Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Zwei Grundprobleme stehen in der Praxis:
1. Einweisung einschließlich Variantentraining zur Gewährleistung des Vorbereitetseins
Die bezirklichen und zentralen Einsatzkräfte sind rechtzeitig Güst-spezifisch einzuweisen, in das Training von Varianten der Handlungen entsprechend den objektiven Erfordernissen einzubeziehen, und bei wesentlichen Veränderungen an der Güst ist unverzüglich ihre Information zu gewährleisten. (An den zivilen Flughäfen der DDR hat sich diese Praxis bereits in ihren Anfängen bewährt und sollte konsequent verallgemeinert werden.)
2. Unmittelbare Einweisung entsprechend der Lage bei unmittelbarer Gefährdung
Im Fall der Gefährdung bzw. Konfrontation erfolgt für die Leiter und die bezirklichen oder/und zentralen Einsatzkräfte "nur" noch eine unmittelbare Ergänzungseinweisung an der angegriffenen bzw. bedrohten Grenzübergangsstelle und nachfolgend sofort der zielgerichtete Kampfeinsatz.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Bei terroristischen Angriffen und anderen Gewaltakten gegen die Grenzübergangsstellen bzw. gegen den grenzüberschreitenden Verkehr im Bereich der Kontrollterritorien der Güst^1) führt das MfS.
Die Führung kann realisiert werden, in Abhängigkeit von der Bedeutung, Schwere und Verlauf des geführten bzw. angedrohten Angriffs, durch
Leiter PKE bzw. diensthabenden Zugführer,
Leiter Abteilung VI bzw. Stellv. Paßkontrolle,
Stellv. Operativ BV bzw. Stellv. Ltr. HA,
Leiter zentraler Einsatzkräfte bzw. Beauftragten des Ministers für Staatssicherheit.
Entsprechend der angegriffenen bzw. bedrohten Grenzübergangsstelle sind die anderen verantwortlichen Linien und DE des MfS einzubeziehen. (I, II, VII, VIII, IX, XIX, XVIII, XX, OTS u.a.)
Bei terroristischen Angriffen u.a. Gewaltakten gegen die Grenzstreckenabschnitte der Grenzübergangsstellen führen die Grenztruppen der DDR.
Die HA I/KGT hat die Interessen des MfS gemäß den dienstlichen Bestimmungen durchzusetzen und im erforderlichen Maße weitere Linien und DE des MfS einzubeziehen.
^1) Sofern die Güst an der Staatsgrenze zur CSSR und VRP auf dem Hoheitsgebiet der DDR gelegen ist.
Hauptabteilung I (NVA und Grenztruppen)
Die Hauptabteilung I war zuständig für die Überwachung des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie der nachgeordneten Führungsorgane, Truppen und Einrichtungen einschließlich der Grenztruppen der DDR. Armeeintern trug die Hauptabteilung I die Bezeichnung "Verwaltung 2000". Ihre Mitarbeiter wurden als Verbindungsoffiziere bezeichnet. Der Armeeführung war die Hauptabteilung I jedoch weder unterstellt noch rechenschaftspflichtig.
Die Hauptabteilung I ging im Dezember 1951 aus den Abteilungen VII a, VII b und VII c hervor. Seit 1956 (Gründung der Nationalen Volksarmee) trugen ihre Struktureinheiten die taktische Bezeichnung des Truppenteils bzw. der Einheit, für deren abwehrmäßige Sicherung sie zuständig waren. Der Mauerbau 1961 und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 sorgten für Zäsuren in der Arbeit der Hauptabteilung I.
Von 1956 bis 1961 war die Hauptabteilung I außerdem für die Überwachung der Bereitschaftspolizei zuständig und von 1958 bis 1986 für das Wachregiment des MfS. Die Arbeit der Hauptabteilung I umfasste folgende Aufgaben:
Der Leiter der Hauptabteilung I unterstand einem Ministerstellvertreter, zuletzt Gerhard Neiber. Leiter der Hauptabteilung I waren 1950-1953 Heinz Gronau, 1953-1955 Ottomar Pech, 1955-1981 Karl Kleinjung und ab 1981 Manfred Dietze. Der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung I umfasste 1986 knapp 300.000 Soldaten und Zivilbeschäftigte. Hierfür waren ihr 1989 2.223 Planstellen zugeteilt, darunter jede 2. Stelle für IM-führende Mitarbeiter. Die Hauptabteilung I verfügte über 13 Planstellen für Offiziere im besonderen Einsatz (OibE). 1987 führte die Hauptabteilung I 22.585 Inoffizielle Mitarbeiter (IM) und Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS). Zu den Informanten zählten nicht nur Militärangehörige oder Zivilbeschäftigte. Die Zahl der IM, die die Hauptabteilung I im Westen führte, lag unter 150. Die Bearbeitung von Operativen Vorgängen (OV) und Operativen Personenkontrollen (OPK) war vergleichsweise gering. Sie betrug 1988 59 OV und 312 OPK.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
4. Ausgewählte Probleme der gezielten Feststellung von Hinweisen auf terror- und andere Gewaltakte an der Staatsgrenze
In den nachfolgenden Ausführungen geht es primär um vorbereitete bzw. unmittelbar bevorstehende oder bereits stattfindende, in Durchführung befindliche (gegenwärtige) Terror- und andere Gewaltakte. Auf geplante Terror- und andere Gewaltakte, die noch stärker der Aufklärung und operativen Bearbeitung bedürfen (vgl. DA 1/81) und bereits stattgefundene, in deren Gefolge die Aufgaben und Maßnahmen der politisch-operativen Vorkommnisuntersuchung dominieren, soll hier nicht weiter eingegangen werden.
Die Anzeichen, Anhaltspunkte und anderen Hinweise auf Terror- und andere Gewaltakte können sehr unterschiedlicher Natur sein und von ganz offensichtlichen Merkmalen bis hin zu latenten Erscheinungen reichen, die nur durch zielgerichtete Suche, Erfassung und Auswertung zu richtigen Abwehrreaktionen der Grenzsicherungskräfte führen können. Aspekte der Fahndung und Filtrierung sowie des Technikeinsatzes zur rechtzeitigen Feststellung von Terror- und anderen Gewaltakten werden behandelt, zuvor aber in gleicher Richtung liegende Anregungen zur Erschließung operativer Reserven gegeben.
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Aufklärung hatte innerhalb des MfS unterschiedliche Bedeutungen: Sie wird zur Bezeichnung des Tätigkeitsbereiches der Auslandsspionage verwendet, die überwiegend von der HV A getragen wurde, die teilweise auch kurz als Aufklärung bezeichnet wird. Darüber hinaus findet der Begriff Verwendung bei der Bezeichnung von Sachverhaltsermittlungen (Aufklärung eines Sachverhalts) und von Überprüfungen der Eignung von IM-Kandidaten (Aufklärung des Kandidaten).
Die Vorkommnisuntersuchung war eine Ermittlungshandlung des Untersuchungsorgans im Vorstadium eines förmlichen Ermittlungsverfahrens mit kriminaltechnischen Mitteln und Methoden zur Aufklärung von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen (z. B. Schriften "staatsfeindlichen" Inhalts, Grenzdurchbrüche, Brände und Havarien) im "täterunbekannten Stadium" vor Ort (bei "bekannten Tätern" Sachverhaltsprüfung). Die Vorkommnisuntersuchung diente auch der Begrenzung der Folgen und der Vorbeugung ähnlicher Vorkommnisse. Sie wurde innerhalb der Linie IX von den Spezialkommissionen, oftmals in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, vorgenommen. Im Jahr 1988 wurden vom MfS 661 Vorkommnisuntersuchungen durchgeführt.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten