Signatur: BArch, MfS, HA KuSch, Nr. 20017, Bl. 21-22
Im Schlussbericht zur Verpflichtung Horst Hesses als Geheimer Informator „Jürgen“ beschreibt das MfS das Werbungsgespräch und die Absprachen zur künftigem „Verbindungsaufnahme“.
Anfang 1954 geriet Horst Hesse in das Blickfeld des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und dessen Magdeburger Bezirksverwaltung (BV): Er hatte diese kurz zuvor darüber informiert, dass ein ehemaliger Nachbar ihn als Agenten für den amerikanischen Militärgeheimdienst Military Intelligence Division (MID) angeworben hatte. Hesse sollte Liegenschaften der sowjetischen Streitkräfte in und um Magdeburg auskundschaften.
Das MfS verpflichtete ihn daraufhin zur inoffiziellen Mitarbeit (Deckname „Jürgen“). Es versorgte Hesse – unter Mitwirkung der sowjetischen Seite – mit präpariertem Material, wie z. B. Fotos von Kasernen. Durch seine vermeintlichen Spionageerfolge in der DDR gewann er mehr und mehr das Vertrauen seiner US-amerikanischen Auftraggeber, die ihn unter dem Decknamen „Lux“ führten.
Im August 1954 floh Hesse mit Wissen des MfS in die Bundesrepublik. Dort stattete ihn die MID mit einem neuen Namen aus: Horst Berger. Hesse war zunächst für die Befragung von DDR-Flüchtlingen zuständig. Anschließend wechselte er in die MID-Dienststelle nach Würzburg. In der beschaulichen Stadt am Main wertete Hesse DDR-Post aus und warb Agenten für den US-Geheimdienst an. Dass der hochmotivierte Mitarbeiter regelmäßig in Kontakt mit dem MfS stand, war den Amerikanern auch nach akribischen Sicherheitsüberprüfungen verborgen geblieben.
Nachdem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MID-Dienststelle in Würzburg ins verlängerte Pfingstwochenende verabschiedet hatten, lief die vom MfS geplante Aktion „Schlag“ an. Hesse und zwei ebenfalls in den Diensten der DDR-Geheimpolizei stehende Komplizen, darunter Hans Wax (Deckname „Donner“), entwendeten zwei Panzerschränke aus der Würzburger Dienststelle. Sie luden diese in einen Mercedes 190 SL und setzten sich am 20. Mai 1956 über den Grenzübergang Helmstedt-Marienborn in die DDR ab.
Der aus Würzburg gestohlene Datensatz umfasste Karteikarten, Dokumente und Blankoausweise, die Hinweise auf Spionageaktivitäten des MID in der DDR enthielten.
Als Folge des Würzburger Datendiebstahls verhafteten MfS und Volkspolizei in den folgenden Monaten in der DDR zahlreiche Menschen. In den folgenden Jahren fanden mehrere Prozesse gegen vermeintliche und tatsächliche Agenten des MID statt.
Ein Bericht von Ende Januar 1954 zeigt, wie die Staatssicherheit Hesse zur inoffiziellen Mitarbeit verpflichtete. Die Werbung als Geheimer Informator „Jürgen“ geschah laut MfS „durch Überzeugung“.
Neben der Werbung selbst hält das Dokument auch fest, wie die „Verbindungsaufnahme“ zwischen MfS und Hesse künftig ablaufen sollte.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Abschrift, die in den Akten der Hauptabteilung Kader und Schulung überliefert ist. Das MfS hatte die Originalunterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit bearbeitet und Rückschlüsse auf damals agierende Stasi-Offiziere verschleiert. So trägt das Dokument auch keine Unterschrift.
Reg. Nr. 117/61
- Abschrift -
Abteilung II/4
Magdeburg, den 27.01.1954
[Stempel: Abschrift vom Originalmaterial]
Schlussbericht
zur Werbung des Hesse, Horst
Obengenannter wurde am 25.01.1954 in der KW "XXXXXX" zur Mitarbeit für die Organe des MfS verpflichtet.
H. erschien am 19.01.1954 in der Bezirksverwaltung und machte Mitteilung über einen Brief, den er von einem gewissen [anonymisiert] aus Westberlin erhielt, der früher in Magdeburg wohnhaft war, dann republikflüchtig wurde und jetzt vermutlich eine feindliche Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik ausführt.
Aufgrund dieser Meldung erfolgte bei H. die Anwerbung als inoffizieller Mitarbeiter durch Überzeugung.
Im Verlaufe des Werbungsgespräches wurde mit ihm eingehend über die politische und wirtschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik und in Westdeutschland gesprochen. Dabei wurde aufgezeigt, mit welchen verbrecherischen Mitteln die imperialistischen Geheimdienste und Agentenzentralen versuchen, sich Stützpunkte in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen, um den sozialistischen Aufbau zu schädigen.
H. zeigte dabei eine positive Haltung und brachte zum Ausdruck, daß es für ihn als Parteimitglied es eine Selbstverständlichkeit ist, den Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik zu schützen.
Er erklärte sich bereit, seine ganze Kraft einzusetzen und uns in unserer Arbeit zu unterstützen.
Danach wurde die Werbung durchgeführt und er schrieb die Verpflichtung, ohne Hemmnisse zu zeigen.
H. wählte sich den Decknamen "Jürgen" selbst.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Anwerbung war in den Jahren 1950 bis 1968 die Bezeichnung des MfS für die Werbung von IM für die konspirative Arbeit. Im Vorfeld der Anwerbung war die Person sorgfältig, aber konspirativ zu überprüfen. In der Regel hatte der Angeworbene die Bereitschaft zur Kooperation schriftlich zu erklären und sich dabei einen Decknamen auszuwählen. Über die Anwerbung selbst war vom Führungsoffizier ein detaillierter Bericht zu fertigen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
Konspirative Wohnungen (KW) waren zumeist private Wohnungen oder Zimmer, deren Inhaber als IMK geworben wurden und in denen sich die Führungsoffiziere mit ihren IM trafen. Diese Praxis diente der Konspiration der inoffiziellen Zusammenarbeit. Bei den Inhabern handelte es sich zumeist um "gute Genossen", denen für das bereitgestellte Zimmer Miete gezahlt wurde. Die Konspirativen Wohnungen wurden vorzugsweise in Häusern mit viel Publikumsverkehr und nach Möglichkeit in den mittleren Geschossen eingerichtet. Über die Nutzung der Konspirativen Wohnungen wurde detailliert Buch geführt.
Die Verpflichtung Bereitschaftserklärung zur Tätigkeit als IM bildete den Abschluss der Werbung. Sie erfolgte in der Regel schriftlich und in Ausnahmefällen mündlich. Schriftliche Verpflichtungen erfolgten stets handschriftlich. Die Verpflichtungserklärung enthielt bestimmte Kernelemente, zu denen der Bezugspartner Staatssicherheit, die Verpflichtung zur Geheimhaltung, ein Deckname und die Unterschrift gehörten.
Bei der Werbung handelte es sich um die Herbeiführung einer Entscheidung von Personen (IM-Kandidat) zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (bis 1968 auch gebräuchlicher bezeichnet als Anwerbung).
Im Operationsgebiet gab es selten auch die Werbung unter falscher Flagge, bei der ein Mitarbeiter des MfS als Angehöriger einer anderen Einrichtung getarnt in Erscheinung trat. Die Durchführung der Werbung war sorgfältig vorzubereiten und hatte in einen Werbungsvorschlag zu münden, der von übergeordneten Leitern bestätigt werden musste. Der Vorschlag sollte eine Analyse der Kandidatenpersönlichkeit, das Werbungsziel, die "Werbungsgrundlage" und das methodische Vorgehen, Zeit, Ort und Inhalt des geplanten "Werbegesprächs", Verhaltensvarianten, Art und Weise der Verpflichtung sowie alle Absicherungsmaßnahmen enthalten. Die getroffenen Festlegungen waren in einem Bericht zu dokumentieren.
Häufig gingen dem eigentlichen Werbungsgespräch Kontaktgespräche voraus, bei denen der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden sollte. Bei der Werbung sollten auch Interessen des Kandidaten eine Rolle spielen, da das MfS davon ausging, dass dieser für sich "Aufwand, Nutzen und Risiko" gegeneinander abwägen würde.
Das MfS unterschied drei kategorial unterschiedliche "Werbungsgrundlagen":
Letztere spielten häufig bei Werbung unter Druck, zum Beispiel unter Heranziehung kompromitierender Informationen (Kompromat) eine Rolle.
Bei der Werbung war dem Kandidaten möglichst das Gefühl zu geben, seine Entscheidung würde frei und wohlüberlegt fallen. Ihre Ernsthaftigkeit sollte durch die Preisgabe interner beruflicher oder privater Kenntnisse unterstrichen werden. Ziel der Werbung war im Regelfall eine förmliche Verpflichtung. Teil der Werbung war ein erster operativer Auftrag. Die vorab getroffenen Festlegungen waren im Werbungsvorschlag, die durchgeführte Werbung im Werbungsbericht zu dokumentieren.
Signatur: BArch, MfS, HA KuSch, Nr. 20017, Bl. 21-22
Im Schlussbericht zur Verpflichtung Horst Hesses als Geheimer Informator „Jürgen“ beschreibt das MfS das Werbungsgespräch und die Absprachen zur künftigem „Verbindungsaufnahme“.
Anfang 1954 geriet Horst Hesse in das Blickfeld des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und dessen Magdeburger Bezirksverwaltung (BV): Er hatte diese kurz zuvor darüber informiert, dass ein ehemaliger Nachbar ihn als Agenten für den amerikanischen Militärgeheimdienst Military Intelligence Division (MID) angeworben hatte. Hesse sollte Liegenschaften der sowjetischen Streitkräfte in und um Magdeburg auskundschaften.
Das MfS verpflichtete ihn daraufhin zur inoffiziellen Mitarbeit (Deckname „Jürgen“). Es versorgte Hesse – unter Mitwirkung der sowjetischen Seite – mit präpariertem Material, wie z. B. Fotos von Kasernen. Durch seine vermeintlichen Spionageerfolge in der DDR gewann er mehr und mehr das Vertrauen seiner US-amerikanischen Auftraggeber, die ihn unter dem Decknamen „Lux“ führten.
Im August 1954 floh Hesse mit Wissen des MfS in die Bundesrepublik. Dort stattete ihn die MID mit einem neuen Namen aus: Horst Berger. Hesse war zunächst für die Befragung von DDR-Flüchtlingen zuständig. Anschließend wechselte er in die MID-Dienststelle nach Würzburg. In der beschaulichen Stadt am Main wertete Hesse DDR-Post aus und warb Agenten für den US-Geheimdienst an. Dass der hochmotivierte Mitarbeiter regelmäßig in Kontakt mit dem MfS stand, war den Amerikanern auch nach akribischen Sicherheitsüberprüfungen verborgen geblieben.
Nachdem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MID-Dienststelle in Würzburg ins verlängerte Pfingstwochenende verabschiedet hatten, lief die vom MfS geplante Aktion „Schlag“ an. Hesse und zwei ebenfalls in den Diensten der DDR-Geheimpolizei stehende Komplizen, darunter Hans Wax (Deckname „Donner“), entwendeten zwei Panzerschränke aus der Würzburger Dienststelle. Sie luden diese in einen Mercedes 190 SL und setzten sich am 20. Mai 1956 über den Grenzübergang Helmstedt-Marienborn in die DDR ab.
Der aus Würzburg gestohlene Datensatz umfasste Karteikarten, Dokumente und Blankoausweise, die Hinweise auf Spionageaktivitäten des MID in der DDR enthielten.
Als Folge des Würzburger Datendiebstahls verhafteten MfS und Volkspolizei in den folgenden Monaten in der DDR zahlreiche Menschen. In den folgenden Jahren fanden mehrere Prozesse gegen vermeintliche und tatsächliche Agenten des MID statt.
Ein Bericht von Ende Januar 1954 zeigt, wie die Staatssicherheit Hesse zur inoffiziellen Mitarbeit verpflichtete. Die Werbung als Geheimer Informator „Jürgen“ geschah laut MfS „durch Überzeugung“.
Neben der Werbung selbst hält das Dokument auch fest, wie die „Verbindungsaufnahme“ zwischen MfS und Hesse künftig ablaufen sollte.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Abschrift, die in den Akten der Hauptabteilung Kader und Schulung überliefert ist. Das MfS hatte die Originalunterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit bearbeitet und Rückschlüsse auf damals agierende Stasi-Offiziere verschleiert. So trägt das Dokument auch keine Unterschrift.
Reg. Nr. 117/61
Um die Verbindung mit dem MfS nicht abreißen zu lassen, wurde vereinbart, daß H. bei Treffverhinderung jeweils einen Tag nach dem festgelegten Treff zur gleichen Zeit und am gleichen Ort neu zum Treff erscheint.
Sollten sich wichtige und dringende Probleme ergeben, so hat der GI die ihm bekannte Telefonnummer der Bezirksverwaltung anzurufen. Bei Treffvereinbarungen ist durch das Telefon nur die Zeit oder der neue Treffort zu nennen, niemals beides zusammen.
Sollte von Seiten des MfS ein dringender Treff erforderlich sein, so wird er telefonisch oder brieflich von einem gewissen "Dieter Schneider" verständigt, wo er dann zum vereinbarten nächsten Treff jedoch noch an dem Tag kommt, an dem der Anruf erfolgte bzw. an dem der Brief geschrieben ist.
Er wurde darüber eingehend belehrt, daß er mit keiner dritten Person, auch nicht mit seiner Ehefrau, über eine Verbindung zur Dienststelle des MfS sprechen darf.
Alle seine Handlungen hat er s [nicht lesbar] einzurichten, daß keinerlei Verdacht einer solchen Verbindung bekannt wird.
Als Auftrag erhielt H. Ermittlungen zu führen über zwei Gaststätten in Magdeburg, wer dort verkehrt und wie er die Lage dort einschätzt. Dieser Auftrag dient zur Überprüfung der Ehrlichkeit des GI und zur Einschätzung seiner Beobachtungsgabe.
Der nächste Treff wurde für den 29.01.1954, 18:30 Uhr, in Magdeburg am Werder festgelegt.
Der GI wird als ein ehrlicher Mensch eingeschätzt, er ist intelligent und macht einen guten Allgemeineindruck.
Durch sein ehemaliges Nachbarschaftsverhältnis mit diesen [anonymisiert] ist er in der Lage, diesen aufzuklären und wenn es sich um einen Agenten handelt, diesen auch zu bearbeiten.
gez. Unterschrift
Dienstgrad,
Dienststellung
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Von 1950 bis 1968 geltende Bezeichnung für die gewöhnlichen inoffiziellen Mitarbeiter, in den ersten Jahren auch nur Informatoren genannt. 1968 wurden die GI überwiegend zu IMS. GI dienten vor allem der allgemeinen Informationsbeschaffung. Sie wurden dabei auch zunehmend zur Sicherung von Institutionen, zur Feststellung der Bevölkerungsstimmung, zur Überprüfung verdächtiger Personen, zur Verhinderung von Republikfluchten oder auch bei Ermittlungen und Fahndungen eingesetzt.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.
Die Verpflichtung Bereitschaftserklärung zur Tätigkeit als IM bildete den Abschluss der Werbung. Sie erfolgte in der Regel schriftlich und in Ausnahmefällen mündlich. Schriftliche Verpflichtungen erfolgten stets handschriftlich. Die Verpflichtungserklärung enthielt bestimmte Kernelemente, zu denen der Bezugspartner Staatssicherheit, die Verpflichtung zur Geheimhaltung, ein Deckname und die Unterschrift gehörten.
Bei der Werbung handelte es sich um die Herbeiführung einer Entscheidung von Personen (IM-Kandidat) zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS (bis 1968 auch gebräuchlicher bezeichnet als Anwerbung).
Im Operationsgebiet gab es selten auch die Werbung unter falscher Flagge, bei der ein Mitarbeiter des MfS als Angehöriger einer anderen Einrichtung getarnt in Erscheinung trat. Die Durchführung der Werbung war sorgfältig vorzubereiten und hatte in einen Werbungsvorschlag zu münden, der von übergeordneten Leitern bestätigt werden musste. Der Vorschlag sollte eine Analyse der Kandidatenpersönlichkeit, das Werbungsziel, die "Werbungsgrundlage" und das methodische Vorgehen, Zeit, Ort und Inhalt des geplanten "Werbegesprächs", Verhaltensvarianten, Art und Weise der Verpflichtung sowie alle Absicherungsmaßnahmen enthalten. Die getroffenen Festlegungen waren in einem Bericht zu dokumentieren.
Häufig gingen dem eigentlichen Werbungsgespräch Kontaktgespräche voraus, bei denen der Kandidat allmählich an die Werbung herangeführt werden sollte. Bei der Werbung sollten auch Interessen des Kandidaten eine Rolle spielen, da das MfS davon ausging, dass dieser für sich "Aufwand, Nutzen und Risiko" gegeneinander abwägen würde.
Das MfS unterschied drei kategorial unterschiedliche "Werbungsgrundlagen":
Letztere spielten häufig bei Werbung unter Druck, zum Beispiel unter Heranziehung kompromitierender Informationen (Kompromat) eine Rolle.
Bei der Werbung war dem Kandidaten möglichst das Gefühl zu geben, seine Entscheidung würde frei und wohlüberlegt fallen. Ihre Ernsthaftigkeit sollte durch die Preisgabe interner beruflicher oder privater Kenntnisse unterstrichen werden. Ziel der Werbung war im Regelfall eine förmliche Verpflichtung. Teil der Werbung war ein erster operativer Auftrag. Die vorab getroffenen Festlegungen waren im Werbungsvorschlag, die durchgeführte Werbung im Werbungsbericht zu dokumentieren.