Signatur: BArch, MfS, HA KuSch, Nr. 20017, Bl. 46
Nach Horst Hesses Verpflichtung zur inoffiziellen Mitarbeit schickte die Staatssicherheit ihn als Geheimen Mitarbeiter „Jürgen“ mit Spionageauftrag in den Westen. Ein in den Stasi-Unterlagen überlieferter Vermerk hält fest, wie das MfS Hesse künftig kontaktieren wollte und welche Aufgaben es dem GM übertrug.
Anfang 1954 geriet Horst Hesse in das Blickfeld des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und dessen Magdeburger Bezirksverwaltung (BV): Er hatte diese kurz zuvor darüber informiert, dass ein ehemaliger Nachbar ihn als Agenten für den amerikanischen Militärgeheimdienst Military Intelligence Division (MID) angeworben hatte. Hesse sollte Liegenschaften der sowjetischen Streitkräfte in und um Magdeburg auskundschaften.
Das MfS verpflichtete ihn daraufhin zur inoffiziellen Mitarbeit (Deckname „Jürgen“). Es versorgte Hesse – unter Mitwirkung der sowjetischen Seite – mit präpariertem Material, wie z. B. Fotos von Kasernen. Durch seine vermeintlichen Spionageerfolge in der DDR gewann er mehr und mehr das Vertrauen seiner US-amerikanischen Auftraggeber, die ihn unter dem Decknamen „Lux“ führten.
Im August 1954 floh Hesse mit Wissen des MfS in die Bundesrepublik. Dort stattete ihn die MID mit einem neuen Namen aus: Horst Berger. Hesse war zunächst für die Befragung von DDR-Flüchtlingen zuständig. Anschließend wechselte er in die MID-Dienststelle nach Würzburg. In der beschaulichen Stadt am Main wertete Hesse DDR-Post aus und warb Agenten für den US-Geheimdienst an. Dass der hochmotivierte Mitarbeiter regelmäßig in Kontakt mit dem MfS stand, war den Amerikanern auch nach akribischen Sicherheitsüberprüfungen verborgen geblieben.
Nachdem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MID-Dienststelle in Würzburg ins verlängerte Pfingstwochenende verabschiedet hatten, lief die vom MfS geplante Aktion „Schlag“ an. Hesse und zwei ebenfalls in den Diensten der DDR-Geheimpolizei stehende Komplizen, darunter Hans Wax (Deckname „Donner“), entwendeten zwei Panzerschränke aus der Würzburger Dienststelle. Sie luden diese in einen Mercedes 190 SL und setzten sich am 20. Mai 1956 über den Grenzübergang Helmstedt-Marienborn in die DDR ab.
Der aus Würzburg gestohlene Datensatz umfasste Karteikarten, Dokumente und Blankoausweise, die Hinweise auf Spionageaktivitäten des MID in der DDR enthielten.
Als Folge des Würzburger Datendiebstahls verhafteten MfS und Volkspolizei in den folgenden Monaten in der DDR zahlreiche Menschen. In den folgenden Jahren fanden mehrere Prozesse gegen vermeintliche und tatsächliche Agenten des MID statt.
Vor Hesses Übersiedlung in den Westen vereinbarte das MfS mit seinem geheimen Mitarbeiter, wie die „Verbindungsaufnahme“ künftig ablaufen sollte – u. a. mit Unterstützung durch Hesses Ehefrau. Aus dem entsprechenden Vermerk geht auch hervor, welche Aufgaben Hesse in der Würzburger MID-Dienststelle zu erledigen hatte.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Abschrift, die in den Akten der Hauptabteilung Kader und Schulung überliefert ist. Das MfS hatte die Originalunterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit bearbeitet und Rückschlüsse auf damals agierende Stasi-Offiziere verschleiert.
Reg. Nr. 117/61
Vermerk über die Herstellung der Verbindung zwischen dem MfS und dem GM "Jürgen” in Westdeutschland
Vor der Übersiedlung des GM nach Westdeutschland wurde mit ihm vereinbart, daß diejenige Person, welche im Auftrag des MfS die Verbindung mit ihm in Westdeutschland aufnehmen wird, ihm selbst bekannt ist und als Erkennungszeichen sein Feuerzeug (mit einer Pferdekopfgravur) übergibt.
Es wurde weiter vereinbart, daß der GM ständig Postverkehr mit seiner Ehefrau aufrecht erhält, damit das MfS - über die Abteilung M - von seinem jeweiligen Aufenthaltsort informiert ist.
Mit dem Auftrag der Verbindungsaufnahme wurde seine Ehefrau zu gegebener Zeit vom MfS beauftragt und in der Folgezeit als Kurier eingesetzt.
Der erste Auftrag an den GM "Jürgen", welcher durch Kurier überbracht wurde, lautete:
1. Mit der MID-Dienststelle in Würzburg ist unter allen Umständen Kontakt wieder aufzunehmen und zu versuchen, in dieser Dienststelle eingestellt zu werden
2. Nach der Einstellung in dieser Dienststelle ist ein gutes Verhältnis zum Leiter zu schaffen
3. Die Struktur und die Arbeitsmethoden der MID-Dienststelle sind festzustellen
4. Alle Agenten, die für diese Dienststelle in der DIR tätig sind, sind zu erfassen und dem MfS mitzuteilen
5. Mit der Ehefrau ist weiterhin eine ständige Briefverbindung zu halten, um den jeweiligen Aufenthaltsort zu verfolgen
(anliegend die Kopie des Briefes an die MID-Dienststelle und Antwortbrief)
Abteilung M (Postkontrolle)
Die 1951/52 entstandene Abt. M im MfS Berlin und in den BV führte die bis 1952 von den Abt. VIa betriebene Postkontrolle fort. Die Abt. M gliederte sich anfangs in die Leitung und die Referate I (Information/Stimmungsberichte), II (Haupttelegrafenamt) und III (Kontrollpunkt 1). In den BV hießen die Außenstellen AFAS (Aussortierungsstellen für antidemokratische Schriften bzw. Auftragsfahndung bei abgehenden Sendungen). Die Postkontrolle war bis 1989 als Abt. 12 bzw. Abt. XII in die Struktur der Deutschen Post eingebaut. Die auf der Grundlage der Postauswertung erstellten Stimmungsberichte sollten das MfS in die Lage versetzen, jederzeit ein Bild über die Stimmung der Bevölkerung der verschiedenen sozialen Schichten zu erhalten. Mitte der 50er Jahre wurde begonnen, die Möglichkeiten der Abt. M bei Personenüberprüfungen systematisch zu nutzen.
Im Zusammenhang mit der internationalen Anerkennung der DDR richtete die Abt. M 1973 die "Kurierstelle für Botschaftspost" (KfB) ein. In den 70er Jahren kam es zur verstärkten Entwicklung sowie zum Einsatz von Brieföffnungsautomaten, Briefschließmaschinen und der Röntgentechnik. Um die zwischen der Bundespost und der Deutschen Post der DDR vereinbarte verkürzte Bearbeitungszeit im Postverkehr zu gewährleisten, wurde 1984 die Abt. PZF als neue Abt. M 4 in die Linie M übernommen und dadurch Doppelarbeit abgebaut. Von 1979 bis 1983 war der Mitarbeiterbestand um 41,5 Prozent gestiegen.
Nach dem Tode des bis zu diesem Zeitpunkt zuständigen Stellv. des Ministers Beater übernahm Mielke die HA II und die dieser zugeordnete Abt. M des MfS Berlin in seinen Verantwortungsbereich. Im Oktober 1989 gehörten der Linie M 2192 Offiziere an (MfS Berlin 516, BV 1676). Da das Postgeheimnis in den Verfassungen der DDR seit 1949 nominell verbrieft war, räumte der letzte Leiter der Abt. M, Generalmajor Rudi Strobel, im November 1989 ein, dass für die Tätigkeit der Linie M eine eindeutige gesetzliche Regelung fehle.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für inoffizielle Mitarbeiter mit tatsächlichem oder potenziellem Zugang zu Personen oder Organisationen, die vom MfS als feindlich eingestuft wurden. Vor allem in den 50er Jahren kamen GM häufig auch im Westen zum Einsatz. Sie sollten "wertvolle Angaben" über Spionage und "illegale, antidemokratische" Aktivitäten beschaffen, gegen "feindliche Zentralen" und "Untergrundgruppen" wirken, bei der direkten "Bearbeitung" von verdächtigen Personen eingesetzt werden, "Feinde" beobachten, ferner Beweise für "Feindtätigkeit" gewinnen und zur "Zersetzung", "Zerschlagung von feindlichen Gruppierungen" beitragen. 1968 wurde diese Kategorie in IMV und IMF gesplittet.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
Kurier war eine IM-Kategorie der HV A. Der Kurier hielt die Verbindung zwischen dem im Westen ansässigen IM und dem Führungsoffizier aufrecht und übergab bzw. übernahm Informationen, Instruktionen, vom West-IM beschaffte Dokumente, nachrichtendienstliche Hilfsmittel und Geld. Die Gegenstände wurden z. B. in sogenannten "toten Briefkästen" gelagert, so dass West-IM und Kuriere sich nicht begegneten ("unpersönliches Verbindungswesen"). Als Kurier wurden meistens IM aus der DDR eingesetzt. Ein Kurier konnte auch Aufgaben des Instrukteurs übernehmen. Beim MfS galt das grenzüberschreitende Verbindungssystem als "Lebensnerv" und zugleich verwundbarste Stelle der Westarbeit.
Die Verpflichtung Bereitschaftserklärung zur Tätigkeit als IM bildete den Abschluss der Werbung. Sie erfolgte in der Regel schriftlich und in Ausnahmefällen mündlich. Schriftliche Verpflichtungen erfolgten stets handschriftlich. Die Verpflichtungserklärung enthielt bestimmte Kernelemente, zu denen der Bezugspartner Staatssicherheit, die Verpflichtung zur Geheimhaltung, ein Deckname und die Unterschrift gehörten.