Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Zum Führen von Verhandlungen mit terroristischen Kräften
Die Notwendigkeit, Verhandlungen mit Terroristen zu führen, kann sich ergeben, wenn seitens der Terroristen von vornherein Verhandlungen beabsichtigt wurden bzw. wenn während ihrer Bekämpfung Verhandlungsbereitschaft eintritt (z.B. in einer Situation der Isolierung).
Das Führen von Verhandlungen an den Grenzübergangsstellen ist in der Regel Aufgabe verantwortlicher Mitarbeiter der Paßkontrolleinheiten, die zuerst mit Terroristen konfrontiert werden. Auszuschließen ist in keiner Weise, daß auch andere Grenzsicherungskräfte - u.a. Angehörige der Grenztruppen der DDR - konfrontiert werden und selbst, zumindestens erste Verhandlungen führen müssen.
Dabei ist davon auszugehen, daß Entscheidungen über ein Eingehen auf Verhandlungen nicht nur in der Taktik des Reagierens auf Terror- und andere Gewaltakte entsprechend den Abwehrvarianten liegen, sondern in bedeutendem Maße auch von politischen Erwägungen abhängig sind.
Die Verhandlungen sind zur Verwirklichung folgender Aufgaben und Ziele zu führen:
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Darüber hinaus ist es möglich, die TerroristJ zu bestimmten Handlungen, zu veranlassen, welche die weitere Durchsetzung der Abwehrvarianten ermöglichen oder begünstigen.
Die Verhandlungsführung ist eng verknüpft mit einer Hinhalte- oder Zermürbetaktik. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Terroristen ihre angedrohten Gewalthandlungen (z.B. Auslösung einer Sprengung, Tötung einer Geisel) nicht unverzüglich in die Tat umsetzen. Die Entschlossenheit der Täter, ihre Drohungen zu verwirklichen, ist zu ergründen. Das stellt hohe Anforderungen an das Geschick des Verhandlungsführenden und seine psychologischen Fähigkeiten. Darüber hinaus ist aufzuklären, ob die Täter objektiv in der Lage sind, die angedrohten Gewaltakte, beispielsweise einen Sprengstoffanschlag, eine Brandlegung oder anderes, durchzuführen.
Forderungen von Terroristen, die der Erreichung ihrer Zielstellung dienen, sind grundsätzlich nicht zu erfüllen. Durch eine Hinhaltetaktik, durch Abgabe von Versprechungen, z.B. der Herbeiführung entsprechender Entscheidungen durch Befugte, können die von Terroristen erhobenen Forderungen zunächst auf "vernünftige" Kompromisse heruntergehandelt oder die Täter zu Handlungen und Verhaltensweisen veranlaßt werden, die ihre Überwältigung ermöglichen. Um diese beabsichtigte Zielstellung zu erreichen, können im Rahmen der Verhandlungsführung den Tätern Teilzugeständnisse gemacht werden.
Das Führen von Verhandlungen erlangt bei Geiselnahmen eine besondere Bedeutung. Durch die Absicht der Täter, mit Hilfe der Geiseln bestimmte Forderungen erfüllt zu bekommen, ist bereits von seiten der Terroristen eine gewisse Verhandlungsbereitschaft gegeben. Die Zielstellung der Verhandlung beinhaltet neben der Absicht des Zeitgewinns und der Zermürbung der Terroristen vor allem, günstige Bedingungen für die Sicherheit der Geiseln und ihre Befreiung zu schaffen. Dabei ist zu beachten, daß ein erstrebter Zeitgewinn faktisch die Verlängerung der Gefangenschaft der Geiseln nach sich zieht und bei
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
ihnen der Eindruck von Unentschlossenheit oder Ohnmacht der Sicherheitsorgane entstehen kann.
Internationale Erfahrungen, Erfahrungen aus geführten Abwehrmaßnahmen an den Güst der DDR und real nachgestaltete Terrorverbrechen als Trainingsmaßnahmen haben 3 Phasen der Verhandlungsführung hervortreten lassen.
Erste Phase
Das ist die Phase der ersten Konfrontation, der Isolierung der Terroristen, des zum Stehen-bringen des Angriffes.
Zwischen den Terroristen und dem Kontrolleur, dem Grenzposten oder anderen Angehörigen der Grenzsicherungsorgane gibt es den ersten Wortwechsel.
Bereits dieser erstkonfrontierte Angehörige hat im Sinne der Verhinderung weiterer Gewalthandlungen die Erstverhandlung zu führen und mögliche folgende Verhandlungen vorzubereiten, wesentlich zur "Aufklärung" der Terroristen (und Geisel, wenn vorhanden) beizutragen und diese einzuschätzen, zu beschreiben und zu werten.
In Einzelfällen kann ein gewisses Vertrauensverhältnis seitens des/der Terroristen gegenüber diesen Angehörigen bestehen, und sein Einsatz bei weiteren Verhandlungen ist unumgänglich (bzw. zur Überwältigung unter Nutzung entsprechender Legenden). Dabei muß natürlich immer Klarheit darüber herrschen, daß in Verhandlungen mit Terroristen und anderen Gewalttätern entgegengesetzte Klasseninteressen aufeinanderprallen (Psychologen sprechen von einer sozialen Situation, die von konträren Interessen geprägt wird).
Die gesamte Vielfältigkeit der Möglichkeiten der Konfrontation und Abwehrerfordernisse bezüglich Verhandlungen kann objektiv nicht in Schulungen umgesetzt werden. Für alle Grenzsicherungskräfte ist es aber notwendig, daß sie für diese Konfrontationsphase, diese erste Phase der Verhandlung, aktiv und konkret vorbereitet und befähigt werden.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Inszenierte fiktive Sachverhalte und Vorwände, die bei bestimmten Personen gewünschte Verhaltensweisen auslösen und/oder das MfS in die Lage versetzen sollten, an bestimmte Informationen zu gelangen, wobei der nachrichtendienstliche Hintergrund der Vorgänge unerkannt bleiben sollte. Die Legende sollte glaubwürdig sein und auf realen, überprüfbaren Gegebenheiten beruhen. Je nach operativer Zielsetzung gab es die Reise-, Ermittlungs-, Gesprächs-, Kontakt-, Ausweich- und Rückzugslegenden.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten