Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
günstigsten Varianten zur überraschenden und wirksamsten Bekämpfung von Terroristen u.a.Gewalttätern in Anwendung bringen zu können.
Ein weiterer, hier noch einmal zu nennender Fakt ist die Bereitstellung von [unterstrichen: Uniformen bzw. Dienstbekleidung ziviler Organe] und Einrichtungen, die an der Staatsgrenze und speziell ihren Grenzübergangsstellen spezifische Funktionen ausüben. Zur Täuschung bzw. Überrumpelung des Gegners müssen u.U. Grenzsicherungskräfte sich auch solcher Bekleidung bedienen, wie z.B. der DR (Lokführer, Rangierarbeiter) an Eisenbahn-Güst, der IF (Mechaniker, Steward) auf Flughafen-Güst u.a.^1) Derartige Bekleidungen sind entsprechend den Konfektionsgrößen der als Träger vorgesehenen und bestätigten Spezialisten jederzeit zugriffsbereit aufzubewahren. Dabei ist zu beachten, daß sie ein den normalen Tragebedingungen angepaßtes Aussehen aufweisen (z.B. keine Falten von der Lagerung im zusammengelegten Zustand, passender Verschmutzungsgrad, den vorgegebenen Tätigkeiten entsprechende Rang- bzw. Qualifikationsabzeichen, Effekten u.ä.).
Zum Zwecke der Täuschung von Terroristen und anderen Gewalttätern erscheint es überlegenswert, an ausgewählten Grenzübergangsstellen Voraussetzungen zu schaffen,um bei Erfordernis [unterstrichen: Attrappen, Scheintechnik und Fingierungen] anwenden zu können. Dieses unter strengster Wahrung der Konspiration zu Realisierende betrifft z.B.
^1) Die mit dem Auftreten und Handeln derartiger Kräfte verbundenen fachspezifischen bzw. beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Verhaltensweisen usw. müssen in einem notwendigen Umfang Gegenstand der zielgerichteten Befähigung der ausgewählten Grenzsicherungskräfte, ihrer Ausbildung und ihres Trainings sein.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
derlichen Uniformen und Ausrüstungsgegenstände^1), um Terroristen zum Einsteigen, "Schutzsuchen", o.ä. zu animieren;
Den internationalen Erkenntnissen der letzten Jahre folgend, werden laut westlichen Veröffentlichungen keine Methoden der Täuschung durch Schaffung von sogenannten Scheinflughäfen angewendet.
Ein nicht unwesentliches Argument besteht darin, daß auf Grund der visuell guten Wahrnehmbarkeit der Flughäfen aus der Luft, einschließlich der weiteren territorialen Umgebung, Täuschungen in der Regel nicht möglich sind und nur zusätzliche Gefahren in sich bergen.
Die Beachtung dieser Erkenntnisse, die besonders bezogen auf DDR-Bürger bedeutsam sind, - es kann davon ausgegangen werden, daß interessierte Bürger die betreffenden Flughäfen bzw. deren Umgebung kennen - sind Anlaß für weitere Überle-
^1) Hier werden Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (Englisch/Französisch) benötigt. Zum Teil ist äußerst ziviles Aussehen (Bart, sehr saloppe Kleidung) notwendig.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
gungen, um durch ein Ensemble von Täuschungsmaßnahmen die notwendigen Effekte zu erzielen.
Wenn Terroristen und andere Gewalttäter erfolgreich bekämpft wurden, werden schließlich entsprechend gestaltete [unterstrichen: Verwahrräume] für die Festgenommenen benötigt. Diese Räume müssen eine sichere und getrennte Verwahrung der festgenommenen Terroristen oder anderer Gewalttäter bei geringstem Kräfteaufwand seitens der PKE garantieren und eine ununterbrochene Überwachung ermöglichen.
An den Grenzübergangsstellen hat sich die Ausstattung von Verwahr- und Befragungsräumen mit operativer Technik bewährt und wird schrittweise unter Wahrung der Konspiration weitergeführt. Wichtig ist, daß auch ständig für diese Technik bestätigte Angehörige der PKE an den Grenzübergangsstellen im Dienst sind, um zu jeder Zeit ihren wirksamen Einsatz, besonders zur Beweismittelsicherung, zu gewährleisten.
Abschließend erscheint es notwendig, die Position der Autoren hinsichtlich der Fälle, in denen zur Bekämpfung von Terroristen und anderen Gewalttätern durch Grenzsicherungskräfte Waffen, Kampf- und andere Abwehrmittel, speziell Schußwaffen, eingesetzt wurden und in dessen Folge Personen getötet oder schwer verletzt wurden, ausdrücklich zu betonen:
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten