Die Beatrevolte am 31. Oktober 1965 in Leipzig

In Leipzig erregte vor allem das Verbot der Band "The Butlers" - eine der beliebtesten Gruppen hier - die Gemüter ihrer jugendlichen Fans. Um eine Wiederzulassung der verbotenen Gruppen zu erreichen, waren schon bald selbstgefertigte Flugblätter im Umlauf. Diese riefen zum Protest gegen die staatlichen Maßnahmen auf. Als erste Urheber solcher Flugblätter traten zwei Leipziger Jugendliche in Erscheinung (Namen in Max und Karl geändert). Max, Schüler der 10. Klasse einer Erweiterten Oberschule, hatte im Unterricht einen Vortrag über die ideologische Verwerflichkeit der Beat-Musik gehört. Damit wurde auch das Verbot der "Laienmusikgruppen" begründet. Diese Ausführungen und die staatlichen Kampagnen verärgerten den Beatfan sehr. Er entschloss sich, eine Protestaktion zu starten.

Gemeinsam mit seinem Freund Karl kaufte er einen Kinderstempelkasten. Danach stellten sie am Nachmittag des 23.10.1965 gemeinsam 174 Flugblätter her. Sie riefen zu einem "Protestmarsch" am 31.10.65 auf. Am nächsten Tag begannen sie mit der Verteilung der Flugblätter im Stadtgebiet von Leipzig und im angrenzenden Landkreis. Die ersten Flugblätter tauchten am Nachmittag und Abend des 25.10.1965 auf. Die Volkspolizei erstattete sofort Anzeige gegen Unbekannt. Die Stasi leitete Ermittlungen ein, indem sie Zettel und Fundorte untersuchen ließ. Es kam zu zahlreichen Vernehmungen und Verhaftungen unter den jugendlichen Beatfans. Dennoch gab es keine "heiße" Spur zu den wahren "Tätern". Die oft stundenlang vernommenen Jugendlichen kannten zwar häufig den Inhalt der Flugblätter, konnten aber keine Angaben zu deren Urhebern machen. Max druckte am 27.10.1965 sogar noch weitere 200 Flugblätter, die allerdings nicht mehr verteilt wurden.

Die staatlichen Stellen waren durch das Auftauchen der Flugblätter beunruhigt und alarmiert. Eine öffentliche "Zusammenrottung" von Jugendlichen sollte unbedingt vermieden werden. In den Leipziger Schulen und Berufsschulen warnten die Lehrer alle Schüler und Lehrlinge vor einer Beteiligung. Die Teilnahme an der Demonstration wäre eine Provokation gegen den Staat und würde für den Einzelnen ernste Folgen haben. Paradox an diesen "Belehrungen" war, dass gerade sie maßgeblich zur Verbreitung der Information über die Flugblätter bzw. deren Inhalt beitrugen. Denn bislang hatten die meisten Jugendlichen nur gerüchteweise von den Flugblättern und deren Inhalt gehört. Vermutlich nicht zuletzt durch diese unfreiwillige "Werbung" fanden sich am 31.10.1965 ca. 1.000 bis 2.000 neugierige Jugendliche auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig ein. Die jungen Leute standen in kleinen Gruppen zusammen und warteten gespannt, dass die "Veranstalter" in Erscheinung treten würden. Doch dies geschah nicht.

Der Platz stand unter ständiger Beobachtung des MfS. Außerdem wurden auf Initiative der Stasi nach Abstimmung mit der SED-Bezirksparteileitung weitere Sicherheitskräfte mobilisiert und eingesetzt. Vor Ort waren Stasi-Mitarbeiter, drei Züge der Bereitschaftspolizei, zwei Züge der Deutschen Volkspolizei und 50 Judo-Sportler der Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport. Dieses Aufgebot verstärkten drei Diensthunde, zwei Lautsprecherfahrzeuge und ein Wasserwerfer. Lastwagen zum Abtransport der Jugendlichen und Krankenwagen standen ebenfalls bereit.

Gegen 10.40 Uhr forderten die Sicherheitsorgane über Lautsprecher die Jugendlichen mehrfach auf, den Platz zu verlassen und die Versammlung aufzulösen. Ihr Verhalten sei gesetzeswidrig und darüber hinaus würden sie den Straßenverkehr behindern. Diesen Aufforderungen wurde von Seiten der Jugendlichen nur mit Pfiffen sowie "Pfui"- und "Buh"-Rufen geantwortet. Daraufhin räumte die Polizei unter Verwendung von Schlagstöcken und Hunden den Platz. Auch der Wasserwerfer kam zum Einsatz. In einem Bericht der Staatssicherheit hieß es später: "[...] die vollständige Auflösung der Konzentration […] war nach 20 Minuten vollzogen."

Hunderte Jugendliche wurden abtransportiert. Vernehmungen und Haftbefehle folgten. Ein Großteil der jungen Leute wurde zu mehrwöchiger Zwangsarbeit (12 bis 21 Tage) im Braunkohletagebau Regis-Breitingen bei Leipzig verurteilt.