Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Weitere Sperreinrichtungen
An allen Grenzübergangsstellen sind zum Schutz der Flanken sowie auch differenziert in bestimmten, vorrangig gefährdeten Bereichen weitere Sperrvorrichtungen bzw. Sperrelemente verschiedenster Art und Konstruktion im Einsatz und auch entsprechend objektiven Erfordernissen geplant.
Sperrvorrichtungen u.a. Durchbrüche behindernde Elemente an den Flanken sind in der Regel identisch mit den an der Staatsgrenze zum Einsatz kommenden, jedoch den territorialen Bedingungen angepaßt. Dazu gehören auch [unterstrichen: Flächensperren/Reifentöteranlagen], die sowohl an den Flanken als auch vor und innerhalb der Güst eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden können. An den noch nicht vollständig sicherheitsmäßig ausgebauten Grenzübergangsstellen-Straße (Hirschberg und Wartha) sind derartige Anlagen gedeckt installiert und können in wenigen Sekunden über die gesamte Fahrbahnbreite ausgelegt werden. Andere Grenzübergangsstellen verfügen über mobile Sperren, die vorbeugend in sogenannten Zwangsspuren ausgelegt werden können.
Durchgeführte umfangreiche Tests haben den Beweis erbracht, daß diese Sperren nur bedingt wirksam sind und eine ernste Gefahrenquelle darstellen, wenn sie an ungeeigneten Orten ausgelegt werden.
In Abhängigkeit von KFZ-Typ, Gewicht bzw. Tonnage und Geschwindigkeit steht die Wirksamkeit der im Einsatz befindlichen Anlagen. Darüber hinaus ist nicht unbedeutend die Fähigkeit des Fahrers, das KFZ in der Gewalt zu behalten.
Verallgemeinert kann festgestellt werden:
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Diese Erkenntnisse führten dazu, daß der Bau von Flächensperren eingestellt und die vorhandenen nur noch differenziert zur Sicherung von Überfahrten in Grenzstreckenabschnitten und an den Güst Hirschberg und Wartha aufgrund der dortigen Bedingungen in anderen Bereichen eingesetzt werden. Es ist erforderlich, daß den Flächensperren nachgeordnet andere Sperrelemente folgen müssen bzw. ein ausreichender Raum für Fahrmanöver gegeben ist.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Auf Straßen- bzw. Autobahn-Güst ist perspektivisch weiter zu prüfen, ob in außergewöhnlichen Fällen zusätzlich zur Auslösung der KFZ-Sperren noch Hindernisse gegenüber Personen eingesetzt werden. Hier würden sich z.B. sogenannte [unterstrichen: Federstahl-Stachelbänder] oder daraus gestaltete S-Rollen eignen, die es gestatten, mit geringem Aufwand und in sehr kurzer Zeit zuverlässige Schnellsperren zu errichten, die sich nach dem Aufnehmen mehrmals wieder aufbauen lassen.^1)
Unter außergewöhnlichenFällen sind besondere Gefahrenlagen zu verstehen, wie
- terroristische Tätergruppen mit und ohne Geiselnahme, die nicht sofort vernichtet, sondern vorerst nur isoliert werden konnten, oder
- provokatorische Demonstrativhandlungen von in die Güst eingedrungenen Tätergruppen, die versuchen, den störungsfreien Ablauf des grenzüberschreitenden Verkehrs zu behindern.
^1) Die Firma Berlin-Karlsruher Industriewerke GmbH (BRD) stellt z.B. ein Federstahl-Stachelband (Länge 130 m) her, das mit einem Verlegegerät gestrafft und verdrallt wird. Eine S-Rolle besteht aus einer Stachelband-Drahtspirale, an deren Umfang gleichmäßig verteilt Klammern angebracht sind. Diese Klammern verbinden 2 jeweils benachbarte Windungen derart, daß die S-Rolle harmonikaartig auseinandergezogen werden kann (z.B. Rolle Größe 12, empfohlene Ausziehlänge 100 - 110 m, Durchmesser 95,5 cm). Beide Artikel bieten gegenüber herkömmlichem Stacheldraht weiterhin den Vorteil des bedeutend geringeren Gewichts und äußerst geringen Platzbedarfs im zusammengerollten Zustand.
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten