Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Darüber hinaus ist es möglich, die TerroristJ zu bestimmten Handlungen, zu veranlassen, welche die weitere Durchsetzung der Abwehrvarianten ermöglichen oder begünstigen.
Die Verhandlungsführung ist eng verknüpft mit einer Hinhalte- oder Zermürbetaktik. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Terroristen ihre angedrohten Gewalthandlungen (z.B. Auslösung einer Sprengung, Tötung einer Geisel) nicht unverzüglich in die Tat umsetzen. Die Entschlossenheit der Täter, ihre Drohungen zu verwirklichen, ist zu ergründen. Das stellt hohe Anforderungen an das Geschick des Verhandlungsführenden und seine psychologischen Fähigkeiten. Darüber hinaus ist aufzuklären, ob die Täter objektiv in der Lage sind, die angedrohten Gewaltakte, beispielsweise einen Sprengstoffanschlag, eine Brandlegung oder anderes, durchzuführen.
Forderungen von Terroristen, die der Erreichung ihrer Zielstellung dienen, sind grundsätzlich nicht zu erfüllen. Durch eine Hinhaltetaktik, durch Abgabe von Versprechungen, z.B. der Herbeiführung entsprechender Entscheidungen durch Befugte, können die von Terroristen erhobenen Forderungen zunächst auf "vernünftige" Kompromisse heruntergehandelt oder die Täter zu Handlungen und Verhaltensweisen veranlaßt werden, die ihre Überwältigung ermöglichen. Um diese beabsichtigte Zielstellung zu erreichen, können im Rahmen der Verhandlungsführung den Tätern Teilzugeständnisse gemacht werden.
Das Führen von Verhandlungen erlangt bei Geiselnahmen eine besondere Bedeutung. Durch die Absicht der Täter, mit Hilfe der Geiseln bestimmte Forderungen erfüllt zu bekommen, ist bereits von seiten der Terroristen eine gewisse Verhandlungsbereitschaft gegeben. Die Zielstellung der Verhandlung beinhaltet neben der Absicht des Zeitgewinns und der Zermürbung der Terroristen vor allem, günstige Bedingungen für die Sicherheit der Geiseln und ihre Befreiung zu schaffen. Dabei ist zu beachten, daß ein erstrebter Zeitgewinn faktisch die Verlängerung der Gefangenschaft der Geiseln nach sich zieht und bei
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
ihnen der Eindruck von Unentschlossenheit oder Ohnmacht der Sicherheitsorgane entstehen kann.
Internationale Erfahrungen, Erfahrungen aus geführten Abwehrmaßnahmen an den Güst der DDR und real nachgestaltete Terrorverbrechen als Trainingsmaßnahmen haben 3 Phasen der Verhandlungsführung hervortreten lassen.
Erste Phase
Das ist die Phase der ersten Konfrontation, der Isolierung der Terroristen, des zum Stehen-bringen des Angriffes.
Zwischen den Terroristen und dem Kontrolleur, dem Grenzposten oder anderen Angehörigen der Grenzsicherungsorgane gibt es den ersten Wortwechsel.
Bereits dieser erstkonfrontierte Angehörige hat im Sinne der Verhinderung weiterer Gewalthandlungen die Erstverhandlung zu führen und mögliche folgende Verhandlungen vorzubereiten, wesentlich zur "Aufklärung" der Terroristen (und Geisel, wenn vorhanden) beizutragen und diese einzuschätzen, zu beschreiben und zu werten.
In Einzelfällen kann ein gewisses Vertrauensverhältnis seitens des/der Terroristen gegenüber diesen Angehörigen bestehen, und sein Einsatz bei weiteren Verhandlungen ist unumgänglich (bzw. zur Überwältigung unter Nutzung entsprechender Legenden). Dabei muß natürlich immer Klarheit darüber herrschen, daß in Verhandlungen mit Terroristen und anderen Gewalttätern entgegengesetzte Klasseninteressen aufeinanderprallen (Psychologen sprechen von einer sozialen Situation, die von konträren Interessen geprägt wird).
Die gesamte Vielfältigkeit der Möglichkeiten der Konfrontation und Abwehrerfordernisse bezüglich Verhandlungen kann objektiv nicht in Schulungen umgesetzt werden. Für alle Grenzsicherungskräfte ist es aber notwendig, daß sie für diese Konfrontationsphase, diese erste Phase der Verhandlung, aktiv und konkret vorbereitet und befähigt werden.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Zweite Phase
Den militärischen Gepflogenheiten Rechnung tragend, wird in der Regel ein nächsthöherer bzw. unmittelbarer Vorgesetzter wirksam. Er nimmt die Meldung seines Mitarbeiters entgegen, überzeugt sich selbst und tritt in oder bekommt Kontakt mit dem/den Terroristen. Er führt jetzt die "eigentlichen" Verhandlungen - der erstere Angehörige war ja nicht befugt - entsprechend den Varianten der Handlungen oder auch bereits nach weitergehenden Befehlen und Weisungen. Diese Angehörigen, in der Regel mittlere leitende Kader, benötigen solide Kenntnisse und die Befähigungen zur Führung von Verhandlungen im Sinne der gewollten und objektiv notwendigen Zielstellung.
Angehörige, die diese 2. Phase bestreiten, bereiten unmittelbar die Überwältigungsphase mit vor, sie legen die Grundlagen für die notwendigen Entscheidungen und in besonders komplizierten Fällen für weitere Verhandlungen auf höherer Ebene.
Dritte Phase
Diese Phase wird in der Regel eingeleitet durch Intensivierung der Verhandlungsführung (ltd. Kader ab Leiter PKE usw.), ihre Einführung als Bevollmächtigte oder Beauftragte, wobei qualifizierte Tarnungen möglich sein können.
(Hier hängt viel vom Niveau der Terroristen ab.)
Angehörige, die für diese Verhandlungen zum Einsatz kommen, bedürfen einer hohen Qualifikation, die künftig über eine Spezialausbildung, verbunden mit Wiederholungstraining und ständiger weiterer Qualifizierung, zu erreichen ist.
Internationalen Erfahrungen entsprechend, sollte in dieser 3. Phase auch ein Verhandlungsgremium wirken, dem neben entscheidungsbefugten Leitern und Kommandeuren u.a. auch Sachverständige (wie Psychologen, Mediziner) angehören sollten. Dieses Verhandlungsgremium befindet sich über einen Verhandler mit den Terroristen in Kontakt (wann man von telefoni-
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten