Misstrauen gegen die Volkspolizei
Monate später beurteilte das MfS auch den Einsatz der 13. Volkspolizei-Bereitschaft aus Meiningen gegen die Jugendlichen und erarbeitete eine "Information" über den Wasunger Karneval von 1988.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. IX, Nr. 1257, Bl. 1-3
Nach dem Wasunger Karneval von 1988 machten sich MfS und Kriminalpolizei auf die Suche nach den "Rädelsführern" einer Hausbesetzung.
Der traditionsreiche Wasunger Karneval wurde Mitte der 1970er Jahre zu einem beliebten Reiseziel unangepasster Jugendlicher. Sie wollten dem grauen DDR-Alltag entfliehen und suchten in der thüringischen Provinz ein paar Tage voller Spaß, Alkohol und Abwechslung. Die selbsternannten "Kunden" wurden dabei durch die Stasi systematisch überwacht, wie aufgefundene Unterlagen, Fotografien und Filme dokumentieren.
Aus der gesamten DDR reisten Jugendliche in die thüringische Provinz. Ihre Ausrüstung bestand oft nur aus einigen Flaschen Bier und einer Decke. Wer die Kontrollpunkte der Transport- und Volkspolizei passieren konnte und es bis Wasungen schaffte, übernachtete dort, wo er konnte: in Schlafsälen, in Kellern, in Scheunen oder auf Dachböden. In der Besuchermenge bildeten die "Kunden" eine Gruppe, die sich deutlich von dem traditionellen Karnevalsumzug abhob. Statt Prinzenkostüm oder Narrenkappe trugen sie lange Haare, Bärte, Jeans und Parka.
Die unkontrollierte Ankunft von mehreren hundert unangepassten Jugendlichen forderte die "staatlichen Organe" der DDR heraus. Denn die "Kunden" folgten nicht dem Umzugstreiben oder lauschten den Büttenreden, sondern sie stürmten überfallartig die wenigen Kneipen der Kleinstadt.
Das Dokument ist auf den 16. Februar 1988 datiert und stammt von der Abteilung IX (Untersuchungsorgan) der MfS-Bezirksverwaltung Suhl. Das MfS untersuchte zusammen mit der Kriminalpolizei die Hausbesetzung und den Polizeieinsatz von 1988. Hierbei war es zu Gewalt zwischen Hausbesetzern und Volkspolizei gekommen. Der unterzeichnende Mitarbeiter der Abteilung IX legte zunächst dar, dass er die beiden anwesenden Kriminalpolizisten über die "Zielstellung der Befragung" informierte. Die zu befragende Person war 22 Jahre alt und stammte aus Ostberlin.
Die Person gab an unschuldig durch die Volkspolizei festgesetzt worden zu sein und bestritt Gewalt ausgeübt zu haben. Im Anschluss nannte er die Namen von Bekannten, die mit ihm beim Wasunger Karneval waren. Der Untersuchungsführer des MfS war mit dem Verlauf der Befragung durch die beiden Kriminalpolizisten nicht zufrieden. Er hielt diese für "nicht offensiv und taktisch richtig". Resümierend hielt der Untersuchungsführer des MfS fest, dass bei einer "richtigen Vernehmungsführung […] weitere Erkenntnisse über beteiligte Personen erarbeitet worden wären".
aufzuzählen. [Anonymisiert] sagte, dass er nur Personen genannt hat, die in Wasungen waren und er davon noch mehr kennen würde. Gen. Ehrhardt winkte daraufhin ab, und er fragte auch nicht nach weiteren Personen. Damit schloss er erneut das Protokoll ab.
Ich bin persönlich der Auffassung, dass der Sachverhalt bei einer taktisch richtigen Vernehmungsführung durch Gen. Ehrhardt umfassend geklärt worden wäre und weitere Erkenntnisse über beteiligte Personen erarbeitet worden wären.
[Unterschrift]
Leinhoß
Hautpmann
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
Strafprozessrechtlich zulässige Möglichkeit der offiziellen Kontaktaufnahme mit Verdächtigen, Zeugen und anderen Personen noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (strafprozessuales Prüfungsstadium). Verdächtige konnten gemäß § 95 StPO/1968 zur Befragung zugeführt werden (Zuführung). Vom MfS wurde die B. gelegentlich als demonstrative Maßnahme zur Einschüchterung Oppositioneller genutzt, gegen die aus politischen Gründen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
In den Untersuchungsorganen des MfS (HA IX und Abt. IX der BV) tätige hauptamtliche Mitarbeiter, die – eingebunden in ihr jeweiliges Referat – strafrechtliche Ermittlungsverfahren weitgehend eigenverantwortlich durchführten, von den Häftlingen meist als Vernehmer bezeichnet. In den 50er Jahren oft nur in internen Kurzlehrgängen ausgebildet, später Diplom-Juristen oder Diplom-Kriminalisten der Juristischen Hochschule des MfS, seltener Universitätsstudium oder VP-Hochschule.
Die Untersuchungsführer galten MfS-intern neben den Mitarbeitern der HV A als Elite. Ihnen oblagen die Vernehmungen von Untersuchungsgefangenen, die Führung der Untersuchungsakten (Untersuchungsvorgang), die Beweisführung und die Erstellung des Schlussberichts. Für die Kontakte zu Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung zuständig, überwachten sie oft auch die Besucher- und Anwaltsgespräche der Beschuldigten und führten Zelleninformatoren (ZI).
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
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Monate später beurteilte das MfS auch den Einsatz der 13. Volkspolizei-Bereitschaft aus Meiningen gegen die Jugendlichen und erarbeitete eine "Information" über den Wasunger Karneval von 1988.
Signatur: BArch, MfS, BV Suhl, Abt. VII, Nr. 3353, Bl. 1-2
Das MfS bewertete den Einsatz der 13. Volkspolizei-Bereitschaft aus Meiningen beim Wasunger Karneval 1988.
Der traditionsreiche Wasunger Karneval wurde Mitte der 1970er Jahre zu einem beliebten Reiseziel unangepasster Jugendlicher. Sie wollten dem grauen DDR-Alltag entfliehen und suchten in der thüringischen Provinz ein paar Tage voller Spaß, Alkohol und Abwechslung. Die selbsternannten "Kunden" wurden dabei durch die Stasi systematisch überwacht, wie aufgefundene Unterlagen, Fotografien und Filme dokumentieren.
Aus der gesamten DDR reisten Jugendliche in die thüringische Provinz. Ihre Ausrüstung bestand oft nur aus einigen Flaschen Bier und einer Decke. Wer die Kontrollpunkte der Transport- und Volkspolizei passieren konnte und es bis Wasungen schaffte, übernachtete dort, wo er konnte: in Schlafsälen, in Kellern, in Scheunen oder auf Dachböden. In der Besuchermenge bildeten die "Kunden" eine Gruppe, die sich deutlich von dem traditionellen Karnevalsumzug abhob. Statt Prinzenkostüm oder Narrenkappe trugen sie lange Haare, Bärte, Jeans und Parka.
Die unkontrollierte Ankunft von mehreren hundert unangepassten Jugendlichen forderte die "staatlichen Organe" der DDR heraus. Denn die "Kunden" folgten nicht dem Umzugstreiben oder lauschten den Büttenreden, sondern sie stürmten überfallartig die wenigen Kneipen der Kleinstadt.
Die Einschätzung wurde durch die Abteilung VII der MfS-Bezirksverwaltung Suhl erarbeitet, zuständig u.a. für die Überwachung der Volkspolizei. Hier wird nun der Einsatz der Bereitschaftspolizei aus Meiningen kritisiert. Denn durch IM hatte die Abteilung VII erfahren, dass die Bereitschaftspolizei und die ihr übergeordnete Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) schlecht zusammengearbeitet hatten. Dies schlug sich beispielsweise in einem vagen Lagebericht nieder.
Ferner schlussfolgerte das MfS, dass einzelne Angehörige der Bereitschaftspolizei wegen "psychischer Probleme" auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen seien. Die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, so das MfS, seien auf Beschimpfungen, Beleidigungen oder tätliche Angriffe nicht vorbereitet gewesen. Zudem erfuhr die Geheimpolizei aus einem durch die Postkontrolle gesicherten Brief eines Wachtmeisters, dass dieser einem Adressaten in der Bundesrepublik Details zum Einsatz in Wasungen hatte mitteilen wollen. Das MfS schlussfolgerte, das besser auf Auswahl und Vorbereitung der Einsatzkräfte geachtet werden müsse.
Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Suhl
Abteilung VII
Suhl, den 5.5.1988
805/88
Ministerium für Staatssicherheit
Hauptabteilung VII/7
Berlin
Information zum durchgeführten Ordnungseinsatz der 13. VP-Bereitschaft Meiningen anlässlich der Veranstaltungen zum Wasunger Karneval vom 12.02. bis 16.02.1988
Beim Ordnungseinsatz, anlässlich der Veranstaltungen zum Wasunger Karneval vom 12.02. bis 16.02.1988, kam die 13. VP-Bereitschaft in einer Stärke von 2 : 6 : 36 zum Einsatz.
Das Zusammenwirken der verantwortlichen Zugführer mit den anderen Kräften der DVP (Schutz- und Kriminalpolizei) war auf eine erfolgreiche Erfüllung der gestellten Einsatzaufgaben gerichtet und entsprach den objektiven Erfordernissen.
Während des Einsatzes traten innerhalb der Unterbringungsraumes (Metallwerk Wasungen) der Angehörigen der 13. VP-Bereitschaft keinerlei Vorkommnisse auf.
Die Unterbringung der Angehörigen der 13. VP-Bereitschaft, die Objektsicherung und die Lagerung der Sonderausrüstung wurde durchgängig gewährleistet. Das Zusammenwirken mit den verantwortlichen Führungskräften der DVP, dem Führungspunkt sowie dem Kommandeur der 13. VP-Bereitschaft war bei allen Handlungen gewährleistet, und es bestand eine den gemeinsamen Aufgaben bezogene operative Verbindung.
Während des Einsatzes erfolgte ein ständiger Informationsaustausch. Im POZW mit dem Politorgan der 13. VP-Bereitschaft wurde bereits in der Vorbereitungsphase auf den Einsatz Fragen der individuellen politisch-ideologischen Erziehungsarbeit beraten, welche Beachtung fanden und durchgesetzt wurden.
In Vorbereitung auf den Einsatz der Kräfte der 13. VP-Bereitschaft erfolgte bei den Treffs mit der Inoffiziellen Basis die zielgerichtete Vorbereitung/Einweisung und Instruierung über die zu lösenden operativen Aufgaben während des Einsatzes. Während und nach erfolgtem Einsatz wurde von den inoffiziellen Kräften keine operativ-bedeutsamen Feststellungen/Informationen zu den Einsatzkräften getroffen und eingeschätzt, dass die Einsatzaufgaben mit hohem persönlichen Engagement erfüllt wurden. Disziplinarverstöße u.a. negative Erscheinungen waren nicht zu verzeichnen. Die Kfz-Technik für den Einsatz sowie Sonderauerüstung war stets gesichert und einsatzbereit. Beim Beziehen der einzelnen Einsetzabschnitte gab es keine Ausfälle.
Hauptabteilung VII (Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei)
Die Hauptabteilung VII und die ihr zugeordnete Linie VII waren für das Ministerium des Innern (MdI) und die ihm nachgeordneten Bereiche zuständig, d.h. für die Kriminalpolizei (insbesondere deren Arbeitsrichtung I/K I), die Schutz-, Verkehrs- und Bereitschaftspolizei, die Kampfgruppen, den Betriebsschutz, den Strafvollzug, das Pass- und Meldewesen, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, das Zentrale Aufnahmeheim in Röntgental, das Archivwesen, Geodäsie und Kartographie sowie die Politische Verwaltung des MdI, die medizinischen Einrichtungen der Volkspolizei und die Bereiche Innere Angelegenheiten der staatlichen Verwaltungen.
Zum Teil reichte der Verantwortungsbereich der Hauptabteilung bzw. Linie VII über das MdI hinaus, so etwa gegenüber der Zivilverteidigung, die seit 1977 dem MfNV unterstand. Andere nachgeordnete Bereiche des MdI wurden indes aus fachlichen Gründen von anderen Diensteinheiten der Staatssicherheit abgesichert, so etwa die Arbeitsrichtung Observation der Kriminalpolizei (I/U) (durch die Hauptabteilung VIII), das Wachkommando Missionsschutz (durch die HA II) oder die Transport- und Wasserschutzpolizei (durch die HA XIX).
Gegenüber den Kampfgruppen sowie den lokalen Abteilungen Innere Angelegenheiten teilte sich die Linie VII die Zuständigkeit mit anderen Diensteinheiten. Die Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin war zeitweise auch für die "Bearbeitung" der Polizei von Westberlin zuständig.
Gleichwohl fungierte die Linie VII als Generalbevollmächtigter des Mielke-Imperiums gegenüber der Volkspolizei. Hatte sie in den 50er Jahren vor allem gegen auffällige Volkspolizisten ermittelt sowie vermutete Spionage aufgedeckt, durchleuchtete sie die Polizei in den späteren Jahren immer stärker prophylaktisch, knüpfte ein weites Netz von Zuträgern im dienstlichen wie im privaten Bereich der Volkspolizisten und beeinflusste auch zunehmend die fachlichen Entscheidungen auf Leitungsebene.
Verfügte die Abteilungen VII im MfS 1958 über 38 Mitarbeiter in drei Referaten, so wurde sie im Folgejahr zur HA aufgewertet und wuchs bis 1989 auf 319 hauptamtliche Geheimpolizisten in acht Abteilungen an. Hinzu kamen 510 Mitarbeiter in den Abteilungen VII der BV sowie 264 sogenannte Abwehroffiziere Volkspolizei, seit 1981 der verlängerte Arm der Linie VII in den KD.
Eine selbständige Abteilung ist eine Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet und durch militärische Einzelleiter geführt wurde. Die weiter untergliederten Abteilungen prägten Linien aus (z. B. Abt. XIV; Linienprinzip) oder blieben auf die Zentrale beschränkt (z. B. Abt. X). Die eng umrissenen Zuständigkeiten mit operativer Verantwortung und Federführung orientierten sich an geheimdienstlichen Praktiken (Telefonüberwachung) oder Arbeitsfeldern (Bewaffnung, chemischer Dienst).
1950 entstanden; 1959 Aufwertung zur HA VII.
Vorgangsart von 1953 bis 1960. In Beobachtungsvorgängen wurden Personen erfasst, die als potenziell oder tatsächlich politisch unzuverlässig oder feindlich eingestellt galten und daher vorbeugend beobachtet wurden. Dazu gehörten etwa ehemalige NS-Funktionsträger, ehemalige Sozialdemokraten, Teilnehmer an den Aktionen des 17. Juni 1953 sowie Personen, die aus dem Westen zugezogen waren. Die Vorgangsart verlor nach und nach an Bedeutung. 1960 gingen noch bestehende Beobachtungsvorgänge in den zugehörigen Objektvorgängen auf. Der Beobachtungsvorgang war zentral in der Abteilung XII zu registrieren, die betroffenen Personen in der zentralen Personenkartei F 16 zu erfassen.
Nach dem Volksaufstand von 1953 wurden leicht bewaffnete Einheiten der Volkspolizei aufgestellt, die zur Niederschlagung innerer Unruhen dienen sollten und deswegen kaserniert untergebracht und motorisiert waren. Im Mai 1955 wurden sie der Verwaltung Innere Truppen im Staatssekretariat für Staatssicherheit zugeordnet, aus "kosmetischen" Gründen im Mai 1956 in Bereitschaftspolizei umbenannt. Von August 1956 bis März 1957 unterstand sie wie die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei der Hauptverwaltung Innere Sicherheit des MfS. Mit dieser wurden sie im Februar 1957 dem MdI unterstellt. Nach Auflösung der Hauptverwaltung Innere Sicherheit im Monat darauf blieben sie kasernierte Eingreifreserve des MdI. Ihr Mannschaftsbestand wurde ab 1962 aus Wehrpflichtigen rekrutiert.
Die geheimpolizeiliche Überwachung dieser Verbände oblag zunächst der Abteilung VII der Verwaltung Groß-Berlin, ab Jahresende 1955 der neu gebildeten Abteilung 10 der Hauptabteilung I. Diese wurde nach dem Mauerbau als Abteilung 7 in die Hauptabteilung VII eingegliedert. Ihre 77 Mitarbeiter sicherten unmittelbar die beiden Berliner Grenzbrigaden der Bereitschaftspolizei sowie die 3. und 4. Brigade (mit Aufgaben der Reserve). Die übrigen Brigaden in den Bezirken fielen in die Verantwortung sog. Abwehroffiziere der jeweiligen Abteilungen VII der Bezirksverwaltungen. Diese arbeiteten vor Ort und trugen die Uniformen der Bereitschaftspolizisten. Sie sollten über Vorkommnisse und Missstimmungen im Bilde sein sowie potenzielle Deserteure identifizieren. Wenn Bereitschaftspolizisten tatsächlich flüchteten, klärten die Abwehroffiziere die Hintergründe, während die Abteilung 6 der Hauptabteilung IX strafrechtlich ermittelte, wie bei anderen Angehörigen der bewaffneten Organe auch.
Im Jahre 1964 wurde die Zuständigkeit für die Bereitschaftspolizei bei der Abteilung 7 der Hauptabteilung VII zentralisiert und ihr die Planstellen der Abwehroffiziere aus den Bezirken übertragen. Im Oktober 1970 wurde dies indes wieder rückgängig gemacht. Die Hauptabteilung Bereitschaften im Ministerium des Innern verfügte zuletzt über 32 Mitarbeiter, darunter 7 IM und GMS (21,8 Prozent). Die Leitungskader pflegten außerdem offizielle Arbeitskontakte zur Staatssicherheit im Rahmen des politischoperativen Zusammenwirkens.
Die Bereitschaftspolizei sollte im Kriegsfall militärische Aufgaben übernehmen und beispielsweise gegnerische Einheiten auf dem Territorium der DDR "zerschlagen". In Friedenszeiten musste sie oft andere Zweige der Volkspolizei verstärken, etwa bei der Sicherung von Großveranstaltungen, der Suche nach entwichenen Häftlingen oder dem Einbringen der Ernte. Zur Disziplin trug dies wohl nicht bei. Unter den zuletzt rund 14.000 Bereitschaftspolizisten wurden jährlich mehr als 700 disziplinarisch bestraft, meist wegen Trunkenheit oder unerlaubten Entfernens. Etwa wegen Westkontakten führte zudem die Staatssicherheit jährlich rund 5 OV und 85 OPK gegen Bereitschaftspolizisten durch. Diese gingen im Oktober 1989 teilweise brutal gegen friedliche Demonstranten vor, wobei mindestens 64 Bereitschaftspolizisten den Befehl zu diesem Einsatz verweigerten.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Organisationsstruktur in der MfS-Zentrale, die durch den Minister oder einen seiner Stellvertreter direkt angeleitet wurde. Die zuletzt 13 Hauptabteilungen wurden durch Einzelleiter geführt. Die weiter untergliederten und nach dem Linienprinzip tätigen HA waren für komplexe, abgegrenzte Bereiche operativ zuständig und federführend verantwortlich. Der Zuschnitt der Zuständigkeitsbereiche war an Ressorts oder geheimdienstlichen Praktiken (z. B. Verkehrswesen, Beobachtung, Funkspionage) orientiert.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren das wichtigste Instrument des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), um primär Informationen über Bürger, die Gesellschaft, ihre Institutionen und Organisationen der DDR oder im Ausland zu gewinnen. Unter Umständen hatten IM auf Personen oder Ereignisse in der DDR steuernden Einfluss zu nehmen.
In der DDR-Gesellschaft hießen sie "Spitzel", "Denunzianten" oder "Kundschafter". Mit der deutschen Einheit hat sich die Bezeichnung Inoffizieller Mitarbeiter des MfS für die heimlichen Zuträger etabliert. Sie lieferten u. a. Informationen über Stimmungen und Meinungen in der Bevölkerung.
Die SED-Führung wollte stets über die konkrete Situation und Lage in der DDR unterrichtet sein. Die IM hatten den Auftrag, "staatsgefährdende" Bestrebungen zu ermitteln, was beim MfS "politisch ideologische Diversion" bzw. "politische Untergrundtätigkeit" hieß. Der Bogen hierfür war weit gespannt und reichte von einer privaten Meinungsäußerung bis hin zu politischen Aktivitäten. Überdies sollten sie, wenn auch selten, direkt auf gesellschaftliche Entwicklungen oder einzelne Personen einwirken.
Die IM waren das wichtigste Repressionsinstrument in der DDR. IM wurden auf bestimmte Schwerpunkte angesetzt, von denen tatsächliche oder vermeintliche Gefahren ausgehen konnten. Diese Objekte und Territorien, Bereiche oder Personen waren so zahlreich, dass die geheimpolizeiliche Durchdringung tendenziell den Charakter einer flächendeckenden Überwachung annahm.
Die Anzahl der vom MfS geführten inoffiziellen Mitarbeiter umfasste im Jahre 1989 ungefähr 189.000 IM, darunter 173.000 IM der Abwehrdiensteinheiten, ferner 13.400 IM in der DDR und 1.550 IM in der Bundesrepublik, die von der Hauptverwaltung A geführt wurden, sowie diverse andere wie Zelleninformatoren usw. Auf 89 DDR-Bürger kam somit ein IM. In der Zeit von 1950 bis 1989 gab es insgesamt ca. 620.000 IM.
Die Entwicklung des IM-Netzes ist nicht allein von einem kontinuierlichen Anstieg geprägt, sondern verweist auf besondere Wachstumsphasen in Zeiten innergesellschaftlicher Krisen wie dem 17. Juni 1953 oder am Vorabend des Mauerbaus. Im Zuge der deutsch-deutschen Entspannungspolitik wurde das IM-Netz ebenfalls erweitert. So umfasste es Mitte der 70er Jahre – hochgerechnet – über 200.000 IM. Angesichts wachsender oppositioneller Bewegungen hatte es in den 80er Jahren gleichfalls ein hohes Niveau.
Die flächendeckende Überwachung der Gesellschaft fiel regional recht unterschiedlich aus. Im Land Brandenburg, das die Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vereint, war sie stärker als in Thüringen. Die höchste IM-Dichte wies der ehemalige Bezirk Cottbus auf.
Das MfS operierte formal nach territorialen Gesichtspunkten und Sicherungsbereichen, setzte jedoch operative Schwerpunkte in der geheimpolizeilichen Arbeit. Bezogen auf das Gesamtministerium lagen diese – sowohl auf Kreis-, als auch auf Bezirks- und Hauptabteilungsebene – bei der Volkswirtschaft, der Spionageabwehr und auf der "politischen Untergrundtätigkeit", der "Bearbeitung " von oppositionellen Milieus und den Kirchen.
Die Motive zur Kooperation mit dem MfS waren überwiegend ideeller, seltener materieller Natur, noch seltener war Erpressung der Grund. Die Kooperation währte durchschnittlich sechs bis zehn Jahre oder länger. Augenfällig ist, dass darunter nicht wenige soziale Aufsteiger waren. Der Anteil von weiblichen IM lag in der DDR bei 17 Prozent, in der Bundesrepublik bei 28 Prozent. Über die Hälfte der IM war Mitglied der SED. Von den 2,3 Mio. Mitgliedern der Partei ausgehend, waren 4 bis 5 Prozent zuletzt inoffiziell aktiv, d. h. jedes zwanzigste SED-Mitglied.
Das MfS differenzierte IM nach Kategorien: Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit, IM zur Sicherung und Durchdringung des Verantwortungsbereichs, IM im besonderen Einsatz, Führungs-IM und IM zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens. Die wichtigste Kategorie waren IM mit "Feindverbindungen" bzw. solche, die Personen zu "bearbeiten" hatten, die "im Verdacht der Feindtätigkeit" standen. Im Laufe der 80er Jahre nahm der Anteil von IM in der Kategorie IMB bis Dezember 1988 auf rund 3.900 zu.
Der Anteil von Bundesbürgern oder Ausländern unter den IM des MfS betrug nicht einmal 2 Prozent. 1989 waren mindestens 3.000 Bundesbürger inoffiziell im Dienste des MfS, zusätzlich mehrere Hundert Ausländer. In der Zeit von 1949 bis 1989 waren insgesamt mindestens 12.000 Bundesbürger und Westberliner IM.
Die operativen Ziele des MfS waren über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt. Darüber hinaus gab es Schwerpunkte in Europa, im Nahen Osten und Asien, nachgeordnet auch in Afrika und Lateinamerika. Nachrichtendienstliche Schwerpunkte waren vor allem die Wissenschafts- und Technikspionage, erst danach die politische und mit etwas Abstand die Militärspionage. Die Bundesrepublik Deutschland wurde folglich vor allem als Ressource zur Systemstabilisierung genutzt.
Die politische Spionage diente vornehmlich dazu, die politische Gefährdungslage des herrschenden Systems in der DDR bestimmen zu können. Dieses Profil deutet an, dass die Spionage der Bewahrung des Status quo dienen sollte. Von einer Unterwanderung der Bundesrepublik war die Geheimpolizei zahlenmäßig weit entfernt. Vielmehr waren ihre inoffiziellen Mitarbeiter damit beschäftigt, das DDR-System zu stabilisieren.
Als politisch-operatives Zusammenwirken (POZW) wird die Kooperation des MfS vor allem mit anderen staatlichen Organen (u. a. Volkspolizei, NVA, Grenztruppen, Räte der Bezirke und Kreise) zum Zwecke der "Gewährleistung der staatlichen Sicherheit" bezeichnet. Sie wurde jedoch auch mit anderen Einrichtungen wie Wirtschaftsbetrieben und "gesellschaftlichen Organisationen" praktiziert.
Das POZW hatte dem Schwerpunktprinzip zu folgen. Es vollzog sich geheim und konspirativ unter faktischer Federführung des MfS, das hierfür auch IM und OibE einsetzte. Durch die Nutzung der Möglichkeiten anderer Organe gewährleistete das POZW die Optimierung von Überwachungs-, Steuerungs- und Verfolgungsmaßnahmen.
Von Beginn an betrieb das MfS – neben gezielten Fahndungsmaßnahmen – eine systematische Kontrolle und Auswertung der nationalen und internationalen Postsendungen (Brief- und Telegrammverkehr). Zuständig hierfür waren die Abteilungen M (sowie vor 1952 ihre Vorläufer-Abteilungen VI a). Neben Einzelpersonen konnten auch ganze Häuser, Straßen, Ortschaften oder Städte, aber auch Betriebsangehörige bzw. -belegschaften und Berufsgruppen unter Postkontrolle gestellt werden. Die Aufträge hierzu wurden von den jeweils operativ zuständigen Diensteinheiten erteilt.
Die Postkontrolle basierte auf dem politisch-operativen Zusammenwirken insbesondere mit der Deutschen Post der DDR, daneben auch mit der Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR (Postzollfahndung). Grundsätzlich durchlief die gesamte Post in den zentralen Postämtern die dort getarnt arbeitenden Kontrollstellen der Abteilungen M. Diese sortierten Briefe aus, die aufgrund der Adresse oder der äußeren Merkmale als verdächtig angesehen wurden, und öffneten sie. Zumeist wurden sie kopiert sowie, möglichst ohne Spuren zu hinterlassen, anschließend wieder verschlossen und weiterbefördert, teilweise aber auch – wenn es geboten erschien – einbehalten.
Bei der Postkontrolle entnahm das MfS die in den Sendungen enthaltene Valuta (1984-1989 rund 32 Mio. DM) und andere Wertsachen zugunsten des Staatshaushaltes der DDR. Durch den zunehmenden Einsatz von Geräten und technischen Verfahren sowie qualifizierter Fahndungsmethoden entwickelte sich die Postkontrolle zu einem leistungsstarken Überwachungs- und Kontrollsystem.
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Woodstock an der Werra
Aus der gesamten DDR reisten Jugendliche in die thüringische Provinz. Ihre Ausrüstung bestand oft nur aus einigen Flaschen Bier und einer Decke. Wer die Kontrollpunkte der Transport- und Volkspolizei passieren konnte und es bis Wasungen schaffte, übernachtete dort, wo er konnte: in Schlafsälen, in Kellern, in Scheunen oder auf Dachböden. In der Besuchermenge bildeten die "Kunden" eine Gruppe, die sich deutlich von dem traditionellen Karnevalsumzug abhob. Statt Prinzenkostüm oder Narrenkappe trugen sie lange Haare, Bärte, Jeans und Parka.
Die unkontrollierte Ankunft von mehreren hundert unangepassten Jugendlichen forderte die "staatlichen Organe" der DDR heraus. Denn die "Kunden" folgten nicht dem Umzugstreiben oder lauschten den Büttenreden, sondern sie stürmten überfallartig die wenigen Kneipen der Kleinstadt.
Im Stasi-Unterlagen-Archiv finden sich zahlreiche Zeugnisse der Überwachung des "Kunden Karnevals". Stellvertretend seien zahlreiche Fotoaufnahmen und das durch das MfS angefertigte Filmmaterial zu nennen. Ferner ist im Suhler Stasi-Unterlagen-Archiv eine Kartei zum Wasunger Karneval überliefert. In dieser wurden Personen registriert, die zum närrischen Treiben in das heutige Thüringen reisen wollten und durch die "staatlichen Organe" der DDR kontrolliert, zugeführt oder zurückgewiesen wurden. Die Kartei wurde durch die Abteilung XIX der MfS-Bezirksverwaltung Suhl angelegt, zuständig unter anderem für die Überwachung des Verkehrswesens. Sie besteht aus mehr als 8.500 einzelnen Karteikarten.
Einleitung
Fernschreiben an die "Stellvertreter Operativ" der MfS-Bezirksverwaltungen zum Wasunger Karneval 1978
Reiseabsichten und "Quartiergeber"
"Operative Information" der MfS-Kreisdienststelle in Oranienburg zum Wasunger Karneval
Koordiniertes Vorgehen der "staatlichen Organe"
"Maßnahmeplan" gegen "politische Untergrundtätigkeit" rund um den Wasunger Karneval
Überwachung des Zugverkehrs
"Maßnahmeplan" zur "Gewährung von Sicherheit und Ordnung" während des Wasunger Karnevals 1989
Grafische Darstellung zum "Sicherungseinsatz" 1989
Zusammenwirken zwischen Volkspolizei, Transportpolizei und MfS beim Wasunger Karneval 1988
"Zuführungen" und "Zurückweisungen" durch die Transportpolizei
Einschätzung der "Wirksamkeit der Zuführungspunkte" während des Wasunger Karnevals 1989
Zuführungen und Zurückweisungen rund um den Wasunger Karneval 1989
Geheimpolizei im "Kunden-Karneval"
Überwachungsfotos von "Kunden" auf dem Wasunger Karneval
Überwachungsvideo von "Kunden" auf dem Wasunger Karneval
Bericht eines Inoffiziellen Mitarbeiters
Bericht eines Inoffiziellen Mitarbeiters über die Initiative "Sozialer Friedensdienst"
Hausbesetzung
Überwachungsfotos einer Hausbesetzung während des Wasunger Karnevals 1988
Überwachungsfoto des MfS einer Hausbesetzung während des Wasunger Karnevals 1988
Befragung eines Hausbesetzers nach dem Wasunger Karneval 1988
Misstrauen gegen die Volkspolizei
Information zum Einsatz der Volkspolizei-Bereitschaft auf dem Wasunger Karneval 1988
Geheime Berichte an die SED
Geheimer Bericht an die SED-Führung im Bezirk Suhl zum Wasunger Karneval 1978
Geheimer Bericht an die SED-Führung im Bezirk Suhl zum Wasunger Karneval 1988