Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 17
Nach einem Vorfall im Kreis Belzig, bei dem zwei sowjetische Soldaten Peter Lemke bei der Jagd festnahmen, schaltete sich die Staatssicherheit ein. Der Beschuldigte wurde nach Berlin überführt, wo die Hauptabteilung IX die Ermittlungen übernahm und einen Untersuchungsvorgang anlegte.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Der Vorfall vom 4. August 1961 sprach sich schon bald in der Region herum und war in zweierlei Hinsicht politisch brisant: Zum einen handelte es sich – aus Sicht des MfS – um einen staatsfeindlichen Akt gegen die sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Zum anderen war Lemke Mitglied der SED und hatte mehrere politische und gesellschaftliche Funktionen inne. Der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung forderte daher, die Angelegenheit schnell zu klären.
Diese heikle Gemengelage war auch der Grund dafür, dass ab 9. August 1961 die Hauptabteilung IX in der Berliner Stasi-Zentrale die Ermittlungen führte, nicht die entsprechende Abteilung innerhalb der Bezirksverwaltung Potsdam.
In einem Bericht vom 10. August 1961 informierte ein Mitarbeiter der Kreisdienststelle (KD) Belzig die HA IX darüber, dass Lemke nach Berlin überführt worden war. Das sichergestellte Jagdgewehr aber sei in der KD verblieben (später wurde es ebenfalls nach Berlin gebracht). Das im Dokument erwähnte Hausdurchsuchungsprotokoll ist in dem zweibändigen Untersuchungsvorgang nicht überliefert.
Mit „Freunde“ meint der Verfasser des Dokuments die beiden Soldaten, die Lemke festgenommen hatten. Es handelt sich um einen in der DDR gebräuchlichen Begriff für die sowjetischen Streitkräfte.
Regierung der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Bezirksverwaltung Potsdam
Kreisdienststelle Belzig
An die Regierung der
Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
- HA IX -
Belzig, den 10.08.1961
Kr.Fu./
Tgb.Nr.: [handschriftliche Ergänzung: 525]/61
Betr.: [pseudonymisiert: Lemke, Peter] geb. a. [anonymisiert] wohnhaft [anonymisiert] Krs. Belzig
Bezug: Anweisung des Gen. Major Handrick der HA VII
Aufgrund des Zwischenfalls des im Betreff genannten mit Freunden in der Gemarkung [anonymisiert] wurde dieser von den Freunden inhaftiert und befindet sich jetzt in der Charitee in Berlin unter Aufsicht.
Die von der HA VII angeordnete Überführung nach Berlin ist erfolgt, die angewiesene Hausdurchsuchung wurde von dem VPKA Belzig durchgeführt. Das bei [pseudonymisiert: Lemke] sichergestellte Jagdgewehr wurde zur weiteren Aufbewahrung der hiesigen Kreisdienststelle übergeben.
In der Anlage wird hiermit das Hausdurchsuchungsprotokoll über die bei [pseudonymisiert: Lemke] erfolgte Hausdurchsuchung übersandt.
Anlage: 2 Blatt
Leiter der Dienststelle
[Unterschrift: Lischewski]
(Lischewski)
Hptm.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Die Kreisdienststellen waren neben den Objektdienststellen die territorial zuständigen Diensteinheiten. Sie waren entsprechend den regionalen Gegebenheiten unterschiedlich strukturiert und personell ausgestattet. Einige verfügten über ein Referat zur komplexen Spionageabwehr oder zur Sicherung der Volkswirtschaft und andere nur über spezialisierte Mitarbeiter in diesen Bereichen. Ihre Aufgaben waren die Kontrolle der Wirtschaft, des Verkehrswesens, des Staatsapparates, des Gesundheitswesens, der kulturellen Einrichtungen, der Volksbildung, ggf. von Einrichtungen des Hoch- und Fachschulwesens, wissenschaftlich-technischer Einrichtungen sowie die Überwachung besonders interessierender Personenkreise.
Die Kreisdienststellen waren maßgeblich an den Genehmigungsverfahren für dienstliche bzw. private Auslandsreisen beteiligt, führten Sicherheitsüberprüfungen durch und erstellten Stimmungs- und Lageberichte. Zur Realisierung der Aufgaben bedurfte es einer engen Zusammenarbeit mit den Partnern des POZW, insbesondere mit der Volkspolizei, den Räten und anderen Einrichtungen der Kreise. Die Kreisdienststellen unterhielten ständige Verbindungen zu den SED Kreisleitungen. Zwei Drittel der hauptamtlichen Mitarbeiter der Kreisdienststellen waren operativ tätig. Die Kreisdienststellen führten 50 Prozent der IM und bearbeiteten etwa 60 Prozent der OV zu einzelnen Personen oder Gruppen.
Die Kreisdienststellen gliederten sich in 2 bis 16 Fachreferate sowie das Referat Auswertung und Information (ZAIG) und die Wache/Militärische Sicherungsgruppe. In jeder Kreisdienststelle gab es einen Offizier, der teilweise oder ganz (IM-führender Mitarbeiter/XV) für die Belange der HV A vor Ort zuständig war.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
Stimmungsbericht zur Festnahme eines Mannes im Kreis Belzig Dokument, 3 Seiten
Untersuchungsexperiment zum Beschuss von Jagdflugzeugen Dokument, 7 Seiten
Befragung von Sachverständigen zum Beschuss von Jagdflugzeugen Dokument, 3 Seiten
Bericht über Ermittlungen im Kreis Belzig wegen des Verdachts der „Diversion“ Dokument, 4 Seiten