Schreiben Erich Mielkes über den Umgang mit Verrätern aus den eigenen Reihen
Signatur: BArch, MfS, BdL/Dok., Nr. 6908, Bd. 10, Bl. 1-8
Nach der erfolgreichen Flucht von Werner Stiller und der gescheiterten Flucht von Gert Trebeljahr 1979 hielt Stasi-Chef Erich Mielke fest: Verräter aus den eigenen Reihen "muss die härteste Strafe treffen".
Im Januar 1980 sah sich der Chef des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), Erich Mielke, genötigt, seine leitenden Mitarbeiter auf besondere Weise einzuschwören. Auslöser waren die Flucht eines Mitarbeiters der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) nach Westberlin im Januar 1979 sowie eine weitere - geplante - Flucht des MfS-Offiziers Gert Trebeljahr im gleichen Jahr.
Werner Stiller, Oberleutnant der HV A, floh im Januar 1979 mit zahlreichen geheimen Dokumenten der Auslandsspionage nach Westberlin. Eine Reihe von DDR-Agenten wurden mit seiner Hilfe enttarnt und festgenommen. Trebeljahrs Fluchtversuch hingegen scheiterte, woraufhin er wegen Spionage und Fahnenflucht zum Tode verurteilt und am 10. Dezember 1979 in Leipzig hingerichtet wurde.
Solche Vorfälle waren eine herbe Niederlage für die Stasi. Erich Mielke stellte fest: "Verrat ist das schwerste Verbrechen, welches ein Angehöriger des MfS begehen kann. Die Partei und die Arbeiterklasse haben unserem Ministerium wichtige Aufgaben zum Schutz der Arbeiter- und Bauern-Macht anvertraut, haben bedeutsame Machtmittel in unsere Hände gelegt. Wer dieses Vertrauen durch schmählichen Verrat hintergeht, den muss die härteste Strafe treffen."
Dies bekam gut anderthalb Jahre später auch Werner Teske zu spüren. Der Hauptmann bei der HV A wurde im Juni 1981 für einen geplanten Übertritt in den Westen zum Tode verurteilt. Am 26. Juni 1981 starb Werner Teske in Leipzig durch einen Genickschuss. Es war das letzte volltreckte Todesurteil in der DDR.
Metadaten
- Diensteinheit:
- Minister für Staatssicherheit
- Datum:
- 10.1.1980
Bei der Zurückdrängung diszplinarischen und weiteren Fehlverhaltens dürfen keinerlei Erscheinungen des Liberalismus, der Bagatellisierung, der zu späten Reaktion, der Unterlassung angewiesener Meldungen oder der Verheimlichung geduldet werden. Alle leitenden Kader haben dafür zu sorgen, daß die spezifischen Sicherheitserfordernisse stets konkret beachtet und alle Konsequenzen für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung verwirklicht werden.
Auch im Umgang untereinander darf nichts leichtfertig preisgegeben werden. Am falschen Ort, vor Unbefugten darf nichts besprochen werden, was der strikten Geheimhaltung unterliegt, um keine Behinderung des wirkungsvollsten Einsatzes der Kräfte und Mittel des MfS eintreten zu lassen.
Dokumente, die der Geheimhaltung unterliegen, dürfen den Angehörigen der Diensteinheiten nur dann zur persönlichen Kenntnis gegeben werden, wenn das die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erfordert. Soweit solche Dokumente übergeben werden müssen, ist darüber ein exakter Nachweis zu führen und die Kontrolle über ihre Rückgabe zu gewährleisten. Geheimzuhaltende Dokumente sind sicher aufzubewahren und zu befördern, wie das auch in der VS-Ordnung und Kurierordnung des MfS festgelegt ist.
Verstöße gegen die Prinzipien des Geheimnisschutzes dürfen nicht damit entschuldigt werden, daß wir es untereinander nur mit Kommunisten zu tun haben. Kommunist sein verpflichtet zu stetiger vorbildlicher Wachsamkeit, Geheimhaltung und kluger Umsicht im Umgang mit allen geheimzuhaltenden Problemen und Fragen.
In allen Diensteinheiten ist ein noch wirkungsvollerer Kampf um die allseitige politisch-moralische Festigung der Kollektive zu führen. Dabei muß die verantwortungsbewußte Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung bzw. die ständige Festigung der Disziplin, insbesondere durch die Erziehung aller Tschekisten zu hoher revolutionärer Wachsamkeit, im Mittelpunkt stehen.
Das Wesen der Arbeit und des Kampfes des MfS verlangen, hier nicht nachzulassen und dem Feind keine Ansatzpunkte zu bieten.