Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Die [unterstrichen: strukturmäßigen Schützenwaffen] der Grenzsicherungskräfte, auch der Angehörigen der Organe des Zusammenwirkens an den Grenzübergangsstellen (MPi-K, Pistole AP 9 und Makarow), entsprechen in der allgemeinen Grenzsicherung den Grundanforderungen und sind geeignet zur wirksamen Bekämpfung terroristischer Angriffe und anderer Gewaltakte. Sowohl an der Staatsgrenze als auch in den Grenzübergangsstellen erfolgt in der Regel die Anwendung dieser strukturmäßigen Schützenwaffen vorrangig zur unmittelbaren Abwehr eines überraschend oder hinterhältig vorgetragenen terroristischen Angriffs.
Das Ziel des Schußwaffengebrauches durch Grenzsicherungskräfte besteht in der Herbeiführung einer sofortigen Kampfunfähigkeit des Gegners, die möglichst nicht mit Todesfolge verbunden sein soll. Andererseits muß eine Gefährdung Unbeteiligter beim Schußwaffengebrauch durch Querschläger oder Geschosse mit zu hoher Durchschlagkraft vermieden werden.
Auf die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Revolvern und Selbstladepistolen soll hier nicht näher eingegangen werden, da dafür oft historisch, national und psychologisch bedingte Überlegungen maßgebend sind. Bemerkenswert ist hier lediglich der Umstand, daß die Verwendung von Revolvern das Verschießen von unterschiedlich laborierten Munitionssorten zuläßt, womit eine bessere Anpassung an die jeweilige konkrete Situation möglich ist (stark zerlegende Munition für tödliche Wirkung des ersten Schusses oder Erzielung geringer Durchschlagkraft an Bord von Luftfahrzeugen, um Gefahren für Passagiere und Flugzeug auf ein Mindestmaß herabzusetzen). International gesammelte Erfahrungen lassen jedoch eine relativ universell einsetzbare Munition vom Kaliber 9 mm als optimal erscheinen, die. das Abfeuern von Deformationsgeschossen (Vollgeschosse, d.h. das ganze Geschoß besteht aus dem gleichen Material) ermöglichen, die eine gute Verformbarkeit bei Weichzielen und trotzdem auch eine genügende Durchschlagkraft haben.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Das MfS verstand unter Grenzsicherung Maßnahmen der DDR an ihrer Grenze zur Bundesrepublik und zu Westberlin sowie zum angrenzenden Territorium, um die gewünschte Ordnung durchzusetzen und Störungen, einschließlich Fluchtversuche, abzuwenden. Dagegen wurden die Maßnahmen an den Grenzen zur CSSR und zur VR Polen als Grenzüberwachung bezeichnet.
Zur unmittelbaren Grenzsicherung eingesetzt waren die Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei) und ihre Freiwilligen Helfer, die Grenzbrigade Küste der Volksmarine, Mitarbeiter der Deutschen Volkspolizei und ihre Freiwilligen Helfer, Mitarbeiter der Zollverwaltung, Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes und ihre inoffiziellen Mitarbeiter. Eine mittelbare Verantwortlichkeit lag bei den örtlichen Räten, die vielfältige organisatorische Maßnahmen sicherzustellen hatten.
1952/53 und 1956 war die Grenzpolizei dem MfS jeweils für mehrere Monate unterstellt. Am 27.5.1952 erließ daher der Minister für Staatssicherheit eine "Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Das MfS-Statut von 1969 zählte den Schutz der "Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden" zur Hauptaufgabe des MfS. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 wurde der Staatssicherheitsdienst eingebunden in ein einheitliches, immer komplexeres System zur Verhinderung von Fluchten in die Bundesrepublik bzw. nach Westberlin (Republikflucht), auch über die Ostsee, und zum Schutz der Staatsgrenze bis hin zur Klärung von Vorkommnissen im Grenzgebiet.
Das MfS beteiligte sich mit eigenen Kräften an der Grenzsicherung (zum Beispiel durch die Passkontrolleinheiten und die Kontrolle neuralgischer Punkte wie der Berliner Kanalisation), wirkte mit den anderen Einrichtungen zusammen, überwachte sie zugleich und trug die letzte Hauptverantwortung. Dabei wurden über die reine Grenzsicherung hinaus das gesamte Grenzgebiet und seine Zugänge kontrolliert. Im MfS lag die Verantwortung für Grenzsicherheit bei einem stellvertretenden Minister, zuletzt bei Gerhard Neiber.
Für das Funktionieren der eigentlichen Grenzsicherung durch Grenztruppen und die Grenzbrigade Küste war im MfS seit 1953 die Hauptabteilung I (HA I) zuständig. Keinesfalls sollten Grenzsoldaten zum Einsatz kommen, die sich weigerten, auf Flüchtende zu schießen, oder bei denen Fluchtgefahr bestand. Hierfür bot ein differenziertes System der Personalauswahl die Gewähr. Schon eine Musterung für die Grenztruppen war nur möglich, wenn die MfS-Kreisdienststelle nach der heimlichen Überprüfung (Aktion "grün") des potenziellen Kandidaten zugestimmt hatte.
In allen Grenz(ausbildungs)regimentern saßen Verbindungsoffiziere der HA I, armeeintern als "Verwaltung 2000" bezeichnet. Während der mehrmonatigen Ausbildung überprüften sie den Wehrpflichtigen weiter - die sog. Filtrierung. Wer keine Gewähr bot, dass er dem geforderten Auftrag nachkommen würde, wurde versetzt. Zahlenmäßig waren diese Nichtzuführungen zur Linie erheblich. Auch die Grenzkompanien waren mit inoffiziellen Mitarbeitern durchsetzt. Zugleich kam es zwischen dem Verbindungsoffizier und dem jeweiligen Kompaniechef zu regelmäßigen offiziellen Einschätzungen über die Zuverlässigkeit jedes Grenzers.
Zur HA I gehörte auch die Abteilung Grenzsicherheit. Sie trug für dieses Arbeitsfeld die Gesamtverantwortung im MfS. Die Abteilung sollte für ein einheitliches Funktionieren des tief gestaffelten Systems der Grenzsicherung sorgen. Dazu existierten Unterabteilungen in den Bezirksverwaltungen (BV) der Grenzbezirke Erfurt, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz), Magdeburg, Potsdam, Schwerin und Suhl. Die Leiter dieser Unterabteilungen waren zugleich als Grenzbeauftragte für den Bezirk die offiziellen Vertreter des MfS in allen die Staatsgrenze betreffenden Fragen - mit Billigung Honeckers. In den Grenz-Kreisdienststellen existierte in der Regel ein Sachgebiet "Grenze".
Die Grenzaufklärung der HA I überwachte Regionen, die sich für Fluchttunnel eigneten und ermittelte bei Störungen und "Angriffen" vom westlichen Territorium aus, etwa zu Einrichtungen, die das brutale Grenzregime anprangerten, zu Protestaufmärschen und bei Beschädigungen der Grenzanlagen.
Sowohl gelungene als auch misslungene Fluchtversuche führten zu einer eingehenden Untersuchung durch die MfS-Spezialkommissionen (Vorkommnisuntersuchung). Hier wurde auch vermerkt, inwieweit Grenzsoldaten sich angemessen verhalten hatten, beispielsweise ob die Abgabe von Schüssen nicht eine Überreaktion war. Dabei wog eine gelungene Flucht schwerer als die Tötung des Flüchtlings: Selbst wenn Befehle zweifelsfrei überschritten oder gestellte Flüchtige regelrecht exekutiert wurden, hatte dies keine strafrechtlichen Folgen für den betreffenden Grenzsoldaten.
Seit einer Ballonflucht im Jahre 1979 sollte die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG)/6 weitere spektakuläre Fluchtversuche verhindern. Dazu dienten Karten, in denen geeignete Stellen für heimliche Starts mit Luftfahrzeugen besonders markiert waren. Auffällige Materialbeschaffungen oder die Ausleihe von Fachliteratur wurden überwacht.
Die eigentliche Passkontrolle an den Grenzübergangsstellen und damit ggf. die Festnahme übernahmen Passkontrolleinheiten, die zur Hauptabteilung VI (HA VI) bzw. den Abteilung VI (Überwachung Staatsapparat) zählten. Die Hauptabteilung VII (HA VII) überwachte den Einsatz der Polizei an den Zugängen zum Grenzgebiet (Volkspolizei und Staatssicherheit).
Die Aussetzung des Schießbefehls vom April 1989 galt auch für MfS Mitarbeiter an der Grenze. Noch in den letzten Wochen des Staatssicherheitsdienstes wurde die Gewährleistung der inneren Sicherheit der Grenztruppen als unbedingt durchzuführende Aufgabe angesehen.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Alle bisherigen Beispiele der Abwehr terroristischer Angriffe und anderer Gewaltakte an der Staatsgrenze, einschließlich ihrer Grenzübergangsstellen, die unter Einsatz von Handfeuerwaffen erfolgten, belegen, daß in der Regel der Schußknall zu einer "besonderen Aufmerksamkeit" der Umwelt anregte und weitere Abwehraktivitäten damit nicht mehr konspiriert werden konnten. Öffentlichkeitswirkung einschließlich über Massenmedien der westlichen Länder - vorrangig der BRD und Westberlins - war und ist gegenwärtig dadurch kaum zu vermeiden. Selbst in den Fällen, wo der Gegner keine visuellen Aufklärungsergebnisse erzielen konnte, wurden weitreichende Spekulationen angestellt und diese zur Diskriminierung und Verleumdung der DDR und ihrer Grenzsicherungsorgane genutzt.
Es wird daher für zweckmäßig befunden, einzelne ausgewählte Angehörige der Grenztruppen der DDR und der PKE künftig mit [unterstrichen: schallgedämpften Handfeuerwaffen] auszurüsten, wobei strengste Maßstäbe zur Wahrung der Geheimhaltung notwendig sind. Schalldämpfer reduzieren je nach Konstruktion den Mündungsknall der Waffe, so daß das Abfeuern der Waffe wenig oder kaum zu hören ist. Durchgeführte Tests unter den Bedingungen an den Grenzübergangsstellen ergaben, daß bei der Verwendung von Schalldämpfern eine Wahrnehmung des Schußknalls weitestgehend ausgeschlossen ist, da in der Regel die Umweltgeräusche den gedämpften Schußknall noch überdecken. Darüber hinaus ist die Legendierung durch andere Umweltlaute leichter gegeben.
Von besonderer Bedeutung ist die Anwendung bzw. der Einsatz schallgedämpfter Waffen gegen Terroristen, die Geiseln in ihrer Gewalt haben. In der westlichen Literatur wurde wiederholt besonders zu diesen Problemen Stellung genommen. Beispielhaft soll dazu nachfolgende Argumentation dargelegt werden:
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
"Die Verwendung von Schalldämpfern durch die Polizei ist in denjenigen Fällen zweckmäßig, in denen der Erfolg der polizeilichen Aktion und damit des Schußwaffengebrauchs durch den beim Waffeneinsatz auftretenden Schußknall gefährdet bzw. in Frage gestellt würde. So sind beispielsweise Täter, die Geiseln in ihrer Gewalt haben, darauf fixiert, bei einem Schußknall ebenfalls von ihren Waffen Gebrauch zu machen; durch den Schußknall kann der Reflex des Schießens geradezu automatisch ausgelöst werden. Sind beispielsweise mehrere Geiselnehmer vorhanden, erhöht sich die Chance der Polizei zur Geiselbefreiung beim Einsatz von Schalldämpfern recht wesentlich, da die Geiselnehmer durch eine geräuschlose Schußabgabe mehrerer Waffen aktionsunfähig gemacht werden können, bevor sie überhaupt realisieren, daß die Polizei von Schußwaffen Gebrauch macht. Die Verwendung von Schalldämpfern ist aber auch dort als zweckmäßig zu bejahen, wo auf Grund des Geräusches der Schußabgabe unter anwesenden Drittpersonen leicht eine gefährliche, die polizeiliche Aktion verunmöglichende Panik entstehen könnte, so z.B., in der Abfertigungshalle eines Flughafens.
Wo die Zulässigkeit der Verwendung einer bestimmten Schußwaffe gegeben ist und die vorherige Androhung auf Grund der Umstände zu entfallen hat, ist auch die Verwendung von Schalldämpfern durch die Polizei ohne weiteres zu bejahen. Da der Einsatz von Schalldämpfern in gewissen Situationen die Erfolgschancen polizeilicher Aktionen wesentlich erhöhen und die Gefährdung Dritter beträchtlich vermindern kann (z.B. bei der Rettung von Geiseln oder der Verhinderung einer Panik), ist dieses Mittel auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als zweckmäßig und geeignet zu beurteilen."^1)
^1) Hug, T.B., Polizeiliche Schußwaffen in "Waffen Digest '81", Motorbuch-Verlag, Verlag Stocker-Schmid, S. 173 ff.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten