Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
bzw. der gesamte Zugverband durch eine feindwärts liegende Schutzweiche aus dem Gleiskörper abgewiesen, und der Durchbruchsversuch wird damit "gewaltsam" unterbunden. Es muß aber auch gesagt werden, daß bisher solche Vorkommnisse nicht auftraten; aber dennoch Vorhaben in dieser Richtung nicht ausgeschlossen werden können.
Zu beachten ist, daß in einigenFällen die Eisenbahn-Güst verbunden sind mit Binnenbahnhöfen im Grenzgebiet, wobei diese freundwärts vorgelagert sein können (u.a. Oebisfelde) oder feindwärts nachgeordnet sind (u.a. Marienborn/Eisenbahn). Dadurch ist nicht auszuschließen, daß Gewaltdurchfahrten auch auf abgestellten Personen- oder Güterzügen enden können, wodurch sich der Gefährdungsgrad um ein Vielfaches erhöhen kann.
Möglichkeiten bestehen perspektivisch beim Einsatz von E-Loks im grenzüberschreitenden Verkehr durch die Unterbrechung der Stromzufuhr und. Einleitung einer Zwangsbremsung.
Geprüft werden muß weiterhin die Möglichkeit der Notbremsung von Dieselloks durch gesteuerte Fernauslösung bei der Passage entsprechender Geschwindigkeitskontrollstellen so wie auch durch manuelle Fernauslösung.
Im Eisenbahnverkehr (Personen- und Güterverkehr) wird eine Hauptaufgabe des MfS und anderer Organe immer darin bestehen, spätestens auf der Strecke zur Grenze, aber noch rechtzeitig vor dem letzten Binnenbahnhof, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Zug auf "natürliche Weise" halten zu lassen und damit entsprechende Maßnahmen vor dem Grenzgebiet durchzusetzen.
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Weitere Sperreinrichtungen
An allen Grenzübergangsstellen sind zum Schutz der Flanken sowie auch differenziert in bestimmten, vorrangig gefährdeten Bereichen weitere Sperrvorrichtungen bzw. Sperrelemente verschiedenster Art und Konstruktion im Einsatz und auch entsprechend objektiven Erfordernissen geplant.
Sperrvorrichtungen u.a. Durchbrüche behindernde Elemente an den Flanken sind in der Regel identisch mit den an der Staatsgrenze zum Einsatz kommenden, jedoch den territorialen Bedingungen angepaßt. Dazu gehören auch [unterstrichen: Flächensperren/Reifentöteranlagen], die sowohl an den Flanken als auch vor und innerhalb der Güst eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden können. An den noch nicht vollständig sicherheitsmäßig ausgebauten Grenzübergangsstellen-Straße (Hirschberg und Wartha) sind derartige Anlagen gedeckt installiert und können in wenigen Sekunden über die gesamte Fahrbahnbreite ausgelegt werden. Andere Grenzübergangsstellen verfügen über mobile Sperren, die vorbeugend in sogenannten Zwangsspuren ausgelegt werden können.
Durchgeführte umfangreiche Tests haben den Beweis erbracht, daß diese Sperren nur bedingt wirksam sind und eine ernste Gefahrenquelle darstellen, wenn sie an ungeeigneten Orten ausgelegt werden.
In Abhängigkeit von KFZ-Typ, Gewicht bzw. Tonnage und Geschwindigkeit steht die Wirksamkeit der im Einsatz befindlichen Anlagen. Darüber hinaus ist nicht unbedeutend die Fähigkeit des Fahrers, das KFZ in der Gewalt zu behalten.
Verallgemeinert kann festgestellt werden:
Signatur: BArch, MfS, JHS, Nr. 21922, Bl. 1-462
Wie können Anschläge und Terror auf Grenzsicherheitskräfte und Objekte an der Staatsgrenze verhindert werden? Welche Maßnahmen sind zur Abwehr von solchen "Terrorangriffen" zu ergreifen? Damit beschäftigt sich diese Dissertation.
Anders als der Name der Institution vermuten ließ, vermittelte die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Potsdam-Golm (JHS) nur am Rande rechtswissenschaftliche Kenntnisse und auch das akademische Niveau war eher bescheiden. In erster Linie vermittelte die JHS den hauptamtlichen Stasi-Mitarbeitern das nötige Rüstzeug für ihre praktische Arbeit im Apparat der Geheimpolizei sowie eine "klassenbewusste" Allgemeinbildung. Daneben betrieb diese Kaderschmiede der Stasi eigenständig und im Auftrag des Ministeriums auch einschlägige Forschungsarbeit. Die dabei entstehenden "wissenschaftlichen" Schriften sollten praktische Erkenntnisse für die geheimpolizeiliche, im Jargon der Stasi "tschekistische" Tätigkeit der Mitarbeiter liefern. Rund 400 MfS-Mitarbeiter promovierten an der JHS und es entstanden rund 3.700 Diplomarbeiten. Häufig arbeiteten mehrere JHS-Absolventen gemeinsam an einer Promotion oder Diplomarbeit.
Diese Erkenntnisse führten dazu, daß der Bau von Flächensperren eingestellt und die vorhandenen nur noch differenziert zur Sicherung von Überfahrten in Grenzstreckenabschnitten und an den Güst Hirschberg und Wartha aufgrund der dortigen Bedingungen in anderen Bereichen eingesetzt werden. Es ist erforderlich, daß den Flächensperren nachgeordnet andere Sperrelemente folgen müssen bzw. ein ausreichender Raum für Fahrmanöver gegeben ist.
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Straftaten gegen die staatliche Ordnung
Straftaten gegen die staatliche Ordnung waren Straftatbestände des 8. Kapitels des StGB/1968. Insbesondere der 2. Abschnitt ("Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung") enthält politische Strafnormen, die für die strafrechtliche Untersuchungstätigkeit der Staatssicherheit (Untersuchungsorgan) von großer Bedeutung waren.
Das gilt vor allem für § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt"), der in der Honecker-Ära Grundlage von rund der Hälfte aller MfS-Ermittlungsverfahren war. Auch § 214 ("Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit") spielte, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Ausreiseantragstellern, in den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Ähnliches gilt für § 219 ("Ungesetzliche Verbindungsaufnahme") und § 220 ("Öffentliche Herabwürdigung der staatlichen Ordnung"), die die ähnlichen, aber schwerer wiegenden Strafnormen aus dem 2. Kapitel des StGB/1968 § 100 ("Staatsfeindliche Verbindungen", ab 1979 "Landesverräterische Agententätigkeit") und § 106 ("Staatsfeindliche Hetze") weitgehend verdrängten (Staatsverbrechen).
Befehl Nr. 12/87 zur Aktion „Dialog 87“ Dokument, 20 Seiten
Maßnahmeplan zur Gewährleistung der Sicherheit zum 40. Jahrestag der DDR Dokument, 30 Seiten
Dissertation "Zur Rolle und dem aktuell-politischen Inhalt eines aufgabenbezogenen Feindbildes in der Zusammenarbeit mit IM" Dokument, 363 Seiten
Diplomarbeit: "Aufgaben eines Leiters der Hauptabteilung I im Umgang mit IMs" Dokument, 63 Seiten