Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 60-62
Nach der Festnahme Peter Lemkes im Kreis Belzig, der mit seinem Gewehr auf sowjetische Flugzeuge gezielt haben soll, ermittelte die Staatssicherheit. Da der Beschuldigte SED-Mitglied war, sich politisch vielfältig betätigte und schnell Gerüchte in Umlauf gerieten, stimmte sich die Geheimpolizei mit der SED-Kreisleitung ab.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Der Vorfall vom 4. August 1961 sprach sich schon bald in der Region herum und war in zweierlei Hinsicht politisch brisant: Zum einen handelte es sich – aus Sicht des MfS – um einen staatsfeindlichen Akt gegen die sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Zum anderen war Lemke Mitglied der SED und hatte mehrere politische und gesellschaftliche Funktionen inne. Der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung forderte daher, die Angelegenheit schnell zu klären.
Diese heikle Gemengelage war auch der Grund dafür, dass ab 9. August 1961 die Hauptabteilung (HA) IX in der Berliner Stasi-Zentrale die Ermittlungen führte, nicht die entsprechende Abteilung innerhalb der Bezirksverwaltung Potsdam.
In einem Stimmungsbericht vom 12. August 1961 fasste ein Mitarbeiter der Mord- und Brandkommission (MuB) der HA IX die Lage zusammen. Die MuB war 1958 im direkten Anleitungsbereich des Leiters der HA IX eingerichtet worden. Sie übernahm kriminaltechnische Aufgaben, für die das MfS zuvor auf Amtshilfe der Volkspolizei angewiesen war.
Laut MuB-Bericht empfahl die HA IX, gemeinsam mit dem Parteisekretär Argumentationen festzulegen, um auf die Gerüchte über die Festnahme Lemkes reagieren zu können. Das im Dokument erwähnte Schreiben des Parteisekretärs an das Zentralkomitee der SED ist im Untersuchungsvorgang nicht überliefert.
Die Posten handelten auftragsgemäß und stellten die Verletzung des [pseudonymisiert: Lemke] erst fest, als ein Offizier mit dem erwähnten LKW eintraf. Dabei muß erwähnt werden, daß zur Zeit der Festnahme die Dunkelheit hereingebrochen war und sich die Posten sprachlich nicht verständigen konnten. Nachdem [pseudonymisiert: Lemke] zur Kaserne in Zerbst überführt wurde, erhielt er sofort ärztliche Behandlung.
Am 09.08.1961 übernahm die HA IX die Bearbeitung des in Verdacht stehenden [pseudonymisiert: Lemke]!
[pseudonymisiert: Lemke] ist seit 1946 Mitglied der SED und [anonymisiert].
Obwohl [pseudonymisiert: Lemke] keine eigene Landwirtschaft besaß, [anonymisiert].
Seine Ehefrau ist [anonymisiert] und gehört ebenfalls der SED an.
Bei den am 11.08. und 12.08.1961 geführten Ermittlungen wurde durch den KD-Leiter in Belzig zum Ausdruck gebracht, daß über das Vorkommnis mit [pseudonymisiert: Lemke] die verschiedensten Gerüchte und Vermutungen im Umlauf sind. Durch die Ehefrau des [pseudonymisiert: Lemke] erhielt der KD-Leiter von Belzig Kenntnis davon, daß sie sich an den Genossen Walter Ulbricht wenden will, wenn ihr nicht mitgeteilt wird, wo sich ihr Ehemann befindet.
Bisher konnte weder der KD-Leiter, noch der 1. Kreissekretär und der Leiter des VPKA eine entsprechende Auskunft geben.
Der 1. Sekretär der SED - Kreisleitung Belzig dringt gleichfalls auf Klärung dieser Angelegenheit und setzte aus diesem Grunde am 11.08.1961 ein Schreiben an das ZK der SED auf, welches im Entwurf der Anlage beigefügt wird.
Nach Angaben des Genossen Major Kühne von der BV Magdeburg kursieren ähnliche Gerüchte in den Kreisen Schönebeck und
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Organisationsprinzip im MfS wie auch in anderen DDR-Organen, das die Aufteilung der unmittelbaren Leitungsverantwortung für die Unterstrukturen einer größeren Diensteinheit auf deren Leiter und eine untergeordnete Leitungsebene beinhaltete. Die Anleitungsbereiche waren in der Regel nach fachlichen und organisatorischen Kriterien strukturiert. Die dem Leiter nicht direkt unterstellten Diensteinheiten standen zumeist unter der Anleitung seiner Stellvertreter (Stellvertreterbereich). Anleitungsbereiche gab es aber auch darüber hinaus. So gehörten zuletzt die Rechtsstelle, die Abteilung XII und die Abteilung XIII zum Anleitungsbereich des Leiters der ZAIG sowie die Abteilung M zum Anleitungsbereich des Leiters der HA II. In den 70er Jahren bildete eine Reihe von operativen Diensteinheiten den Anleitungsbereich des Leiters der AGM.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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Signatur: BArch, MfS, AU, Nr. 821/62, Bl. 60-62
Nach der Festnahme Peter Lemkes im Kreis Belzig, der mit seinem Gewehr auf sowjetische Flugzeuge gezielt haben soll, ermittelte die Staatssicherheit. Da der Beschuldigte SED-Mitglied war, sich politisch vielfältig betätigte und schnell Gerüchte in Umlauf gerieten, stimmte sich die Geheimpolizei mit der SED-Kreisleitung ab.
Am Abend des 4. August 1961 ging Peter Lemke (Name geändert) auf einem Feld im Kreis Belzig (Bezirk Potsdam) auf Wildschweinjagd. Dabei wurden zwei sowjetische Soldaten auf ihn aufmerksam. Sie gehörten einem Sonderkommando an, das nach mehreren Flugzeugabstürzen rund um den nahegelegenen sowjetischen Flugplatz Zerbst (Bezirk Magdeburg) im ersten Halbjahr 1961 eingesetzt worden war.
Die Soldaten beobachteten, wie Lemke vermeintlich mit seinem Gewehr auf sowjetische Jagdflugzeuge am Himmel zielte. Sie riefen ihn an, er konnte die Soldaten aber nicht sehen und die Stimmen nicht zuordnen. Kurz darauf fielen die ersten Schüsse.
Nachdem Lemke kurz hinter einer Getreidehocke Deckung gesucht hatte, versuchte er, über die Felder zu fliehen. Dabei verletzten die Soldaten ihn mit einem Streifschuss am Hals und nahmen ihn fest. Nach etwa einer Stunde traf ein LKW ein, der Lemke ins Lazarett der sowjetischen Kaserne Zerbst fuhr. Dort versorgte ihn ein Arzt, bevor er ins Volkspolizeikreisamt (VPKA) Zerbst gebracht wurde.
Am nächsten Tag informierte das VPKA Zerbst das VPKA Belzig über den Vorfall, wo die Abteilung Kriminalpolizei die Ermittlungen aufnahm. Sie befragte Lemke, durchsuchte sein Haus und beging den Tatort – in Anwesenheit von Mitarbeitern der sowjetischen Kommandantur. Außerdem informierte die Volkspolizei das Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
Da der Verdacht der „Diversion“ – eines „Staatsverbrechens“ – im Raum stand, übernahm die Geheimpolizei den Fall. Das VPKA Belzig übergab den Vorgang am 6. August 1961 an das MfS.
Der Vorfall vom 4. August 1961 sprach sich schon bald in der Region herum und war in zweierlei Hinsicht politisch brisant: Zum einen handelte es sich – aus Sicht des MfS – um einen staatsfeindlichen Akt gegen die sowjetischen Streitkräfte in Deutschland. Zum anderen war Lemke Mitglied der SED und hatte mehrere politische und gesellschaftliche Funktionen inne. Der 1. Sekretär der SED-Kreisleitung forderte daher, die Angelegenheit schnell zu klären.
Diese heikle Gemengelage war auch der Grund dafür, dass ab 9. August 1961 die Hauptabteilung (HA) IX in der Berliner Stasi-Zentrale die Ermittlungen führte, nicht die entsprechende Abteilung innerhalb der Bezirksverwaltung Potsdam.
In einem Stimmungsbericht vom 12. August 1961 fasste ein Mitarbeiter der Mord- und Brandkommission (MuB) der HA IX die Lage zusammen. Die MuB war 1958 im direkten Anleitungsbereich des Leiters der HA IX eingerichtet worden. Sie übernahm kriminaltechnische Aufgaben, für die das MfS zuvor auf Amtshilfe der Volkspolizei angewiesen war.
Laut MuB-Bericht empfahl die HA IX, gemeinsam mit dem Parteisekretär Argumentationen festzulegen, um auf die Gerüchte über die Festnahme Lemkes reagieren zu können. Das im Dokument erwähnte Schreiben des Parteisekretärs an das Zentralkomitee der SED ist im Untersuchungsvorgang nicht überliefert.
Zerbst.
Die HA IX schlägt vor, eine Aussprache mit der SED - Kreisleitung in Belzig zu veranlassen, um eine entsprechende Argumentation festzulegen.
i.A. [Unterschrift: Böhme]
Hauptmann
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Organisationsprinzip im MfS wie auch in anderen DDR-Organen, das die Aufteilung der unmittelbaren Leitungsverantwortung für die Unterstrukturen einer größeren Diensteinheit auf deren Leiter und eine untergeordnete Leitungsebene beinhaltete. Die Anleitungsbereiche waren in der Regel nach fachlichen und organisatorischen Kriterien strukturiert. Die dem Leiter nicht direkt unterstellten Diensteinheiten standen zumeist unter der Anleitung seiner Stellvertreter (Stellvertreterbereich). Anleitungsbereiche gab es aber auch darüber hinaus. So gehörten zuletzt die Rechtsstelle, die Abteilung XII und die Abteilung XIII zum Anleitungsbereich des Leiters der ZAIG sowie die Abteilung M zum Anleitungsbereich des Leiters der HA II. In den 70er Jahren bildete eine Reihe von operativen Diensteinheiten den Anleitungsbereich des Leiters der AGM.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Ein Untersuchungsvorgang war eine bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des MfS und ggf. dem späteren Gerichtsverfahren entstandene Akte, die den Hergang des Strafverfahrens widerspiegelt und auch häufig Informationen zur Strafvollstreckung enthält.
Untersuchungsvorgänge zeigen die offizielle wie auch die inoffizielle Ebene des Verfahrens. Sie enthalten sowohl das strafprozessual legale Material (Haftbefehl, Vernehmungsprotokolle, Anklageschrift, Verhandlungsprotokoll, Urteil u. a.) als auch Dokumente geheimpolizeilichen Charakters, etwa zu konspirativen Ermittlungsmaßnahmen operativer Abteilungen oder Berichte von Zelleninformatoren.
Ein archivierter Untersuchungsvorgang kann bis zu sieben Bestandteile umfassen: Gerichtsakte, Beiakte zur Gerichtsakte, Handakte zur Gerichtsakte, Handakte zum Ermittlungsverfahren, Beiakte zur Handakte des Ermittlungsverfahrens, manchmal auch Vollstreckungsakten und ggf. die Akte des Revisions- oder Kassationsverfahrens.
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Überführung eines Verdächtigen aus dem Kreis Belzig nach Berlin Dokument, 1 Seite
Untersuchungsexperiment zum Beschuss von Jagdflugzeugen Dokument, 7 Seiten
Befragung von Sachverständigen zum Beschuss von Jagdflugzeugen Dokument, 3 Seiten
Spitzenmeldung der Volkspolizei zu einem Vorfall im Kreis Belzig Dokument, 2 Seiten