Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
so daß unter Umständen mit Wahrnehmungsverzögerungen zu rechnen ist^1). Der Einsatz von optischen Mitteln an der Staatsgrenze und speziell ihren Grenzübergangsstellen sollte auch weiterhin stets in Abhängigkeit von der territorialen Lage und gewollten demonstrativen Wirkungen gestaltet werden.
Eng verbunden mit Art und Charakter der Alarmierungsmittel sind Probleme einer möglichen und einer notwendiger werdenden Alarmdifferenzierung. Eine solche Differenzierung kann und muß unter unterschiedlichen Gesichtspunkten vorgenommen werden, ihre Anwendung ist aber in jedem Fall sorgfältig abzuschätzen.
Eine Unterscheidung erfolgt z.B. zwischen offenem und gedecktem Alarm. Die Anwendung der offenen, allgemein wahrnehmbaren Alarmierung ist noch die häufigste Methode in der Territorial- und Bereichssicherung. Bei [unterstrichen: offenem Alarm] werden alle Grenzsicherungskräfte eines Sicherungsbereiches sofort informiert und mobilisiert. Der offene Alarm ist aber zugleich öffentlichkeitswirksam und erreicht auch den Gegner. Das heißt, bei Auslösung von akustischem bzw. akustisch und optisch wahrnehmbarem Alarm benachrichtigt man nicht nur die eigenen Kräfte, sondern warnt zugleich den Angreifer, gibt ihm Kenntnis, daß er erkannt wurde oder selbst ein Signalelement auslöste und sich und seine Absicht enttarnte.
Es ist, ausgehend von Erfahrungen bei der Sicherung der Staatsgrenze und speziell der Grenzübergangsstellen, immer wieder die Feststellung zu treffen, daß für Angreifer in den
^1) Der Abschuß von Leuchtraketen (möglich z.B. beim Grenzsignalzaun 70) kann als Kombination einer akustischen und Optischen Alarmierung angesehen werden.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
seltesten Fällen eine Alarmauslösung überraschend kam. Sie waren auf eine diesbezügliche Situation vorbereitet und stellten sich in gewissem Sinne darauf ein. In Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen und der nicht immer eindeutigen Richtungsbezogenheit der Alarmauslösung kann und muß jedoch von einem gewissen Überraschungsmoment für die Sicherungskräfte gesprochen werden. Sie müssen sich zum Teil erst orientieren, von wo der Gegner kommt, welcher Angriffsart sie ausgesetzt sind usw. Lediglich in den Führungspunkten ist in der Regel sofort der angegriffene bzw. gefährdete Bereich anhand der Tableauanlage sichtbar.
Entscheidend, besonders an den Grenzübergangsstellen, ist das sofortige schlagartige Wirksamwerden des Sicherheits- und Abwehrmechanismus in allen Sicherungs- und Kontrollbereichen durch
Besonders in den letzten Jahren hat diese demonstrative Reaktion mehrmals Täter veranlaßt, von ihrem Vorhaben abzulassen, sich zu stellen öder sich durch Flucht zu entziehen. Unter Umständen können beim offenen Alarm und den schlagartig einsetzenden Maßnahmen entsprechend den Abwehrvarianten auch bei Unbeteiligten (z.B. Reisenden auf dem Territorium der Grenzübergangsstelle) Schocksituationen hervorgerufen werden, die mitunter zu unberechenbaren Reaktionen führen können.
Der [unterstrichen: gedeckte Alarm] (dafür finden auch die Begriffe "interner Alarm", "stiller Alarm" Anwendung) hat den Vorteil, daß
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Öffentlichkeitswirksamkeit weitgehend vermieden wird, der oder die Täter merken nicht, daß sie bereits entdeckt wurden, wodurch das Überraschungsmoment seitens der Grenzsicherungskräfte optimal ausgenutzt werden kann. Solche Art der Alarmauslösung ist an Grenzübergangsstellen, aber auch in einzelnen Bereichen der übrigen Staatsgrenze denkbar und möglich. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor besteht darin, daß bei gedecktem Alarm an den Grenzübergangsstellen entsprechend der konkreten Ausgestaltung der speziellen Alarmierungsmittel nicht alle Angehörigen der Organe des Zusammenwirkens informiert werden können.
Zu beachten ist, daß ein gedeckter Alarm nur über eine gewisse Zeitspanne aufrecht erhalten werden kann. Ausgehend von dem Angriff und der zur Abwehr zutreffenden Variante, einschließlich ihrer Wirksamkeit,ist stets in der weiteren Folge, insbesondere dann, wenn außen wahrnehmbare Veränderungen auftreten -(auf der Güst z.B. Betätigung der Sperrschlagbäume, Einstellung der Abfertigung oder die Besetzung von Hinterhalten, Verstärkung der Posten u.ä.) faktisch die gleiche Situation wie bei der offenen Alarmierung.
In der Praxis wird an den Grenzübergangsstellen überwiegend die gedeckte Alarmierung, ausgehend von den konkreten Bedingungen und Erfordernissen, angewendet. Dazu wurden verschiedene Anlagen und Techniken genutzt und getestet, so z.B. konspirativ installierte Klingelanlagen für Sicherungs- und Kontrollbereiche der PKE, Mikrophonanlagen, Aufzeichnungstechnik und Übertragungsmöglichkeiten zum Führungspunkt der PKE und den nächsten Sicherungsbereichen der PKE u.ä.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Konspiration war das Grundprinzip der nachrichtendienstlichen und geheimpolizeilichen Arbeit des MfS, das den Einsatz von inoffiziellen Kräften und anderen verdeckten Mitteln und Methoden sowie die weitgehende Geheimhaltung der eigenen Tätigkeit auch gegenüber anderen DDR-Organen und dem SED-Parteiapparat beinhaltet. Eine besondere Rolle spielt die Konspiration bei den Verhaltensregeln für IM, GMS, HIM, OibE und Führungsoffiziere, welche über die inoffiziellen Beziehungen zum MfS zu schweigen bzw. inoffizielle Handlungen für das MfS geheimzuhalten, zu tarnen oder zu verschleiern hatten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten