Signatur: BArch, MfS, HA KuSch, Nr. 20017, Bl. 15
Ein handschriftliches Protokoll von Januar 1954 beschreibt die Kontaktaufnahme Horst Hesses mit der Staatssicherheit. Das Dokument markiert den Beginn einer folgenschweren Zusammenarbeit.
Anfang 1954 geriet Horst Hesse in das Blickfeld des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) und dessen Magdeburger Bezirksverwaltung (BV): Er hatte diese kurz zuvor darüber informiert, dass ein ehemaliger Nachbar ihn als Agenten für den amerikanischen Militärgeheimdienst Military Intelligence Division (MID) angeworben hatte. Hesse sollte Liegenschaften der sowjetischen Streitkräfte in und um Magdeburg auskundschaften.
Das MfS verpflichtete ihn daraufhin zur inoffiziellen Mitarbeit (Deckname „Jürgen“). Es versorgte Hesse – unter Mitwirkung der sowjetischen Seite – mit präpariertem Material, wie z. B. Fotos von Kasernen. Durch seine vermeintlichen Spionageerfolge in der DDR gewann er mehr und mehr das Vertrauen seiner US-amerikanischen Auftraggeber, die ihn unter dem Decknamen „Lux“ führten.
Im August 1954 floh Hesse mit Wissen des MfS in die Bundesrepublik. Dort stattete ihn die MID mit einem neuen Namen aus: Horst Berger. Hesse war zunächst für die Befragung von DDR-Flüchtlingen zuständig. Anschließend wechselte er in die MID-Dienststelle nach Würzburg. In der beschaulichen Stadt am Main wertete Hesse DDR-Post aus und warb Agenten für den US-Geheimdienst an. Dass der hochmotivierte Mitarbeiter regelmäßig in Kontakt mit dem MfS stand, war den Amerikanern auch nach akribischen Sicherheitsüberprüfungen verborgen geblieben.
Nachdem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MID-Dienststelle in Würzburg ins verlängerte Pfingstwochenende verabschiedet hatten, lief die vom MfS geplante Aktion „Schlag“ an. Hesse und zwei ebenfalls in den Diensten der DDR-Geheimpolizei stehende Komplizen, darunter Hans Wax (Deckname „Donner“), entwendeten zwei Panzerschränke aus der Würzburger Dienststelle. Sie luden diese in einen Mercedes 190 SL und setzten sich am 20. Mai 1956 über den Grenzübergang Helmstedt-Marienborn in die DDR ab.
Der aus Würzburg gestohlene Datensatz umfasste Karteikarten, Dokumente und Blankoausweise, die Hinweise auf Spionageaktivitäten des MID in der DDR enthielten.
Als Folge des Würzburger Datendiebstahls verhafteten MfS und Volkspolizei in den folgenden Monaten in der DDR zahlreiche Menschen. In den folgenden Jahren fanden mehrere Prozesse gegen vermeintliche und tatsächliche Agenten des MID statt.
Das vorliegende Dokument protokolliert Hesses Kontaktaufnahme mit der BV Magdeburg am 19. Januar 1954. Kurz zuvor war der spätere Doppelspion von einem ehemaligen, aus der DDR geflohenen Nachbarn per Brief kontaktiert und nach West-Berlin eingeladen worden.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine Fotokopie, die in den Akten der Hauptabteilung Kader und Schulung überliefert ist. Das MfS hatte die Originalunterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit bearbeitet und Rückschlüsse auf damals agierende Stasi-Offiziere verschleiert. So stammt auch die Schwärzung der Unterschrift unter dem Dokument vom MfS.
Magdeburg, den 19.01.1954
[Stempel: Fotokopien vom Originalmaterial]
[unterstrichen: Protokoll]
Ich, Horst Hesse, geb. am 12.05.1922, wohnhaft in Magdeburg, [anonymisiert], melde dem Ministerium für Staatssicherheit am 19.01.1954, daß ich auf Grund eines Briefes, den ich von dem [anonymisiert] am 18.01.1954 erhielt und den ich heute gleichfalls mit übergebe, den Verdacht hege, daß der republikflüchtige [anonymisiert] nach Westberlin einlädt, weil er damit gegen die Deutsche Demokratische Republik feindliche Absichten verbindet.
Ich nehme das deshalb an, weil ich den [anonymisiert], der von 1948 bis 1949 in Magdeburg, [anonymisiert] bei [anonymisiert] wohnte, er hat dort immer nur von Schiebergeschäften gelebt und wurde 1949 republikflüchtig, weil - wie ich von anderen Nachbarn erfuhr - er Angst haben mußte, von der Deutschen Volkspolizei wegen seiner Beteiligung an Buntmetalldiebstählen festgenommen zu werden.
[Unterschrift: Horst Hesse]
Dieses Protokoll habe ich am 19.01.1954, 08:10 Uhr von dem die Dienststelle aufsuchenden Horst Hesse handschriftlich fertigen lassen, weil es, falls beschlossen wird, den Hesse für eine Mithilfe heranzuziehen, oder falls er sich in feindlicher Absicht unserer Dienststelle näherte, bestimmte Bedeutung erlangen kann.
[anonymisiert]
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
1953 entstanden durch Umbenennung der Hauptabteilung / Abteilung Personal; zuletzt unterteilt in die Bereiche Kader, Schulung und Disziplinar. Aufgaben: Auswahl, Einstellung, Schulung und Betreuung der MfS-Mitarbeiter, inkl. Versetzungen und Entlassungen von Angehörigen aus dem Dienst des MfS sowie Disziplinararbeit und Gewährleistung der inneren Sicherheit im MfS.