Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Die Erfordernisse aus dieser speziellen Aufgabe und ihrer Erfüllung sind sowohl durch die Leiter der Abteilungen VI und PKE als auch in der HA VI gründlich einzuschätzen und Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung festzulegen, zu vereinbaren oder zu empfehlen.
Gegebenenfalls ist noch stärker die Information an den zuständigen Stellvertreter Operativ der jeweiligen BV des MfS zu nutzen, sowohl in Auswertung positiver Ergebnisse (Anerkennung) als auch negativer Erscheinungen, die wesentlich die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen und ursächlich sich aus dem ungenügenden Wirksamwerden der Offiziere für Sicherheit und ihrer Leiter ergaben.
Generell ist zu gewährleisten, daß die Anleitung seitens zentraler Diensteinheiten (HA VI, Zollverwaltung) an den Grenzübergangsstellen unter Einbeziehung der bezirklichen DE (Abt. VI, BV Zoll) erfolgt, d.h. diese zugleich konkret mit angeleitet und kontrolliert werden, und bezirkliche Anleitungs- und Kontrollmaßnahmen analog unter Einbeziehung der entsprechenden Verantwortlichen in den PKE/GZÄ erfolgen.^1)
^1) Auch die Leiter aller Führungsebenen der Zollverwaltung der DDR, die mit der Grenzsicherurg/Güst befaßt sind, haben das Recht, entsprechend den Erfordernissen Offiziere für Sicherheit oder andere Funktionsoffiziere mit entsprechender Qualifikation und
Leiter von Spezialistengruppen oder befähigte, ausgewählte Spezialisten für Sicherheit und Terrorabwehr zu Kontroll- oder Anleitungsaufgaben einzusetzen oder den Einsatz bei Dienstvorgesetzten zu erbitten.
Hauptabteilung VI (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel)
Die Hauptabteilung VI befasste sich mit dem grenzüberschreitenden Reiseverkehr. Sie wurde 1970 durch Fusion der Arbeitsgruppen "Passkontrolle und Fahndung" und "Sicherung des Reiseverkehrs" sowie der Zoll-Abwehr (Überwachung der Zoll-Mitarbeiter) gebildet. Die Hauptabteilung VI hatte an den Grenzübergängen der DDR die Reisenden zu kontrollieren und abzufertigen. Deshalb waren die DDR-Passkontrolleure hauptamtliche Mitarbeiter der Hauptabteilung VI. Zur Tarnung trugen sie Uniformen der Grenztruppen. Zunächst war 1950 die Grenzpolizei mit der Grenzabfertigung beauftragt worden.
Bei der Hauptabteilung VI wurden die Daten der Einreisenden einer ersten Analyse unterzogen, um politisch-operativ interessante Personen herauszufiltern. Die Grenzkontrolle umfasste für die Hauptabteilung VI auch die Überwachung der westlichen Grenzkontrollstellen, in Westberlin auch die der Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie der Polizei und des Grenzzolldienstes. Zum Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI gehörte die lückenlose Überwachung der Transitstrecken von und nach Westberlin. Bei ihr liefen Avisierungen für bevorzugte Grenzabfertigungen zusammen.
1970 übernahm sie von der Hauptabteilung XX/5 die Aufgabe, Fluchtversuche zu unterbinden und Fluchthelfer im Westen zu verfolgen, was 1975/76 zu Teilen an die Zentrale Koordinierungsgruppe überging (Republikflucht). Die Hauptabteilung VI überwachte touristische Einrichtungen in der DDR, darunter die Reisebüros und die Interhotels. Ebenso kontrollierte sie DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland, um Kontakte zu westlichen Staatsbürgern und Fluchtversuche ggf. zu unterbinden.
Die Operativgruppen des MfS in der ČSSR, Ungarn und Bulgarien waren ihr von 1970 bis 1989 unterstellt. 1989 gab sie deren Leitung an die Hauptabteilung II (HA II) ab. Im Verantwortungsbereich der Hauptabteilung VI wurden 1979–1981 drei Mordanschläge auf den Fluchthelfer Wolfgang Welsch durchgeführt, die dieser nur knapp überlebte.
Charakteristisch für die Hauptabteilung VI war die enge Kooperation mit vielen MfS-Diensteinheiten und anderen Institutionen wie Grenztruppen und Zoll, da im Bereich der Hauptabteilung VI eine Vielzahl von relevanten Erstinformationen und Daten zusammenkam. 1985 führte die Hauptabteilung VI 1.064 IM, darunter 67 West-IM, von denen 62 in Westberlin lebten.
An den Grenzübergangsstellen (Güst) der DDR führten Passkontrolleinheiten (PKE) der Staatssicherheit die Identitätskontrollen und Fahndungsmaßnahmen durch und überwachten auf diese Weise den gesamten grenzüberschreitenden Verkehr. Im Zuge der Kontrollen realisierten sie auch operative Maßnahmen im Auftrag anderer Diensteinheiten des MfS. Die in den Uniformen der Grenztruppen auftretenden Angehörigen der PKE gehörten zur Linie VI des MfS (Passkontrolle, Tourismus, Interhotel).
Die Passkontrolle war seit 1962 in der Kompetenz des MfS, als das Aufgabengebiet vom Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs auf die damals neu gegründete Arbeitsgruppe Passkontrolle und Fahndung überging. Hintergrund war u. a. die sich nach dem Mauerbau entwickelnde Fluchthilfe.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Ein weiteres Grundanliegen besteht darin, daß die Offiziere für Sicherheit den Leitern der verschiedensten Führungsebenen eine echte Hilfe und Unterstützung geben
Die Tätigkeit und Wirksamkeit der Funktionsoffiziere ersetzt in keinem Fall die Kontrolle der Leiter, sondern ergänzt sie zielgerichtet und schwerpunktbezogen.
Alle Leiter^1) haben die ihnen übertragenen Aufgaben der Anleitung und Kontrolle planmäßig, qualitäts- und termingerecht eigenverantwortlich durchzusetzen und ständig den Stand und die Wirksamkeit des Vorbereitetseins zu prüfen.
Sie haben zugleich die Hilfe und Kraft der Parteiorganisation zu nutzen und in enger Zusammenarbeit mit den Parteisekretären oder Gruppenorganisatoren alle Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle einheitlich nach hohen Maßstäben hinsichtlich der Vorbereitung und Befähigung der Kräfte zu orientieren.
^1) Es wird in dieser Arbeit darauf verzichtet, die Aufgaben der Leiter im Rahmen der Anleitung und Kontrolle zu behandeln, da diesbezüglich ausreichende Erkenntnisse vorliegen.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Die persönliche Anleitung und Kontrolle des Leiters, die Anleitungs- und Kontrolltätigkeit der Offiziere für Sicherheit sowie alle anderen, im weiteren Sinn anleitenden und kontrollierenden Tätigkeiten und Aktivitäten^l) erfordern die Organisation und Durchsetzung einer qualifizierten [unterstrichen: Informations- und Auswertungstätigkeit] auf den verschiedensten Führungsebenen.
Jeder Leiter hat entsprechend seiner konkreten Verantwortung bezüglich der Organisation und Durchsetzung sowie Wirksamkeit des Vorbereitetseins solche Informationsbeziehungen aufzubauen und optimal zu nutzen, die ihn in die Lage versetzen,
^1) u.a. der Parteiorganisation, der FDJ, im Rahmen der speziellen Ausbildung, der Spezialisten und der Mitarbeiter der Spezialistengruppen
Als Abwehr wurden alle geheimpolizeilichen Aktivitäten zur Sicherung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Stabilität der DDR und des kommunistischen Bündnissystems bezeichnet, die nach dem Verständnis des MfS durch feindliche Angriffe gefährdet waren. Maßnahmen zur Bekämpfung westlicher Spionage und politischer Opposition galten somit ebenso als Abwehr wie etwa die Sicherung von Produktivität und Anlagensicherheit in den Betrieben sowie die Verhinderung von Republikflucht und Ausreisen. Demgemäß waren die meisten operativen Arbeitsbereiche des MfS ganz überwiegend mit Abwehr befasst.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten