefügt, das die Organisation veranschaulicht.
II. Die Bearbeitung der Flüchtlingslager in Westdeutschland und Westberlin:
Von den laut Westmeldung vorhandenen ca. 2 000 Lagern in Westdeutschland werden von der selbständigen Abteilung VII/5 und den Mitarbeitern der Abteilung VII in den Bezirksverwaltungen 35 Lager schwerpunktmassig mit Hilfe von GM operativ bearbeitet.
Das Ziel der Bearbeitung ist:
1.) In die jeweilige Lagerleitung mit Hilfe von GM einzudringen, um mit Hilfe der dort geworbenen GM zu erfahren, wer von den Flüchtlingen vom Gegner geworben und in die DDR zum Zwecke der Feindtätigkeit zurückgeschickt wurde.
2.) Hit Hilfe der geworbenen GM in den Lagern unter den Flüchtlingen Zersetzungstätigkeit durchzuführen und dadurch Unruhe in das ganze Flüchtlingswesen der Bundesrepublik zu bringen.
Desweiteren vom M.f.S. gelenkte Zurückführungen von Flüchtlingen in die DDR zu organisieren, um mit deren Hilfe Presse- und Rundfunkpropaganda zur Vorbeugung der Republikflucht durchführen zu können.
Um diese Aufgaben zu lösen, werden von der selbständigen Abteilung VII/5 die vier wichtigsten Flüchtlingslager in Westdeutschland schwerpunktmässig bearbeitet.
Von den für diese Aufgaben eingesetzten Mitarbeitern in den Abteilungen VII jeder Bezirksverwaltung werden insgesamt 31 Flüchtlingslager in Westdeutschland bearbeitet.
Der Mitarbeiter der Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin, der für die Bearbeitung der Rückkehrersteile in Berlin eingesetzt ist, wird wegen des grossen Arbeitsanfalls auf dieser Stelle kein Flüchtlingslager bearbeiten.
Von der Abteilung IV/2 der Verwaltung Groß-Berlin werden alle Rückkehrer aus Westberlin und sämtliche Flüchtlingslager in Westberlin und den damit zusammenhängenden Aufgaben
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
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Signatur: BArch, MfS, AS, Nr. 109/65, Bl. 233-239
Generaloberst Bruno Beater, stellvertretender Stasi-Chef, zur Organisation der Republikfluchtbekämpfung: Das Referat 5 der Abteilung VII sollte verstärkt mit entsprechenden Aufgaben betraut werden.
Viele Menschen sahen in den 50er Jahren auf Grund der politischen Entwicklungen in der DDR keine Perspektive. Allein 1953 flohen nach Erkenntnissen der Stasi über 270.000 Bürger in den Westen. Als Schild und Schwert der Partei kam dem MfS eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Republikflucht zu. Als 1955 die Flüchtlingszahlen wieder anstiegen, wurde die Geheimpolizei verstärkt in die Pflicht genommen.
Dazu waren auch organisatorische Fragen zu klären. Der stellvertretende Minister für Staatssicherheit, Generaloberst Bruno Beater, schlug daher vor, ein 1955 neu geschaffenes Referat verstärkt mit der Verhinderung von Republikfluchten zu betrauen. Dazu gehörten die Überwachung zurückgekehrter Flüchtlinge und die operative Arbeit in westdeutschen und Westberliner Flüchtlingslagern. Dem Dokument ist ein Organigramm beigefügt, das die Organisation veranschaulicht.
in eigener Zuständigkeit und Verantwortung bearbeitet. Zwischen der selbständigen Abteilung VII/5 und der Abteilung IV/2 der Verwaltung Groß-Berlin muss zum Zwecke der Koordinierung sowie des Erfahrungsaustausches eine enge Verbindung bestehen.
III. Bearbeitung des Bundesnotaufnahmeverfahrens in Westberlin und Westdeutschland:
Das Bundesnotaufnahmeverfahren müssen alle Bürger der DDR, welche sich nach Westberlin und Westdeutschland absetzen, durchlaufen, um die Aufnahme als Bürger der Bundesrepublik zu erlangen. Ohne Bestätigung durch Aufnahmeschein des Bundesnotaufnahmeverfahrens gibt es keinen vollgültigen Bundespersonalausweis für diese Personen.
Ausnahmen bilden die Personen, an denen die feindlichen Geheimdienste besonderes Interesse haben. Diese kommen mit dem Bundesnotaufnahmeverfahren nicht direkt in Berührung.
Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens befinden sich nur in den Durchgangslagern Berlin-Marienfelde sowie in den Lagern Uelzen und Giessen in Westdeutschland.
Das Ziel der Bearbeitung ist:
1.) Mit Hilfe von GM die Mitarbeiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens von aussen so weit aufzuklären, um entsprechende Anwerbungen unter diesen Mitarbeitern durchführen zu können.
2.) Durch die neugeworbenen Mitarbeiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens zu erfahren, wer von den Flüchtlingen durch feindliche Organisationen angeworben wurde und wo die das M.f.S. interessierende Personen verbleiben.
3.) Durch die neugeworbenen Personen im Bundesnotaufnahmeverfahren Möglichkeiten für Zersetzungs- und andere operative Arbeiten zu schaffen, welche eine ständige Unruhe bei dem Bundesministerium für Vertriebene ( Oberländer ) hervorrufen.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1959 Aufwertung zur HA VII.
Die Allgemeine Sachablage (AS) ist Bestand 2 der Abteilung XII. Der Bestand enthält v. a. sachbezogene Unterlagen. Größte Registraturbildner waren die HA I, die HA IX und das BdL. Des Weiteren liegen hier auch Vorgangshefte und Objektvorgänge sowie Akten der MfS-Vorgänger. Inhalte sind u. a. Ermittlungen zu Havarien und Unfällen, Untersuchungen von Widerstand und Flucht, Berichterstattung an die SED, Eingabenbearbeitung, Kontakte mit Ostblock-Diensten und Sicherung von Großveranstaltungen. Der Bestand ist zugänglich über ein BStU-Findbuch und die F 16. Der Umfang beträgt 490 lfm.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
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Dienstanweisung zur Bekämpfung der Republikflucht aus dem Jahr 1956 Dokument, 6 Seiten
Bericht über die operative Bearbeitung von Rückkehrern in die DDR Dokument, 23 Seiten
Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Republikflucht von 1961 Dokument, 9 Seiten
Vorschlag zur Werbung eines "Geheimen Informators" für den Einsatz in Niedersachsen Dokument, 2 Seiten