Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. OT, Nr. 22, Bl. 148-150
"Oberindianer", "sturer Schrat" und "Honni" - das war zu viel für den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED. Erich Honecker ließ das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg verbieten. Die Stasi lieferte eine rechtliche Einschätzung.
Seit den Siebziger Jahren bemühte sich Udo Lindenberg um einen Gastauftritt in der DDR, wo er sich großer Beliebtheit erfreute. Der SED-Führung war der "mittelmäßige Schlagersänger der BRD" allerdings suspekt. Als Lindenberg im Februar 1983 das Lied "Sonderzug nach Pankow" veröffentlichte und darin einen Auftritt im Osten Deutschlands forderte, sahen sich die Mächtigen in Ostberlin herausgefordert.
Honecker, im Text mit reichlich Ironie bedacht, ließ das Lied verbieten. Wer den "Sonderzug" öffentlich spielte, riskierte eine Verhaftung. In einer rechtlichen Analyse untersuchte die Hauptabteilung IX, das Untersuchungsorgan der Stasi, mögliche Straftatbestände, die der Songtext erfüllte. Darüber werden in dem Papier Möglichkeiten aufgezählt, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Konsequenzen man gegen Musiker oder Diskothekenbetreiber vorgehen könnte, die den "Sonderzug nach Pankow" abspielen würden.
Am 25. Oktober 1983 spielte Udo Lindenberg dennoch ein Konzert im Osten Berlins vor systemtreuen FDJ-Mitgliedern. Rund um das Ereignis kam es zu zahlreichen Verhaftungen von Lindenberg-Fans durch die Stasi und die Volkspolizei.
[Handschriftlich:
LA 101/83 v. 11.2.83
OTS / G / 158/83 v. 11.2.83]
Berlin, 7. Februar 1983
5 Ex.
1. Ausf.
Rechtliche Einschätzung des Liedtextes "Entschuldigen Sie, ist das der Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg
Die Einschätzung bezieht sich auf einen am 3.1.1983 um 15.30 Uhr im RIAS II und am 6.1.1983 um 21.20 Uhr im ZDF "Kennzeichen D“ gesendeten Liedtext, der vom Staatlichen Komitee für Rundfunk - Redaktion Monitor - ungekürzt aufge-zeichnet und als dessen Verfasser der BRD-Liedermacher und Rocksänger Udo Lindenberg bezeichnet wurde.
In dem vorliegenden Text wird unterstellt, daß für den Sänger Udo Lindenberg in der DDR ein Auftrittsverbot bestehe, weshalb sich der Verfasser des Textes an die Person des Generalsekretärs des ZK der SED, Genossen Erich Honecker, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrates der DDR wendet, wobei dieser als "Oberindianer", "sturer Schrat", "Rocker" und als "Honni" bezeichnet wird. Außerdem wird am Ende dieses Liedes durch einen in Russisch gesprochenen Text, wonach der Oberste Sowjet der UdSSR nichts gegen ein Gastspiel von Lindenberg in der DDR einzuwenden habe, eine Abhängigkeit des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR von der Staatsführung der UdSSR suggeriert.
Ausgehend davon ist einzuschätzen, daß diese Passagen des Textes objektiv geeignet sind, die persönliche Würde eines Menschen grob zu verletzen und zugleich das gesellschaftliche Ansehen des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR wegen seiner staatlichen Tätigkeit herabzusetzen. Eine Verbreitung dieses Lindtextes in der Öffentlichkeit stellt somit objektiv eine Straftat der Beleidigung im Sinne des § 139 Absatz 3 StGB dar.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. OT, Nr. 22, Bl. 148-150
"Oberindianer", "sturer Schrat" und "Honni" - das war zu viel für den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED. Erich Honecker ließ das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg verbieten. Die Stasi lieferte eine rechtliche Einschätzung.
Seit den Siebziger Jahren bemühte sich Udo Lindenberg um einen Gastauftritt in der DDR, wo er sich großer Beliebtheit erfreute. Der SED-Führung war der "mittelmäßige Schlagersänger der BRD" allerdings suspekt. Als Lindenberg im Februar 1983 das Lied "Sonderzug nach Pankow" veröffentlichte und darin einen Auftritt im Osten Deutschlands forderte, sahen sich die Mächtigen in Ostberlin herausgefordert.
Honecker, im Text mit reichlich Ironie bedacht, ließ das Lied verbieten. Wer den "Sonderzug" öffentlich spielte, riskierte eine Verhaftung. In einer rechtlichen Analyse untersuchte die Hauptabteilung IX, das Untersuchungsorgan der Stasi, mögliche Straftatbestände, die der Songtext erfüllte. Darüber werden in dem Papier Möglichkeiten aufgezählt, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Konsequenzen man gegen Musiker oder Diskothekenbetreiber vorgehen könnte, die den "Sonderzug nach Pankow" abspielen würden.
Am 25. Oktober 1983 spielte Udo Lindenberg dennoch ein Konzert im Osten Berlins vor systemtreuen FDJ-Mitgliedern. Rund um das Ereignis kam es zu zahlreichen Verhaftungen von Lindenberg-Fans durch die Stasi und die Volkspolizei.
Dabei ist jedoch in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit sowie der konkreten Umstände und Motive der Tat zu prüfen, inwieweit gleichfalls die subjektiven Voraussetzungen, insbesondere eine bewußt vorsätzlich begangene öffentliche Beleidigung wegen der staatlichen Tätigkeit des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vorliegen.
Kann eine derartige subjektive Zielstellung nicht nachgewiesen werden oder ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf dieser Rechtsgrundlage nicht zweckmäßig, bestehen weitere rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung bzw. Maßregelung einer öffentlichen Verbreitung dieses Textes.
Im Falle eines öffentlichen Abspielens dieses Liedes durch Berufsmusiker, Laienmusiker oder nebenberuflich tätige Musiker, frei- oder nebenberuflich tätige Schallplattenunterhalter oder andere Personen im Rahmen öffentlicher Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen sowie von Diskoveranstaltungen in Kulturhäusern, Schulen, Wohnheimen oder anderen Gebäuden sind im Interesse des Schutzes der staatlichen Ordnung sowie der Rechte und Interessen der Bürger und ihres sozialistischen Zusammenlebens im unmittelbaren Zusammenwirken mit den örtlich zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen die Verletzung folgender gesetzlicher Bestimmungen und sich daraus ergebende Möglichkeiten zur Anwendung von Disziplinar- oder Ordnungsstrafmaßnahmen zu prüfen:
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Signatur: BArch, MfS, BV Berlin, Abt. OT, Nr. 22, Bl. 148-150
"Oberindianer", "sturer Schrat" und "Honni" - das war zu viel für den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED. Erich Honecker ließ das Lied "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg verbieten. Die Stasi lieferte eine rechtliche Einschätzung.
Seit den Siebziger Jahren bemühte sich Udo Lindenberg um einen Gastauftritt in der DDR, wo er sich großer Beliebtheit erfreute. Der SED-Führung war der "mittelmäßige Schlagersänger der BRD" allerdings suspekt. Als Lindenberg im Februar 1983 das Lied "Sonderzug nach Pankow" veröffentlichte und darin einen Auftritt im Osten Deutschlands forderte, sahen sich die Mächtigen in Ostberlin herausgefordert.
Honecker, im Text mit reichlich Ironie bedacht, ließ das Lied verbieten. Wer den "Sonderzug" öffentlich spielte, riskierte eine Verhaftung. In einer rechtlichen Analyse untersuchte die Hauptabteilung IX, das Untersuchungsorgan der Stasi, mögliche Straftatbestände, die der Songtext erfüllte. Darüber werden in dem Papier Möglichkeiten aufgezählt, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Konsequenzen man gegen Musiker oder Diskothekenbetreiber vorgehen könnte, die den "Sonderzug nach Pankow" abspielen würden.
Am 25. Oktober 1983 spielte Udo Lindenberg dennoch ein Konzert im Osten Berlins vor systemtreuen FDJ-Mitgliedern. Rund um das Ereignis kam es zu zahlreichen Verhaftungen von Lindenberg-Fans durch die Stasi und die Volkspolizei.
Hauptabteilung IX (Untersuchungsorgan)
Die Hauptabteilung IX war die für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgung zuständige Diensteinheit. Sie hatte wie die nachgeordneten Abteilung IX in den Bezirksverwaltung (BV) (Linie IX) die Befugnisse eines Untersuchungsorgans, d. h. einer kriminalpolizeilichen Ermittlungsbehörde. Ursprünglich vor allem für die sog. Staatsverbrechen zuständig, befasste sie sich in der Honecker-Ära überwiegend mit Straftaten gegen die staatliche Ordnung, vor allem mit Fällen "ungesetzlichen Grenzübertritts" und Delikten, die mit Ausreisebegehren zu tun hatten. Nach StPO der DDR standen auch die Ermittlungsverfahren der Linie IX unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft, in der Praxis arbeitete das MfS hier jedoch weitgehend eigenständig.
Die Hauptabteilung IX und die Abteilungen IX der BV waren berechtigt, Ermittlungsverfahren einzuleiten sowie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und andere strafprozessuale Handlungen vorzunehmen sowie verpflichtet, diese Verfahren nach einer bestimmten Frist - meist durch die Übergabe an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung - zum Abschluss zu bringen (Untersuchungsvorgang). Daneben führte sie Vorermittlungen zur Feststellung von Ursachen und Verantwortlichen bei Großhavarien (industriellen Störfällen), Flugblättern widerständigen Inhalts, öffentlichen Protesten u. ä. (Vorkommnisuntersuchung, Sachverhaltsprüfung).
Die Hauptabteilung IX gehörte zeit ihres Bestehens zum Anleitungsbereich Mielkes, in den ersten Jahren in seiner Funktion als Staatssekretär und 1. stellv. Minister, ab 1957 als Minister. Ihre Leiter waren Alfred Karl Scholz (1950-1956), Kurt Richter (1956-1964), Walter Heinitz (1964-1973) und Rolf Fister (1973-1989).
1953 bestand die Hauptabteilung IX aus drei Abteilungen, die für Spionagefälle, Fälle politischer "Untergrundtätigkeit" und die Anleitung der Abt. IX der BV zuständig waren. Durch Ausgliederungen entstanden weitere Abteilungen, so u. a. für Wirtschaftsdelikte, Militärstraftaten, Delikte von MfS-Angehörigen und Fluchtfälle. Ende 1988 bestand die Hauptabteilung IX aus zehn Untersuchungsabteilungen sowie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) und der AGL (Arbeitsgruppe des Ministers (AGM)) mit insgesamt 489 Mitarbeitern. Auf der Linie IX arbeiteten 1.225 hauptamtliche Mitarbeiter.
Die Linie IX wirkte eng mit den Abteilung XIV (Haft) und der Linie VIII (Beobachtung, Ermittlung), die für die Durchführung der Festnahmen zuständig waren, zusammen. Bei der juristischen Beurteilung von Operativen Vorgängen (OV) wurde die Hauptabteilung IX von den geheimdienstlich arbeitenden Diensteinheiten häufig einbezogen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der DDR vom Sommer 1952 wurden die fünf Länderverwaltungen für Staatssicherheit (LVfS) in 14 Bezirksverwaltungen umgebildet. Daneben bestanden die Verwaltung für Staatssicherheit Groß-Berlin und die Objektverwaltung "W" (Wismut) mit den Befugnissen einer BV. Letztere wurde 1982 als zusätzlicher Stellvertreterbereich "W" in die Struktur der BV Karl-Marx-Stadt eingegliedert.
Der Apparat der Zentrale des MfS Berlin und der der BV waren analog strukturiert und nach dem Linienprinzip organisiert. So waren die Hauptabteilung II in der Zentrale bzw. die Abteilungen II der BV für die Schwerpunkte der Spionageabwehr zuständig usw. Auf der Linie der Hauptverwaltung A waren die Abteilung XV der BV aktiv. Einige Zuständigkeiten behielt sich die Zentrale vor: so die Militärabwehr (Hauptabteilung I) und die internationalen Verbindungen (Abteilung X) oder die Arbeit des Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Westberlin (Abteilung XVII). Für einige Aufgabenstellungen wurde die Bildung bezirklicher Struktureinheiten für unnötig erachtet. So gab es in den 60er und 70er Jahren für die Abteilung XXI und das Büro der Leitung II Referenten für Koordinierung (RfK) bzw. Offiziere BdL II. Für spezifische Aufgaben gab es territorial bedingte Diensteinheiten bei einigen BV, z. B. in Leipzig ein selbständiges Referat (sR) Messe, in Rostock die Abt. Hafen.
An der Spitze der BV standen der Leiter (Chef) und zwei Stellv. Operativ. Der Stellv. für Aufklärung fungierte zugleich als Leiter der Abt. XV. Die Schaffung des Stellvertreterbereichs Operative Technik im MfS Berlin im Jahre 1986 führte in den BV zur Bildung von Stellv. für Operative Technik/Sicherstellung.
Als Ordnungswidrigkeiten galten nach DDR-Recht schuldhafte Verhaltensweisen, "die die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören" (Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12.1.1968). Durch Ordnungsstrafen sollte der Rechtsverletzer diszipliniert werden und anderen damit als erzieherisches Beispiel dienen. Die Strafandrohung war mit maximal 500 Mark, in Ausnahmefällen 1.000 Mark, im Vergleich zum Strafgesetzbuch relativ begrenzt.
Die Staatssicherheit bediente sich dieses Repressionsinstruments in Zusammenarbeit mit der Volkspolizei vor allem seit Mitte der 80er Jahre, als auf spektakuläre Strafprozesse gegen Oppositionelle verzichtet werden sollte, um das internationale Ansehen der DDR nicht zu gefährden. Erich Mielke erklärte 1984, die neu erlassene Verordnung zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten ermögliche, "gegen Personen vorzugehen, die aus anderen rechtspolitischen Gründen strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden sollen".
Der Begriff Untersuchungsorgan (russ.: sledstwennyj organ) ist sowjetischen Ursprungs und verdrängte in der DDR in den frühen 50er Jahren allmählich den traditionellen deutschen Begriff Ermittlungsbehörde. Untersuchungsorgane hatten laut Strafprozessordnung (StPO) der DDR die Befugnisse polizeilicher Ermittlungsbehörden und unterstanden bei der Bearbeitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens de jure der Aufsicht des Staatsanwaltes (§§ 95-98 StPO/1952, §§ 87-89 StPO/1968).
Während anfangs das MfS insgesamt als Untersuchungsorgan galt, wurden später zumeist nur noch jene Bereiche, die strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführten, also die HA IX in der Berliner MfS-Zentrale und die fachlich nachgeordneten Abt. IX der BV, als Untersuchungsorgan bezeichnet. Neben den Untersuchungsorganen des MfS gab es in der DDR die Untersuchungsorgane des MdI (Kriminalpolizei) und der Zollverwaltung bzw. ihres Vorläufers Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (Zollfahndungsdienst). Bis 1953 übten auch die Kommissionen für staatliche Kontrolle in Wirtschaftsstrafverfahren die Funktionen von Untersuchungsorganen aus.
Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968). Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.
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Udo rockt für den Weltfrieden
Wie können ein Musiker und sein Lied über einen Sonderzug einen Staat und seine Geheimpolizei über Wochen und Monate hinweg beschäftigen? Die Geschichte vom Auftritt Udo Lindenbergs im Ost-Berliner Palast der Republik gibt Antworten und zeigt dabei die vielfältigen Verflechtungen zwischen dem Parteiapparat der SED und seiner Geheimpolizei Stasi beim Streben nach allumfassender Kontrolle – selbst, wenn es nur um Musik ging.
Die aufgeführten Dokumente zeigen beispielhaft, wie umfassend die Stasi im Auftrag der SED agierte und wie eng andere staatliche Institutionen mit ihr kooperierten – alles zur Kontrolle von Menschen, die Lust auf andere Musik hatten.
Einleitung
Der Sonderzug nach Pankow
Vermerk über das Auftreten Udo Lindenbergs
Information über das Abspielen eines Liedes mit die DDR diskriminierendem Inhalt
Auskunft zum BRD-Rockmusiker Udo Lindenberg
Rechtliche Einschätzung zum Liedtext "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg
Operative Information Nr. 30/83 über Udo Lindenberg hörende Studenten
Vorschläge zur Bestrafung von Personen, die Udo Lindenbergs Lied "Sonderzug nach Pankow" in der Öffentlichkeit wiedergeben
Mitschrift der Stasi von einer RIAS-Sendung zu Udo Lindenberg
Brief von Udo Lindenberg an Erich Honecker
Information des IME "Robert" zu einem geplanten Konzert von Udo Lindenberg
Informationen zum Auftritt des Sängers Udo Lindenberg im Palast der Republik
Hinweise zum geplanten Auftritt Udo Lindenbergs im Palast der Republik
Information über die Reaktionen der Bevölkerung zum Auftritt Udo Lindenbergs in der DDR
Konzeption für Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmer am Udo-Lindenberg-Konzert
Teilnehmerschlüssel für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Kräfteeinsatzplan zur Sicherung des Udo-Lindenberg-Konzertes am 25.10.1983
IM-Bericht über den Kartenverkauf für das Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin
IM-Bericht über Meinungen zum Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin
Brief des Generaldirektors der Künstler-Agentur an den Minister für Kultur
Information über Diskussionen unter FDJ-Mitgliedern
Einsatzplan zur Sicherung des Konzertes von Udo Lindenberg und Harry Belafonte
Karte des Marx-Engels-Platzes mit dem Palast der Republik
Hinweis über Reaktionen der Bevölkerung zum bevorstehenden Auftritt von Udo Lindenberg
Zutrittskarte für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Zutrittskarte für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Udo rockt in Ostberlin
Informationen zu Aufenthalten Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Bericht zu Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Einreise Udo Lindenbergs
Ankunft Udo Lindenbergs am Grenzübergang Invalidenstraße am 25.10.1983
Verteiler für die Bilddokumentation des Grenzübertritts von Udo Lindenberg am 25.10.1983
Aktivitätenplan am Tag des Udo-Lindenberg-Konzertes im Palast der Republik
Information zur Abfahrt Udo Lindenbergs vom Palast der Republik zum IPZ
Menschenmenge in Berlin anlässlich eines Konzerts von Udo Lindenberg
Bericht über die Pressekonferenz mit Harry Belafonte und Udo Lindenberg in Ost-Berlin
Udo Lindenberg bei der Pressekonferenz am 25.10.1983
Bericht des IMB "Ernst" über ein Treffen mit Udo Lindenberg
Augenzeugenbericht zu den Verhaftungen während des Lindenberg-Konzerts in Ost-Berlin
Lagefilm der Stasi zum Konzert mit Udo Lindenberg im Palast der Republik
Risiko Lindenberg nicht kalkulierbar
Reaktionen der DDR-Bevölkerung zum Auftritt von Udo Lindenberg in Ost-Berlin
Information zur Teilnahme des Udo Lindenberg am Friedenskonzert
Information zur Reaktion des Publikums während des Konzerts von Udo Lindenberg
Erfahrungsprotokoll zum Einsatz der Stasi beim Lindenberg-Konzert
Information zum öffentlichen Auftreten Udo Lindenbergs während seines Konzertes in Ost-Berlin
Abschlussbericht zum Sicherungseinsatz beim Friedensfestival der FDJ im Palast der Republik
Information über die beim Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin anwesenden Pressevertreter
Information über Unmutsäußerung des Generaldirektors der Künstleragentur Hermann Falk
Erkenntnisse aus dem Sicherungseinsatz beim Friedenskonzert mit Udo Lindenberg
Information über Tourneen von BAP und Udo Lindenberg in der DDR
Einreiseverbot für Udo Lindenberg in die DDR
Information über einen unangemeldeten Besuch Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Zusammenfassung der Übertragung eines Konzerts von Udo Lindenberg im SFB
Information zu einem Aufenthalt Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Weiterführende Literatur