Signatur: BArch, MfS, HA III, Nr. 7729, Bl. 49
Die Stasi erfasste zahlreiche Rechtsextremistinnen und -extremisten, die in der Bundesrepublik aktiv waren. Dazu gehörte auch Karl-Heinz Hoffmann, der Leiter der paramilitärischen Wehrsportgruppe Hoffmann.
Am 26. September 1980 explodierte in der Nähe des Haupteingangs des Münchner Oktoberfests eine Bombe, die 13 Menschen tötete und 221 zum Teil schwer verletzte. Der 21-jährige Geologiestudent und Rechtsextremist Gundolf Köhler, der bei dem Anschlag starb, hatte den selbstgebauten Sprengkörper in einem metallenen Abfallkorb deponiert. Das Oktoberfestattentat war der schwerste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Die aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskriminalamts (LKA) Bayern und des Bundeskriminalamts (BKA) bestehende Sonderkommission (Soko) "Theresienwiese" ermittelte in dem Fall. Als sich die Hinweise auf einen Terroranschlag verdichteten, leitete am 27. September 1980 auch Generalbundesanwalt (GBA) Kurt Rebmann ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Sicherheitsbehörden identifizierten Köhler am Tag nach dem Anschlag als Attentäter. Seine Kontakte in die rechtsextreme Szene, v. a. zur paramilitärischen Wehrsportgruppe (WSG) Hoffmann, waren bereits nachrichtendienstlich erfasst. Köhler hatte u. a. an Wehrsportübungen der WSG teilgenommen und mit ihrem Leiter Karl-Heinz Hoffmann korrespondiert. Die Organisation war bereits im Januar 1980 durch Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) verboten worden.
Trotz dieser Informationen und Zeugenaussagen zu weiteren Personen am Tatort schlossen die Soko "Theresienwiese" und der GBA letztlich ein rechtsextremistisches Tatmotiv aus und hielten an der Einzeltätertheorie fest. Im Mai 1981 stellte die Soko ihre Ermittlungen ein, im November 1982 auch der GBA.
Der Anschlag fand in einer politisch aufgeheizten Zeit statt: Am 5. Oktober 1980 stand die Bundestagswahl an, bei der sich der amtierende Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU) gegenüberstanden. In Schmidts Regierungszeit (ab 1974) fiel die Hochphase des Terrors der Roten Armee Fraktion. Daher prägte das Thema Sicherheit – vor allem mit Blick auf den Linksterrorismus – den Wahlkampf. Obwohl gerade die Zahl rechtsextremer Gewalttaten ab Mitte der 1970er Jahre zugenommen hatte.
Schmidts konservative Herausforderer suchten die Schuldigen unmittelbar nach dem Anschlag im linksextremistischen Lager. Die Aktivitäten der WSG hingegen spielten sie herunter. Auch eine Tatbeteiligung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) schlossen sie nicht aus.
Das MfS verfolgte die Ereignisse rund um das Oktoberfestattentat aufmerksam. Es schöpfte Ermittlungsergebnisse der westdeutschen Sicherheitsbehörden ab, dokumentierte die Berichterstattung in der Bundesrepublik und bewertete die Auswirkungen des Anschlags auf die Bundestagswahl.
Zahlreiche – zum Teil zuvor aus der DDR geflohene oder freigekaufte – Rechtsextremisten hatte das MfS in seinem Speicher erfasst. Außerdem setzte es inoffizielle Mitarbeiter in der rechten Szene in der Bundesrepublik ein. Sein Ziel: neonazistische Organisationen im eigenen Land verhindern und Material sammeln, das die Bundesrepublik diskreditieren könnte.
Das vorliegende Dokument ist Teil einer Akte der Hauptabteilung III (Funkaufklärung und Funkabwehr). Darin listete das MfS Links- und Rechtsextremistinnen und -extremisten in der Bundesrepublik auf, zu denen es Informationen gespeichert hat.
Aus dem Dokument geht hervor, dass der WSG-Leiter Karl-Heinz-Hoffmann im Rahmen der Aktion "Zenith" für die Abteilung XXII/3 erfasst war. Diese war ab 1979 für die "Aufklärung" der neonazistischen und rechtsextremen Szene in der Bundesrepublik zuständig.
Außerdem wusste das MfS von Kontakten Hoffmanns zu Axel Heinzmann, dem Leiter des rechtsextremen und antikommunistischen Hochschulrings Tübinger Studenten. Heinzmann war 1970 nach zweijähriger DDR-Haft (wegen "staatsfeindlicher Hetze") von der Bundesrepublik freigekauft worden. Hoffmann hatte Köhler 1976 an Heinzmann verwiesen, da der spätere Oktoberfestattentäter eine eigene Wehrsportgruppe in seiner Heimat Donaueschingen aufbauen wollte.
Lichtbild: [Auslassung]
Name: Hoffmann
Vorname: Karl-Heinz
geb.: 27.10.1937 in: Nürnberg; [anonymisiert]
Anschrift: 85 Nürnberg, [anonymisiert]
Telefon priv.: [anonymisiert]
Ausweis-Nr.: [Auslassung]
Paß-Nr.: [Auslassung]
Beruf: Grafiker
Tätigkeit/Dienstgrad: [Auslassung]
Arbeitsstelle: [Auslassung]
Telefon dienstl.: [Auslassung]
öbL dienstl.: [Auslassung]
öbL dienstl.: [Auslassung]
Delikt: 4.17
ZK eingeleitet
Aktion "Zenith" erfaßt
Quelle: [Auslassung]
erf. f.: XXII/3
operative Hinweise:
- Leiter der 1980 verbotenen WSG-Hoffmann
- verlobt mit Birkmann, [durchgestrichen: Else] Franziska
- unterhält gute Kontakte zum Heinzmann, Axel, Werner
- Im AfB Nbg 78/79 verzeichnet
Hauptabteilung III (Volkswirtschaft)
Nach dem Vorbild der "Verwaltung für Wirtschaft" in der sowjetischen Hauptverwaltung für Staatssicherheit erhielt das am 8.2.1950 gebildete MfS eine Einrichtung, die zunächst unter der Bezeichnung Abteilung III bzw. Hauptabteilung III agierte. Vorläufer war die von Mielke geleitete Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI. Die Kernaufgaben bestanden in der Sabotageabwehr, im Schutz des Volkseigentums und in der Überwachung der Betriebe. Für die SAG Wismut wurde 1951 eine separate Struktureinheit, die Objektverwaltung "W" gegründet.
1955 wurde die systematische Überprüfung von Leitungskadern (später Sicherheitsüberprüfungen), 1957 der Aufbau des Informantennetzes, die Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern und Parteisekretären, der Aufbau von Operativgruppen und Objektdienststellen sowie die Gewinnung von IM für Schlüsselpositionen in wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Institutionen etabliert. Mit der Auflösung der Abteilung VI erhielt die HA III den Auftrag zur Sicherung volkswirtschaftlicher Maßnahmen auf dem Gebiet der Landesverteidigung.
1964 erfolgte im Zusammenhang mit den Reformen in der DDR-Volkswirtschaft die Umbenennung der HA III in HA XVIII. Die neue Struktur basierte auf dem Produktionsprinzip, das zunächst auf die führenden Wirtschaftszweige Bau und Industrie fokussiert war. Andere Wirtschaftsobjekte wurden nach dem Territorialprinzip von den Kreisdienststellen bearbeitet. Der HA XVIII in der Zentrale entsprachen gemäß dem Linienprinzip auf der Bezirksebene die Abteilungen XVIII der Bezirksverwaltungen. Sicherungsschwerpunkte waren vor allem Außenhandel, Wissenschaft und Technik sowie die Verteidigungsindustrie. Mit der Richtlinie 1/ 82 wurde der Akzent auf die Gewährleistung der inneren Stabilität verschoben. Strukturelle Auswirkungen hatte insbesondere die Hochtechnologie Mikroelektronik. 1983 wurde die für den Bereich KoKo zuständige AG BKK aus der für den Außenhandel zuständigen Abteilung 7 der HA XVIII herausgelöst.
Zuletzt wies die Organisationsstruktur 6 Arbeitsbereiche und 62 Referate auf. Sie diente vor allem der Aufklärung gegnerischer Geheimdienste ("Arbeit im und nach dem Operationsgebiet"), der inneren Abwehrarbeit in den Betrieben und Institutionen, der Gewährleistung der inneren Stabilität, der Wahrung von Sicherheit, Ordnung und Geheimnisschutz sowie der Unterstützung der Wirtschaft durch "effektivitäts- und leistungsfördernde Maßnahmen". Leiter der HA XVIII waren Knoppe (1950–1953), Hofmann (1953–1957), Weidauer (1957–1963), Mittig (1964–1974) und Kleine (1974–1989). Der hauptamtliche Mitarbeiterbestand stieg 1954–1989 von 93 auf 646, auf der gesamten Linie XVIII waren es zuletzt 1623. 1989 arbeiteten für die Linie XVIII ca. 11.000 IM.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Funkabwehr des MfS (Hauptabteilung III) erfüllte zwei Aufgaben bei der Überwachung des Kurzwellenfunks: Einerseits ermittelte sie Spionagefunksendungen mit großer Reichweite im Rahmen der koordinierten Suche und Fernortung der im Apparat der Koordination zusammengefassten Funkabwehrdienste der Ostblockstaaten. Andererseits überwachte sie im eigenen Funkterritorium Frequenzen mit einer Reichweite bis zu 100 km, um Funkspione auf dem Gebiet der DDR festzustellen.
Beiden Arbeitsrichtungen dienten die Funkbeobachtungsstellen Gosen und Hohen Luckow, neun landesweit verteilte stationäre Peilpunkte sowie Suchtrupps mit mobiler Technik zur Mikrofahndung. Als westliche Nachrichtendienste mit Beginn der 80er Jahre ihren Spionagefunk auch im UKW-Frequenzspektrum und auf Satellitenfunkkanälen betrieben, errichtete die Funkabwehr Satellitenüberwachungsplätze und automatisierte (unbemannte) Stützpunkte zur UKW-Funkfahndung. Seit dem Frühjahr 1982 kümmerte sich die Funkabwehr (in Zusammenarbeit mit den anderen Diensten des AdK) auch um das Aufspüren illegaler oppositioneller Sender, etwa denen der "kämpfenden Solidarność" in Polen oder solchen, die von Westberlin aus in die DDR ausstrahlten (Radio Glasnost). Störaktionen wurden im Rahmen der Funkgegenwirkung durchgeführt.
Die Funkauflärung entstand im Jahr 1966 als eigenständiges Arbeitsgebiet und bildete in der späteren HA III die Linie "Informationsgewinnung" mit dem Auftrag, Informationen aus wichtigen Bereichen der Bundesrepublik und Westberlins zu beschaffen. Zu diesem Zweck unterhielt man zahlreiche Funkaufklärungsstützpunkte, die Sender, Funkkanäle, Anschlüsse oder Nutzer im drahtlosen (Richtfunk, Mobilfunk, Satellitenfunk) wie kabelgebundenen Fernmeldeverkehr abhörten.
Schon seit Beginn der 70er Jahre bildete der Richtfunkverkehr zwischen Westberlin und der Bundesrepublik für die Funkauflärung eine hochwertige Abhörquelle. Wenig später erweiterten sich ihre Möglichkeiten durch die Einrichtung von Horchplätzen in den Botschaften bzw. Handelsmissionen der DDR und UdSSR in Köln, Bonn und Düsseldorf, von denen aus die Richtfunkübermittlungen im politisch wichtigen Großraum Köln–Bonn mitgehört werden konnten. Zudem wurden Informationen von Richtfunkkanälen, die im Süden der Bundesrepublik verliefen, mittels dreier Stützpunkte an der Grenze zu Bayern auf dem Gebiet der CSSR und zweier Abhörstationen in den Vertretungen der DDR und der CSSR in Wien abgegriffen. Schließlich bestand für den Zugriff auf den Richtfunkverkehr des NATO-Hauptquartiers ein Stützpunkt in der Botschaft der DDR in Brüssel. Auch Richtfunkübertragungen zwischen der Bundesrepublik und Westberlin wurden von Stützpunkten der Funkauflärung innerhalb der DDR abgehört.
Einen Schwerpunkt in der Abhörpraxis seit 1966 bildeten auch die UKW-Funknetze der Sicherheits- und Grenzdienstbehörden der Bundesrepublik und Westberlins. Diese Funkkanäle wurden – unter Einbeziehung der NVA-Grenzaufklärung – von UKW-Funkaufklärungsstützpunkten am innerdeutschen Grenzverlauf, in Ostberlin und in der CSSR überwacht.
Eine ergiebige Quelle der Funkauflärung war auch der westliche Autotelefonverkehr, der von Stützpunkten entlang der innerdeutschen Grenze, in einem Gürtel um Berlin und außerhalb der DDR abgeschöpft wurde. Dabei überwachte man die Autotelefone zahlreicher Persönlichkeiten aus Politik, Militär und Wirtschaft mit dem Verfahren der Operativen Zielkontrolle.
Seit Beginn der 80er Jahre hörte man von einem Stützpunkt nördlich von Berlin aus auch Satellitenfunkverbindungen ab. Und seit 1985 erfolgte der Zugriff auf ISDN- und Datennetze wie auf alle neuen elektronischen Medien, die auf die Übertragung, Speicherung und Wiedergabe von Informationen ausgelegt waren.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Bericht über die Ermittlungen von LKA und BKA zum Oktoberfestattentat 1980 Dokument, 7 Seiten
Einschätzungen zu Auswirkungen des Oktoberfestattentats auf die Bundestagswahl 1980 Dokument, 2 Seiten
Bericht über Ermittlungen des Verfassungsschutzes im Vorfeld des Oktoberfestattentats 1980 Dokument, 4 Seiten
SED-Mitgliedsbuch von Karl-Heinz Kurras Dokument, 11 Seiten