Enttarnung und Verurteilung

Max und sein Freund Karl, die die ersten Flugblätter hergestellt und verteilt hatten, nahmen aus Angst vor Repressalien selbst nicht an dem Protest teil. Dennoch erfuhren sie schnell vom Polizeieinsatz auf dem Leipziger Wilhelm-Leuschner-Platz. Karl war wegen des brutalen Vorgehens der Polizei so entrüstet, dass er sich spontan zu einer weiteren Aktion entschloss. Er formulierte einen neuen Text und stellte Flugblätter her, die zu einer erneuten Protestaktion am 7. November 1965 aufriefen.

Am 5. November 1965 fand Karls Mutter die Stempel und die Texte für die neuen Flugblätter in der Wohnung. Sie, selbst Lehrerin, übergab den Stempelkasten dem Direktor der Schule ihres Sohnes. Somit war die Urheberschaft der Flugblätter geklärt. Die Stasi wurde umgehend informiert. Diese leitete ein Untersuchungsverfahren gegen die Schüler ein. Vom Staatsanwalt erfolgte die Anklage.

Die Schüler Max und Karl wurden vom Gericht verurteilt. Sie mussten die Schule verlassen und konnten kein Abitur ablegen.

Durch den Staatsanwalt und das Gericht wurde in Absprache mit dem Staatsbürgerkundelehrer der Schule von Max und Karl eine Veranstaltung initiiert. Wie aus dem Stasi-Berichts über die Veranstaltung ersichtlich wird lautete das Thema: "Was ist Freiheit und wo kann wirkliche Freiheit gewährt werden?" Vor Schülern, Lehrern, Elternbeiratsmitgliedern und Abordnungen von Lehrern anderer Schulen wurde durch den Staatsanwalt das Strafverfahren gegen die Mitschüler von staatlicher Seite gerechtfertigt.