Signatur: BArch, MfS, ZAIG, Nr. 11482, Bd. 2, Bd. 2, Bl. 117-396
Im Rahmen seines ersten Staatsbesuchs in der Bundesrepublik 1987 besuchte DDR-Staatschef Erich Honecker auch seinen Heimatort Wiebelskirchen im Saarland. Die Stasi informierte u. a. über eine geplante Protest-Veranstaltung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) mit einer Konzeptzeichnung zur dort dargestellten „Kleinen DDR“.
1987 wähnte sich die Partei- und Staatsführung der DDR an einem wichtigen Ziel angekommen: Erich Honecker besuchte vom 7. bis 11. September die Bundesrepublik Deutschland. Die SED sah darin die langersehnte vollständige staatsrechtliche Anerkennung der DDR durch den westdeutschen Staat. Der Bundesregierung ging es ihrerseits vor allem um Reiseerleichterungen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Engere Beziehungen wurden als Grundlage für die nationale Einheit Deutschlands gesehen. Der Besuch des Saarlands war Honecker ein besonderes, weil persönliches Anliegen: Für den im saarländischen Wiebelskirchen geborenen Staatschef handelte es sich um eine Reise in die alte Heimat, bei der er seine Schwester sowie Jugendfreunde treffen und das Grab seiner Eltern besuchen wollte.
Um befürchtete Risiken zu minimieren, ordnete Stasi-Minister Erich Mielke die „Aktion Dialog“ an – ein umfassendes Überwachungs- und Sicherungsprogramm. Das Ministerium für Staatssicherheit sollte nicht nur Anschläge verhindern, sondern auch jede Form von Störung oder Protest im In- und Ausland möglichst eindämmen. Besonders problematisch war aus Sicht der DDR, dass die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik zwar Schutz zusicherten, das verfassungsmäßige Demonstrationsrecht jedoch nicht einschränkten. Aus Stasi-Sicht bedeutete dies eine unberechenbare Lage, in der spontane Proteste möglich blieben.
Und tatsächlich nutzten zahlreiche Gruppen die Gelegenheit, um auf Missstände in der DDR hinzuweisen. Mitglieder der Jungen Union errichteten eine symbolische Mauer und präsentierten Plakate mit Parolen wie „Die Mauer muss weg“. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte organisierte eine „kleine DDR“ mit Käfigen, Stacheldraht und ehemaligen politischen Häftlingen, die öffentlich ihre Schicksale schilderten. Auch ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger demonstrierten direkt in Wiebelskirchen und Neunkirchen für Reisefreiheit, Menschenrechte und die Abschaffung der Strafbarkeit von „Republikflucht“. Die Rufe „Mörder, Mörder“ und Holzkreuze für Mauertote verliehen den Protesten eine drastische Symbolik.
Honecker selbst bekam von den meisten Aktionen kaum etwas mit – eine Mischung aus strenger Abschirmung und gezielter Wegführung. Dennoch dokumentierte die Stasi alles minutiös: Fotografien, Zeitungsberichte, Rundfunk- und Fernsehmitschnitte wurden gesammelt, ausgewertet und teilweise Grundlage für weitere Überprüfungen. Besonders irritiert war das MfS davon, dass westdeutsche Medien die Ambivalenz des Besuchs offen zeigten: Während DDR-Fotografen fast ausschließlich jubelnde Szenen einfingen, hielten westliche Kameras auch Proteste und kritische Stimmen fest. Im Rückblick wertete die Stasi die „Aktion Dialog“ gleichwohl als Erfolg: Honecker blieb unversehrt, größere Störungen traten nicht ein, und die deutsch-deutschen Beziehungen erhielten neuen Auftrieb.
„DDR = Schießbefehl“
„DDR = Diktatur“
„Menschenrechte für alle Deutschen“
ist vorgesehen.
Unter dem Aspekt eines möglichen Einschreitens von Sicherheitskräften der BRD wurden von der IGfM, Arbeitsgruppe Westberlin, in einer Beratung am 31.08.1987 Argumente für die Teilnehmer erarbeitet, mit denen es gelingen soll, Aktivitäten der Sicherheitskräfte zu hemmen, um eine möglichst große Öffentlichkeitswirksamkeit der Ausstellung zu erreichen.
Zur Publikation o. g. Aktivitäten in den Medien sollen durch Jürgen Braun bereits Absprachen mit dem Sender Freies Berlin erfolgt sein.
Gleichlaufend mit den Provokationen in Wiebelskirchen soll in Westberlin in Nähe des Brandenburger Tores für den gesamten Zeitraum des Besuches Erich Honeckers in der BRD der Aufbau eines gegen dessen Besuch gerichteten Informationsstandes vorgesehen sein.
Im Eingangsbereich der Funkausstellung in Westberlin wurde ein Plakat mit dem Text
„Vorsicht! Gefährlicher Kreditbetrüger
Gesucht wird der flüchtige Dachdeckergeselle
Erich Honecker, geb. 25.08.1912 in Neunkirchen/Saar
derzeit wohnhaft „DDR“ – 1292 Wandlitz/Mark Brandenburg“
festgestellt. (siehe Anlage 2)
Für das Plakat zeichnet verantwortlich die „Bürgerinitiative Wiedervereinigung Deutschland“, 8000 München 15 – Postfach 151327.
Von dem an der Beratung der IGfM, Arbeitsgruppe Westberlin, am 30.08.1987 teilgenommenen Personenkreis wurden namentlich bekannt:
Dombrowski, Petra
Knuth, Thomas
Schneider, Antje
Tillack, Silvia
Braun, Jürgen
Dombrowski, Dieter
Schneider, Heiko
Michalski, Peter.
[Unterschrift: Fitzner]
Fitzner
Generalmajor
Anlagen
- Schema „Kleine DDR“
- Kopie Plakat
(Original: grüne Schrift auf weißem Grund, braune Umrandung)
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
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Signatur: BArch, MfS, ZAIG, Nr. 11482, Bd. 2, Bd. 2, Bl. 117-396
Im Rahmen seines ersten Staatsbesuchs in der Bundesrepublik 1987 besuchte DDR-Staatschef Erich Honecker auch seinen Heimatort Wiebelskirchen im Saarland. Die Stasi informierte u. a. über eine geplante Protest-Veranstaltung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) mit einer Konzeptzeichnung zur dort dargestellten „Kleinen DDR“.
1987 wähnte sich die Partei- und Staatsführung der DDR an einem wichtigen Ziel angekommen: Erich Honecker besuchte vom 7. bis 11. September die Bundesrepublik Deutschland. Die SED sah darin die langersehnte vollständige staatsrechtliche Anerkennung der DDR durch den westdeutschen Staat. Der Bundesregierung ging es ihrerseits vor allem um Reiseerleichterungen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Engere Beziehungen wurden als Grundlage für die nationale Einheit Deutschlands gesehen. Der Besuch des Saarlands war Honecker ein besonderes, weil persönliches Anliegen: Für den im saarländischen Wiebelskirchen geborenen Staatschef handelte es sich um eine Reise in die alte Heimat, bei der er seine Schwester sowie Jugendfreunde treffen und das Grab seiner Eltern besuchen wollte.
Um befürchtete Risiken zu minimieren, ordnete Stasi-Minister Erich Mielke die „Aktion Dialog“ an – ein umfassendes Überwachungs- und Sicherungsprogramm. Das Ministerium für Staatssicherheit sollte nicht nur Anschläge verhindern, sondern auch jede Form von Störung oder Protest im In- und Ausland möglichst eindämmen. Besonders problematisch war aus Sicht der DDR, dass die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik zwar Schutz zusicherten, das verfassungsmäßige Demonstrationsrecht jedoch nicht einschränkten. Aus Stasi-Sicht bedeutete dies eine unberechenbare Lage, in der spontane Proteste möglich blieben.
Und tatsächlich nutzten zahlreiche Gruppen die Gelegenheit, um auf Missstände in der DDR hinzuweisen. Mitglieder der Jungen Union errichteten eine symbolische Mauer und präsentierten Plakate mit Parolen wie „Die Mauer muss weg“. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte organisierte eine „kleine DDR“ mit Käfigen, Stacheldraht und ehemaligen politischen Häftlingen, die öffentlich ihre Schicksale schilderten. Auch ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger demonstrierten direkt in Wiebelskirchen und Neunkirchen für Reisefreiheit, Menschenrechte und die Abschaffung der Strafbarkeit von „Republikflucht“. Die Rufe „Mörder, Mörder“ und Holzkreuze für Mauertote verliehen den Protesten eine drastische Symbolik.
Honecker selbst bekam von den meisten Aktionen kaum etwas mit – eine Mischung aus strenger Abschirmung und gezielter Wegführung. Dennoch dokumentierte die Stasi alles minutiös: Fotografien, Zeitungsberichte, Rundfunk- und Fernsehmitschnitte wurden gesammelt, ausgewertet und teilweise Grundlage für weitere Überprüfungen. Besonders irritiert war das MfS davon, dass westdeutsche Medien die Ambivalenz des Besuchs offen zeigten: Während DDR-Fotografen fast ausschließlich jubelnde Szenen einfingen, hielten westliche Kameras auch Proteste und kritische Stimmen fest. Im Rückblick wertete die Stasi die „Aktion Dialog“ gleichwohl als Erfolg: Honecker blieb unversehrt, größere Störungen traten nicht ein, und die deutsch-deutschen Beziehungen erhielten neuen Auftrieb.
[Auf der Schwarz-Weiß-Zeichnung in der oberen Blatthälfte ist ein mit einer Wand und Stacheldraht eingegrenztes Gebiet unter einer DDR-Flagge zu sehen. Innerhalb des Areals befindet sich ein Käfig, in dem ein Mann in Sträflingskleidung durch die Gitterstäbe schaut. Ein weiterer Mann, ebenfalls in gestreifter Kleidung, hält ein Blatt Papier in der Hand. Auf einem Auslagetisch befinden sich ein Schild mit der Aufschrift „Info“ sowie mehrere Papierstapel. An der Tür zum eingegrenzten Gebiet sitzt an der Außenseite ein uniformierter Mann an einem Tisch, auf dem ein mit „Kasse“ beschrifteter Aufsteller steht. Darüber hängt ein Schild mit der Aufschrift „Eingang Zwangsumtausch“. Zwei Personen, große christliche Kreuze tragend, gehen außen an der Mauer entlang. An der rechten hinteren Ecke der Mauer patrouilliert ein uniformierter Mann mit einem Gewehr.]
„Kleine DDR“-Aufbau am 10./11.09.1987 in Neunkirchen/Wiebelskirchen Grundfläche 5O m[hochgestellt: 2]/Höhe 2m. Informiert wird hauptsächlich durch ehemalige politische Gefangene der DDR. Häftlingskleidung und NVA-Uniformen sind originalgetreue Nachbildungen.
Während des Honecker-Besuches werden Filme und Dias über den Mauerbau an die Berliner Mauer projeziert. (zw. Reichstag u. Brandenburger Tor)
[unterstrichen: verantw.] Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, AG Berlin mit Unterstützung der Jungen Union Berlin
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
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