Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Diese Erkenntnisse führten dazu, daß der Bau von Flächensperren eingestellt und die vorhandenen nur noch differenziert zur Sicherung von Überfahrten in Grenzstreckenabschnitten und an den Güst Hirschberg und Wartha aufgrund der dortigen Bedingungen in anderen Bereichen eingesetzt werden. Es ist erforderlich, daß den Flächensperren nachgeordnet andere Sperrelemente folgen müssen bzw. ein ausreichender Raum für Fahrmanöver gegeben ist.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Auf Straßen- bzw. Autobahn-Güst ist perspektivisch weiter zu prüfen, ob in außergewöhnlichen Fällen zusätzlich zur Auslösung der KFZ-Sperren noch Hindernisse gegenüber Personen eingesetzt werden. Hier würden sich z.B. sogenannte [unterstrichen: Federstahl-Stachelbänder] oder daraus gestaltete S-Rollen eignen, die es gestatten, mit geringem Aufwand und in sehr kurzer Zeit zuverlässige Schnellsperren zu errichten, die sich nach dem Aufnehmen mehrmals wieder aufbauen lassen.^1)
Unter außergewöhnlichenFällen sind besondere Gefahrenlagen zu verstehen, wie
- terroristische Tätergruppen mit und ohne Geiselnahme, die nicht sofort vernichtet, sondern vorerst nur isoliert werden konnten, oder
- provokatorische Demonstrativhandlungen von in die Güst eingedrungenen Tätergruppen, die versuchen, den störungsfreien Ablauf des grenzüberschreitenden Verkehrs zu behindern.
^1) Die Firma Berlin-Karlsruher Industriewerke GmbH (BRD) stellt z.B. ein Federstahl-Stachelband (Länge 130 m) her, das mit einem Verlegegerät gestrafft und verdrallt wird. Eine S-Rolle besteht aus einer Stachelband-Drahtspirale, an deren Umfang gleichmäßig verteilt Klammern angebracht sind. Diese Klammern verbinden 2 jeweils benachbarte Windungen derart, daß die S-Rolle harmonikaartig auseinandergezogen werden kann (z.B. Rolle Größe 12, empfohlene Ausziehlänge 100 - 110 m, Durchmesser 95,5 cm). Beide Artikel bieten gegenüber herkömmlichem Stacheldraht weiterhin den Vorteil des bedeutend geringeren Gewichts und äußerst geringen Platzbedarfs im zusammengerollten Zustand.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Weitere Handlungen dieser Täter werden durch den Einsatz von derartigen Mitteln eingeschränkt, Fluchtrichtungen können blockiert werden. Einsatzmöglichkeiten können sowohl an Straßen- als auch an Eisenbahn-Güst in Erwägung gezogen werden.
Abschließend sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auch auf den Beitrag der vorhandenen Verkehrsleiteinrichtungen zur Kanalisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs (auch Fußgänger) und. Geschwindigkeitsbegrenzung des Straßenverkehrs- auf dem Territorium der Güst verwiesen, die dem Wesen nach natürlich auch den Handlungsspielraum von Tätern einschränken.
2. Blockiervorrichtungen
Das Blockieren von Toren und Türen bietet sich dort als Sofortmaßnahme zur Abwehr von Terror- und anderen Gewaltakten an, wo das Betreten des Güst-Territoriums insgesamt oder einzelner Bereiche einer besonderen Kontrolle unterliegt und Zwangswege oder Schleusen aufgebaut wurden.
Dazu gehören auch die Passagesperren, die aus im Fußgängerverkehr und in der Passagierabfertigung des zivilen Flugverkehrs genutzten elektromechanischen, verriegelbaren Türen und Halbtüren gebildet werden. Unter Beachtung der technologischen Prozesse wird durch die Methodik der Kontrolle bzw. Abfertigung gewährleistet, daß immer nur eine oder eine bestimmte Anzahl von Personen im unmittelbaren Abfertigungsbereich erscheint und sich aufhalten kann.
Nach jeder Passage erfolgt eine Schließung des Abfertigungsbereiches und gewährleistet damit eine höhere Sicherheit der Kontrollterritorien. Gleichzeitig bilden die Anlagen in den
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Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten