Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 93-99
Im August 1961 ermittelte die Staatssicherheit gegen Peter Lemke, der im Kreis Belzig mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge gezielt haben soll. Nach seiner Haftentlassung stellte die Geheimpolizei den Vorfall nach und fertigte eine Fotodokumentation des Untersuchungsexperiments an.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Lemke wurde nach Berlin überführt. Die dortige Hauptabteilung (HA) IX führte ab 9. August 1961 die strafrechtlichen Ermittlungen und legte einen Untersuchungsvorgang an.
Da der Beschuldigte politisch aktiv war und sich schon bald Gerüchte über den Vorfall verbreiteten, forderte der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Belzig, die Angelegenheit schnell zu klären. Am 16. August 1961 wurde Lemke auf Beschluss der Leitung des MfS aus dem Haftkrankenhaus entlassen.
Nach Lemkes Entlassung wollte das MfS testen, ob der Beschuss von Flugzeugen mit einem Jagdgewehr überhaupt möglich war. Dafür besprach sich der Leiter der Mord- und Brandkommission (MuB) der HA IX mit zwei Vertretern der Luftstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA) in Eggersdorf (Kreis Strausberg).
Außerdem besorgte sich das MfS ein Gutachten über die Witterungsverhältnisse vor Ort und führte ballistische Untersuchungen durch. Bei der sowjetischen Operativgruppe in der Kreisdienststelle Zerbst holte es sich Informationen zu den Flugaktivitäten am 4. August 1961 ein.
Am 5. und 9. September 1961 stellte die MuB den Vorfall in Begleitung eines Hauptmanns der NVA am Tatort nach. Die Ermittler montierten eine Kamera am Zielfernrohr von Lemkes Jagdgewehr und nahmen die am Himmel kreisenden Flugzeuge ins Visier.
Die beim Untersuchungsexperiment vom 9. September 1961 entstandenen Bilder sind als Fotodokumentation im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv überliefert.
[Bild 1: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Flugzeug beim Abdrehen in Richtung Flugplatz, westlich vom Tatort. Entfernung ca 1.000 m Höhe ca 1.000 m. (Bild Nr. 5)
[Bild 2: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Flugzeug beim Anflug in Richtung Flugplatz, seitlich gesehen. Entfernung ca 800 - 1.000 m
Höhe ca 400 bis 600 m. (Bild Nr. 6 )
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Operativgruppe (OG)
Das MfS unterhielt ständige Niederlassungen in der Sowjetunion (seit 1951), Bulgarien (1961), Ungarn (1964), ČSSR (1965), Polen (1980) sowie in einigen Entwicklungsländern, die als Operativgruppen (OG) bezeichnet wurden. In den osteuropäischen Ländern umfasste eine Operativgruppe zuletzt 8 bis 14 MfS-Offiziere (in Polen: 20, in der Sowjetunion einschließlich der dort an die Operativgruppe angeschlossenen Linien I und XVIII ca. 35), die auf mehrere Städte verteilt waren und bis zu 40 IM (in Polen: 150, sowie zahlreiche Kontaktpersonen, in der Sowjetunion einschließlich der Linien I und XVIII ca. 400) führten, bei denen es sich zumeist um DDR-Bürger handelte, die längerfristig in dem Land lebten.
Die Operativgruppen war an den jeweiligen Landesgeheimdienst angebunden und kooperierte mit diesem. Eine Operativgruppe setzte sich aus Mitarbeitern mehrerer MfS-Diensteinheiten zusammen (insbesondere HA VI, HA II, ZKG); die an den Botschaften tätigen HV-A-Mitarbeiter agierten weitgehend unabhängig davon. Die Aufgabe der Operativgruppen bestand darin, DDR-Bürger im Ausland zu überwachen und Fluchtversuche in den Westen zu verhindern, in der Spionageabwehr, in Entwicklungsländern auch im Schutz von DDR-Bürgern sowie in der Beratung und Unterstützung der örtlichen Sicherheitsdienste. In der ČSSR ab 1968 und Polen ab 1980 waren sie an der Unterdrückung der Opposition beteiligt.
Viele Geheimdienste sozialistischer Länder unterhielten ihrerseits bis 1989/90 eine Operativgruppe in der DDR. Die Operativgruppen bildete nur eines von mehreren Elementen geheimdienstlicher Kooperation.
Operativgruppe war aber auch eine Bezeichnung für Struktureinheiten auf den unteren Ebenen der MfS-Diensteinheiten, zumeist mit einer eng begrenzten oder befristeten Aufgabe. Eine Operativgruppe konnte aber auch zu einer Abteilung aufgebaut werden. So entstand aus einer 1976 bis 1980 tätigen Operativgruppe der Hauptabteilung XX ab 1981 die Hauptabteilung XX/9, die Dissidenten und Oppositionelle verfolgte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 93-99
Im August 1961 ermittelte die Staatssicherheit gegen Peter Lemke, der im Kreis Belzig mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge gezielt haben soll. Nach seiner Haftentlassung stellte die Geheimpolizei den Vorfall nach und fertigte eine Fotodokumentation des Untersuchungsexperiments an.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Lemke wurde nach Berlin überführt. Die dortige Hauptabteilung (HA) IX führte ab 9. August 1961 die strafrechtlichen Ermittlungen und legte einen Untersuchungsvorgang an.
Da der Beschuldigte politisch aktiv war und sich schon bald Gerüchte über den Vorfall verbreiteten, forderte der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Belzig, die Angelegenheit schnell zu klären. Am 16. August 1961 wurde Lemke auf Beschluss der Leitung des MfS aus dem Haftkrankenhaus entlassen.
Nach Lemkes Entlassung wollte das MfS testen, ob der Beschuss von Flugzeugen mit einem Jagdgewehr überhaupt möglich war. Dafür besprach sich der Leiter der Mord- und Brandkommission (MuB) der HA IX mit zwei Vertretern der Luftstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA) in Eggersdorf (Kreis Strausberg).
Außerdem besorgte sich das MfS ein Gutachten über die Witterungsverhältnisse vor Ort und führte ballistische Untersuchungen durch. Bei der sowjetischen Operativgruppe in der Kreisdienststelle Zerbst holte es sich Informationen zu den Flugaktivitäten am 4. August 1961 ein.
Am 5. und 9. September 1961 stellte die MuB den Vorfall in Begleitung eines Hauptmanns der NVA am Tatort nach. Die Ermittler montierten eine Kamera am Zielfernrohr von Lemkes Jagdgewehr und nahmen die am Himmel kreisenden Flugzeuge ins Visier.
Die beim Untersuchungsexperiment vom 9. September 1961 entstandenen Bilder sind als Fotodokumentation im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv überliefert.
[Bild 1: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Flugzeug beim Anflug des Tatortes aus Richtung [anonymisiert] kommend. Höhe ca 600 m Geschwindigkeit ca 450 bis 500 Km. (Bild Nr. 7)
[Bild 2: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Gleiches Flugzeug unmittelbar über den Tatort. Höhe ca 500 m Geschwindigkeit 450 bis 500 Km. (Bild Nr. 8)
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Operativgruppe (OG)
Das MfS unterhielt ständige Niederlassungen in der Sowjetunion (seit 1951), Bulgarien (1961), Ungarn (1964), ČSSR (1965), Polen (1980) sowie in einigen Entwicklungsländern, die als Operativgruppen (OG) bezeichnet wurden. In den osteuropäischen Ländern umfasste eine Operativgruppe zuletzt 8 bis 14 MfS-Offiziere (in Polen: 20, in der Sowjetunion einschließlich der dort an die Operativgruppe angeschlossenen Linien I und XVIII ca. 35), die auf mehrere Städte verteilt waren und bis zu 40 IM (in Polen: 150, sowie zahlreiche Kontaktpersonen, in der Sowjetunion einschließlich der Linien I und XVIII ca. 400) führten, bei denen es sich zumeist um DDR-Bürger handelte, die längerfristig in dem Land lebten.
Die Operativgruppen war an den jeweiligen Landesgeheimdienst angebunden und kooperierte mit diesem. Eine Operativgruppe setzte sich aus Mitarbeitern mehrerer MfS-Diensteinheiten zusammen (insbesondere HA VI, HA II, ZKG); die an den Botschaften tätigen HV-A-Mitarbeiter agierten weitgehend unabhängig davon. Die Aufgabe der Operativgruppen bestand darin, DDR-Bürger im Ausland zu überwachen und Fluchtversuche in den Westen zu verhindern, in der Spionageabwehr, in Entwicklungsländern auch im Schutz von DDR-Bürgern sowie in der Beratung und Unterstützung der örtlichen Sicherheitsdienste. In der ČSSR ab 1968 und Polen ab 1980 waren sie an der Unterdrückung der Opposition beteiligt.
Viele Geheimdienste sozialistischer Länder unterhielten ihrerseits bis 1989/90 eine Operativgruppe in der DDR. Die Operativgruppen bildete nur eines von mehreren Elementen geheimdienstlicher Kooperation.
Operativgruppe war aber auch eine Bezeichnung für Struktureinheiten auf den unteren Ebenen der MfS-Diensteinheiten, zumeist mit einer eng begrenzten oder befristeten Aufgabe. Eine Operativgruppe konnte aber auch zu einer Abteilung aufgebaut werden. So entstand aus einer 1976 bis 1980 tätigen Operativgruppe der Hauptabteilung XX ab 1981 die Hauptabteilung XX/9, die Dissidenten und Oppositionelle verfolgte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 93-99
Im August 1961 ermittelte die Staatssicherheit gegen Peter Lemke, der im Kreis Belzig mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge gezielt haben soll. Nach seiner Haftentlassung stellte die Geheimpolizei den Vorfall nach und fertigte eine Fotodokumentation des Untersuchungsexperiments an.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Lemke wurde nach Berlin überführt. Die dortige Hauptabteilung (HA) IX führte ab 9. August 1961 die strafrechtlichen Ermittlungen und legte einen Untersuchungsvorgang an.
Da der Beschuldigte politisch aktiv war und sich schon bald Gerüchte über den Vorfall verbreiteten, forderte der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Belzig, die Angelegenheit schnell zu klären. Am 16. August 1961 wurde Lemke auf Beschluss der Leitung des MfS aus dem Haftkrankenhaus entlassen.
Nach Lemkes Entlassung wollte das MfS testen, ob der Beschuss von Flugzeugen mit einem Jagdgewehr überhaupt möglich war. Dafür besprach sich der Leiter der Mord- und Brandkommission (MuB) der HA IX mit zwei Vertretern der Luftstreitkräfte der Nationalen Volksarmee (NVA) in Eggersdorf (Kreis Strausberg).
Außerdem besorgte sich das MfS ein Gutachten über die Witterungsverhältnisse vor Ort und führte ballistische Untersuchungen durch. Bei der sowjetischen Operativgruppe in der Kreisdienststelle Zerbst holte es sich Informationen zu den Flugaktivitäten am 4. August 1961 ein.
Am 5. und 9. September 1961 stellte die MuB den Vorfall in Begleitung eines Hauptmanns der NVA am Tatort nach. Die Ermittler montierten eine Kamera am Zielfernrohr von Lemkes Jagdgewehr und nahmen die am Himmel kreisenden Flugzeuge ins Visier.
Die beim Untersuchungsexperiment vom 9. September 1961 entstandenen Bilder sind als Fotodokumentation im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv überliefert.
[Bild 1: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Flugzeug beim Abdrehen in Richtung Flugplatz, westlich vom Tatort. Entfernung ca 1.000 m Höhe ca 1.000 m. (Bild Nr. 9)
[Bild 2: Schwarz-Weiß-Fotografie von einem Jagdflugzeug durch ein Waffenvisier.]
Flugzeug beim Abdrehen über den westlichen Waldrand. Entfernung vom Tatort ca 1.000 m Höhe ca 1.000 m. (Bild Nr. 10)
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Operativgruppe (OG)
Das MfS unterhielt ständige Niederlassungen in der Sowjetunion (seit 1951), Bulgarien (1961), Ungarn (1964), ČSSR (1965), Polen (1980) sowie in einigen Entwicklungsländern, die als Operativgruppen (OG) bezeichnet wurden. In den osteuropäischen Ländern umfasste eine Operativgruppe zuletzt 8 bis 14 MfS-Offiziere (in Polen: 20, in der Sowjetunion einschließlich der dort an die Operativgruppe angeschlossenen Linien I und XVIII ca. 35), die auf mehrere Städte verteilt waren und bis zu 40 IM (in Polen: 150, sowie zahlreiche Kontaktpersonen, in der Sowjetunion einschließlich der Linien I und XVIII ca. 400) führten, bei denen es sich zumeist um DDR-Bürger handelte, die längerfristig in dem Land lebten.
Die Operativgruppen war an den jeweiligen Landesgeheimdienst angebunden und kooperierte mit diesem. Eine Operativgruppe setzte sich aus Mitarbeitern mehrerer MfS-Diensteinheiten zusammen (insbesondere HA VI, HA II, ZKG); die an den Botschaften tätigen HV-A-Mitarbeiter agierten weitgehend unabhängig davon. Die Aufgabe der Operativgruppen bestand darin, DDR-Bürger im Ausland zu überwachen und Fluchtversuche in den Westen zu verhindern, in der Spionageabwehr, in Entwicklungsländern auch im Schutz von DDR-Bürgern sowie in der Beratung und Unterstützung der örtlichen Sicherheitsdienste. In der ČSSR ab 1968 und Polen ab 1980 waren sie an der Unterdrückung der Opposition beteiligt.
Viele Geheimdienste sozialistischer Länder unterhielten ihrerseits bis 1989/90 eine Operativgruppe in der DDR. Die Operativgruppen bildete nur eines von mehreren Elementen geheimdienstlicher Kooperation.
Operativgruppe war aber auch eine Bezeichnung für Struktureinheiten auf den unteren Ebenen der MfS-Diensteinheiten, zumeist mit einer eng begrenzten oder befristeten Aufgabe. Eine Operativgruppe konnte aber auch zu einer Abteilung aufgebaut werden. So entstand aus einer 1976 bis 1980 tätigen Operativgruppe der Hauptabteilung XX ab 1981 die Hauptabteilung XX/9, die Dissidenten und Oppositionelle verfolgte.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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