Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
5. Zu Problemen des wirksamen Handelns der Grenzsicherungskräfte bei der Bekämpfung von Terroristen und anderen Gewalttätern an den Sicherungsabschnitten der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen
Mit den bisherigen Darlegungen zu
Sicherheitsverhalten,
Grundvarianten sowie
Spezialvarianten
sind die wesentlichen Inhalte des praktischen Handelns für alle Grenzsicherungskräfte vorgegeben. In Weiterführung dieser grundsätzlichen Aussagen werden nachfolgend einige Fragen des wirksamen Handelns bei unmittelbarer Konfrontation mit Terroristen und anderen Gewalttätern weiter erläutert.
Das Handeln beginnt gegebenenfalls mit der Alarmauslösung und kann in die Vorkommnisuntersuchung bei stattgefundenen Terror- und anderen Gewaltakten einmünden.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Die Vorkommnisuntersuchung war eine Ermittlungshandlung des Untersuchungsorgans im Vorstadium eines förmlichen Ermittlungsverfahrens mit kriminaltechnischen Mitteln und Methoden zur Aufklärung von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen (z. B. Schriften "staatsfeindlichen" Inhalts, Grenzdurchbrüche, Brände und Havarien) im "täterunbekannten Stadium" vor Ort (bei "bekannten Tätern" Sachverhaltsprüfung). Die Vorkommnisuntersuchung diente auch der Begrenzung der Folgen und der Vorbeugung ähnlicher Vorkommnisse. Sie wurde innerhalb der Linie IX von den Spezialkommissionen, oftmals in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, vorgenommen. Im Jahr 1988 wurden vom MfS 661 Vorkommnisuntersuchungen durchgeführt.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
5.1. Zur Alarmierung der Grenzsicherungskräfte bei möglichen oder gegenwärtigen Terror- und anderen Gewaltakten
Eine Alarmierung im Sinne der weiteren Ausführungen ist eine manuell oder anderweitig durch Grenzsicherungskräfte oder andere an der Staatsgrenze tätige Personen ausgelöste Signalisierung eines Gefahrenzustandes (hier eines Terror- oder anderen Gewaltaktes) gegenüber einem Teil oder auch allen im Sicherungsbereich eingesetzten Grenzsicherungskräften und Angehörigen anderer Organe und Einrichtungen, soweit sich das Ereignis auf die Grenzübergangsstellen bezieht, und zugleich die Veranlassung (Ruf) entsprechend Vorbefehl zur Bekämpfung von Terroristen oder anderen Gewalttätern gemäß den Varianten der Handlungen^1)
Einer solchen Alarmierung geht in der Regel die Wahrnehmung und Bewertung von Anzeichen bzw. Merkmalen eines Terror- oder anderen Gewaltaktes oder die Feststellung eines anderen Gefahrenzustandes durch Grenzsicherungskräfte voraus^2).
Das Ziel der Alarmierung, d.h. der Auslösung eines Alarms, besteht in der rechtzeitigen und exakten Mobilisierung aller betreffenden Grenzsicherungskräfte zur zielgerichteten Abwehr eines möglichen oder gegenwärtigen Terror- oder anderen Gewaltaktes.
^1) Das bedeutet, bezogen auf die Grenzübergangsstellen, daß jeder Angehörige der Grenzsicherungsorgane bei Vorliegen entsprechender Anzeichen mittels Alarmauslösung auch eine zeitweilige Unterbrechung des grenzüberschreitenden Verkehrs "veranlassen" kann.
^2) Ein Teil derartiger Anzeichen bzw. Merkmale kann auch durch technische Sicherungsanlagen erfaßt werden und zu Alarmierungen führen. Diese Problematik wurde bereits dargelegt und soll hier ausgeklammert bleiben.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Daraus wird offensichtlich, daß die Alarmierung der vorbereiteten und befähigten Kräfte eine Schlüsselfrage für die effektive Abwehr von Terror- oder anderen Gewaltakten darstellt.
Alle Alarmeinrichtungen müssen der Spezifik der Staatsgrenze entsprechen. Die zur Alarmierung erforderlichen Mittel, Methoden und Anlagen müssen zugleich so festgelegt und eingesetzt werden, daß
So sind z.B. zur Alarmierung im Handlungsraum der Grenztruppen sowie zur Sicherung von militärischen Objekten und Einrichtungen der Grenztruppen grundsätzlich nachrichtentechnische Mittel einzusetzen. Diese umfassen:
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten