Signatur: BArch, MfS, HA XX/9, Nr. 89, Bl. 1-5
Nikolaus Becker berichtet von seiner Nacht in Haft. Die Volkspolizei nahm ihn fest, weil er im Umfeld des Lindenberg-Konzerts fotografiert hatte.
Am 25. Oktober 1983 kam Nikolaus Becker zum Palast der Republik, während dort Udo Lindenberg im Rahmen einer FDJ-Veranstaltung auftrat. Lindenberg hatte für seinen Traum von einem Auftritt in der DDR nach langen Verhandlungen hingenommen, dass er vor einem ausgewählten Publikum aus FDJ-Mitgliedern und SED-Funktionären spielen sollte. Becker war deshalb bewusst, dass er, wie viele Andere, keine Karten für das Konzert bekommen würde. Weil sich aber trotzdem viele Fans des Musikers rund um den Palast versammelt hatten, um Lindenberg zumindest nahe zu sein, wollte Becker wenigstens die Stimmung festhalten und fotografieren.
Als die Volkspolizei die Fans jedoch teilweise mit Gewalt vertrieb und zahlreiche Menschen festnahm, wurde auch Becker in Gewahrsam genommen. Die Polizei warf ihm vor, Sicherheitskräfte fotografiert zu haben. Im vorliegenden Augenzeugenbericht aus den Stasi-Unterlagen schildert Becker die Nacht in Haft und das brutale Vorgehen der Polizei. Am Ende zeigt er sich tief bestürzt von den aus seiner Sicht "faschistischen" Methoden.
Man konnte die Beine überhaupt nicht so breit machen, daß sie nicht noch etwas breiter getreten worden wären. Wir wurden nicht eben korrekt angeredet ("Erheb' Dich, Du Mistkerl, aber Dalli!" oder ähnlich war der normale Umgangston), wir wurden ziemlich grob herumgestoßen.
Nach der Durchsuchung, bei der uns noch der kleinste Papierschnipsel abgenommen wurde, fotografierte man uns mit Nummern für die Akten. Danach wurden wir in einen ca. 4m breiten und 15 m langen Raum geführt, wo wir mit mindestens einem halber Meter Abstand auf einer längs den Raum teilenden Bank plaziert wurden. Die ganze Zeit bestand Sprechverbot. In diesem Raum herrschte eine gespenstische Atmosphäre. Alles (incl. Fußboden) war gekachelt. Anfangs wurde man, wenn man seinem Nachbarn etwas zuflüsterte, oder ihm auch nur zuzwinkerte, um ihm Mut zu machen, nur angebrüllt, später wurden sofort mit dem Knüppel zugeschlagen. Ein Polizist stand uns breitbeinig gegenüber, schaute uns provozierend an und schlug dabei ständig seinen Knüppel leicht auf die linke Handfläche.
Wer sich trotz Anbrüllen und Knüppel den Mund nicht verbieten ließ, wurde auch kleingekriegt. Einem, der trotzdem weiterredete, aber ansonsten völlig ruhig saß, riß man ein sehr großes Büschel Haare aus, und schleuderte ihn gegen die Wand. Als er dann immer noch nicht ruhig war, wurde er mit Füßen (schweren Stiefeln) getreten. Danach sagte er nichts mehr, lag nur noch auf dem Boden und heulte.
Andere "Unbelehrbare" mußten eine halbe Stunde mit erhobenen Händen an der Wand stehen, was auch einem sportlichen Menschen fast unmöglich ist. Sobald die Hände etwas sanken, wurde sofort gebrüllt und mit dem Knüppel gedroht. Hier kam mir zum ersten Mal die Bezeichnung "KZ"in den Sinn. Etwa so wurde das oft in Filmen oder Erzählungen dargestellt.
Nach einer oder zwei Stunden (wir hatten keine Uhren mehr wurden wir dann einzeln zum Verhöhr geführt. Während des Verhörs war ich mit einem zivilen Beamten allein im Zimmer. Auf dem Tisch lag der Plastikbeutel mit den mir abgenommenen Gegenständen, u.a. auch der Kamera. Meine Personalien wurden zu Protokoll genommen und mir wurden Fragen zu den Fotos (Verwendungszweck, evtl. Auftrag u.ä.) gestellt. Der Beamte gestattete mir nachzusehen, ob die Kamera bei der gewaltsamen Wegnahme durch die Polizei beschädigt worden war. Dadurch gelang es mir doch noch, den Film aus der Kamera zu nehmen und zu belichten. Eine Reaktion des Beamten darauf blieb erstaunlicherweise aus.
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
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Nikolaus Becker berichtet von seiner Nacht in Haft. Die Volkspolizei nahm ihn fest, weil er im Umfeld des Lindenberg-Konzerts fotografiert hatte.
Am 25. Oktober 1983 kam Nikolaus Becker zum Palast der Republik, während dort Udo Lindenberg im Rahmen einer FDJ-Veranstaltung auftrat. Lindenberg hatte für seinen Traum von einem Auftritt in der DDR nach langen Verhandlungen hingenommen, dass er vor einem ausgewählten Publikum aus FDJ-Mitgliedern und SED-Funktionären spielen sollte. Becker war deshalb bewusst, dass er, wie viele Andere, keine Karten für das Konzert bekommen würde. Weil sich aber trotzdem viele Fans des Musikers rund um den Palast versammelt hatten, um Lindenberg zumindest nahe zu sein, wollte Becker wenigstens die Stimmung festhalten und fotografieren.
Als die Volkspolizei die Fans jedoch teilweise mit Gewalt vertrieb und zahlreiche Menschen festnahm, wurde auch Becker in Gewahrsam genommen. Die Polizei warf ihm vor, Sicherheitskräfte fotografiert zu haben. Im vorliegenden Augenzeugenbericht aus den Stasi-Unterlagen schildert Becker die Nacht in Haft und das brutale Vorgehen der Polizei. Am Ende zeigt er sich tief bestürzt von den aus seiner Sicht "faschistischen" Methoden.
Der Zivilbeamte war auch sonst sehr korrekt und manchmal sogar fast freundlich.
Nach dem Verhör wurden wir in eine Garage gesperrt, in der es sehr kalt war. Draußen herrschten bereits Temperaturen um den Gefrierpunkt und man ließ extra die Tür offen, damit wir das auch merkten. Auch hier mußte man ständig Angst vor Schlägen mit dem Knüppel haben. Nach einigen Stunden des Frierens und Herumstehens wurden die Beschwerden über Hunger und Durst trotzdem immer lauter. Die Polizisten brachten daraufhin heißen Kaffee, Kekse und Bonbons und aßen und tranken uns etwas vor. Wir bekamen nichts. In unserer Garage befanden sich 35 Personen, aber im Revier waren noch mehr Verhaftete, das sahen wir durch die offene Tür.
Ich fühlte mich an "1984" erinnert, als einer von uns zu erkennen gab, daß er beim Durchsuchen seine Uhr habe verstecken können. Wollte einer die Zeit wissen, machte er dem Uhrenbesitzer dies durch Handzeichen oder Augenzwinkern verständlich, der schaute dann heimlich auf seine Uhr und im Vorbeigehen flüsterte man sich dann die Zeit zu. Als man sich dann nach einiger Zeit wieder gedämpft unterhalten konnte versuchte ich, von einigen Leuten den Grund ihrer Festnahme zu erfahren. Die Gründe waren einfach lächerlich. Einer hatte in ziemlicher Entfernung vom Palast ganz ruhig auf einem Baum gesessen, um besser sehen zu können (ohne Spruchbänder o.ä.). Ein anderer hatte in der Nähe auf einem Fenstersims gesessen (ebenfalls, ohne in irgendeiner Weise aufzufallen). Ein etwa 14-Jähriger war auf dem Weg zu seiner Oma dort vorbeigekommen und völlig grundlos mitgenommen worden. So und ähnlich lauteten auch die anderen Erklärungen, die ich zu hören bekam.
Morgens um 6.00 Uhr wurde ich dann entlassen. Vorher hatte ich zwei Versuche, mich zu entlassen, "vereitelt", weil ich nicht bereit war, vor dem Beamten die Hände aus den Taschen zu nehmen, worauf ich jedesmal mit einem groben Tritt in den Hintern in die Garage zurückbefördert wurde. Als ich bei der Entlassung darum bat, eine Bescheinigung für die Arbeit zu bekommen, daß ich die Nacht über bei der Polizei war und daß man von mir ja wohl nicht verlangen kann, daß ich nachdem ich eine ganze Nacht in der Kälte gestanden habe, gleich anschließend arbeiten gehe, sagte man mir nur, daß meine Arbeit ja wohl kaum vor 6.00 Uhr anfängt, und daß ich selbstverständlich arbeiten gehen muß. Eine Bescheini-
Die Durchsuchung von Wohnungen, Räumen oder Personen war eine strafprozessuale Maßnahme im Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Festnahme oder Verhaftung Verdächtiger bzw. zum Auffinden von Beweismaterial (§§ 108–119 StPO/1968). Eine Durchsuchung musste vom Staatsanwalt bzw. konnte bei Gefahr im Verzuge auch von den Untersuchungsorganen angeordnet werden und bedurfte einer richterlichen Bestätigung binnen 48 Stunden (§ 121 StPO/1968). Die Durchsuchung oblag eigentlich den Untersuchungsorganen, formal im MfS also der Linie IX (Hauptabteilung IX). Tatsächlich wurden sie aber regulär von Mitarbeitern der Linie VIII (Hauptabteilung VIII) durchgeführt.
Die Durchsuchung Verhafteter und vorläufig Festgenommener konnte ohne staatsanwaltliche Anordnung durchgeführt werden und bedurfte keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 StPO/1968); sie wurde im MfS von den – formal nicht zuständigen – Mitarbeitern der Linie XIV (Abteilung XIV) durchgeführt. Außerhalb des Ermittlungsverfahrens war die Durchsuchung von Personen und Sachen durch Polizei und MfS polizeirechtlich geregelt (§ 13 VP-Gesetz). Vom MfS wurden die Möglichkeiten der Durchsuchung und Beschlagnahme auch außerhalb des jeweiligen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens für geheimdienstliche Zwecke genutzt. Jenseits jeglicher rechtlicher Regelungen führten operative Diensteinheiten des MfS, vor allem die Linie VIII (Hauptabteilung VIII), auch konspirative Wohnungsdurchsuchungen durch.
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Nikolaus Becker berichtet von seiner Nacht in Haft. Die Volkspolizei nahm ihn fest, weil er im Umfeld des Lindenberg-Konzerts fotografiert hatte.
Am 25. Oktober 1983 kam Nikolaus Becker zum Palast der Republik, während dort Udo Lindenberg im Rahmen einer FDJ-Veranstaltung auftrat. Lindenberg hatte für seinen Traum von einem Auftritt in der DDR nach langen Verhandlungen hingenommen, dass er vor einem ausgewählten Publikum aus FDJ-Mitgliedern und SED-Funktionären spielen sollte. Becker war deshalb bewusst, dass er, wie viele Andere, keine Karten für das Konzert bekommen würde. Weil sich aber trotzdem viele Fans des Musikers rund um den Palast versammelt hatten, um Lindenberg zumindest nahe zu sein, wollte Becker wenigstens die Stimmung festhalten und fotografieren.
Als die Volkspolizei die Fans jedoch teilweise mit Gewalt vertrieb und zahlreiche Menschen festnahm, wurde auch Becker in Gewahrsam genommen. Die Polizei warf ihm vor, Sicherheitskräfte fotografiert zu haben. Im vorliegenden Augenzeugenbericht aus den Stasi-Unterlagen schildert Becker die Nacht in Haft und das brutale Vorgehen der Polizei. Am Ende zeigt er sich tief bestürzt von den aus seiner Sicht "faschistischen" Methoden.
gung bekam ich nicht.
Diese Nacht hat für mich eine ziehmlich große Bedeutung.
Sie hat mir meine letzten eventuell noch vorhandenen Ideale in Bezug auf diesen Staat genommen. Ich habe Jugendliche heulend physisch und psychisch zusammenbrechen sehen, ich habe "Volkspolizisten" mit Lust und Genugtuung mit dem Knüppel zuschlagen sehen, ich habe feststellen müssen, daß bei der "Deutschen Volkspolizei" unter anderem faschistische Schläger beschäftigt sind (und ich glaube, ich bin mir der Bedeutung dieses Wortes bewußt), die der Meinung sind,
"daß diese ganzen langhaarigen Asozialen mal richtig 'was in die Fresse kriegen müssen, damit sie gleich wissen, wo's lang geht".
Ich bin dadurch bestimmt kein besserer "Staatsbürger" geworden.
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Udo rockt für den Weltfrieden
Wie können ein Musiker und sein Lied über einen Sonderzug einen Staat und seine Geheimpolizei über Wochen und Monate hinweg beschäftigen? Die Geschichte vom Auftritt Udo Lindenbergs im Ost-Berliner Palast der Republik gibt Antworten und zeigt dabei die vielfältigen Verflechtungen zwischen dem Parteiapparat der SED und seiner Geheimpolizei Stasi beim Streben nach allumfassender Kontrolle – selbst, wenn es nur um Musik ging.
Die aufgeführten Dokumente zeigen beispielhaft, wie umfassend die Stasi im Auftrag der SED agierte und wie eng andere staatliche Institutionen mit ihr kooperierten – alles zur Kontrolle von Menschen, die Lust auf andere Musik hatten.
Einleitung
Der Sonderzug nach Pankow
Vermerk über das Auftreten Udo Lindenbergs
Information über das Abspielen eines Liedes mit die DDR diskriminierendem Inhalt
Auskunft zum BRD-Rockmusiker Udo Lindenberg
Rechtliche Einschätzung zum Liedtext "Sonderzug nach Pankow" von Udo Lindenberg
Operative Information Nr. 30/83 über Udo Lindenberg hörende Studenten
Vorschläge zur Bestrafung von Personen, die Udo Lindenbergs Lied "Sonderzug nach Pankow" in der Öffentlichkeit wiedergeben
Mitschrift der Stasi von einer RIAS-Sendung zu Udo Lindenberg
Brief von Udo Lindenberg an Erich Honecker
Information des IME "Robert" zu einem geplanten Konzert von Udo Lindenberg
Informationen zum Auftritt des Sängers Udo Lindenberg im Palast der Republik
Hinweise zum geplanten Auftritt Udo Lindenbergs im Palast der Republik
Information über die Reaktionen der Bevölkerung zum Auftritt Udo Lindenbergs in der DDR
Konzeption für Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmer am Udo-Lindenberg-Konzert
Teilnehmerschlüssel für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Kräfteeinsatzplan zur Sicherung des Udo-Lindenberg-Konzertes am 25.10.1983
IM-Bericht über den Kartenverkauf für das Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin
IM-Bericht über Meinungen zum Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin
Brief des Generaldirektors der Künstler-Agentur an den Minister für Kultur
Information über Diskussionen unter FDJ-Mitgliedern
Einsatzplan zur Sicherung des Konzertes von Udo Lindenberg und Harry Belafonte
Karte des Marx-Engels-Platzes mit dem Palast der Republik
Hinweis über Reaktionen der Bevölkerung zum bevorstehenden Auftritt von Udo Lindenberg
Zutrittskarte für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Zutrittskarte für das Udo-Lindenberg-Konzert am 25.10.1983
Udo rockt in Ostberlin
Informationen zu Aufenthalten Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Bericht zu Film- und Fotoaufnahmen im Zusammenhang mit der Einreise Udo Lindenbergs
Ankunft Udo Lindenbergs am Grenzübergang Invalidenstraße am 25.10.1983
Verteiler für die Bilddokumentation des Grenzübertritts von Udo Lindenberg am 25.10.1983
Aktivitätenplan am Tag des Udo-Lindenberg-Konzertes im Palast der Republik
Information zur Abfahrt Udo Lindenbergs vom Palast der Republik zum IPZ
Menschenmenge in Berlin anlässlich eines Konzerts von Udo Lindenberg
Bericht über die Pressekonferenz mit Harry Belafonte und Udo Lindenberg in Ost-Berlin
Udo Lindenberg bei der Pressekonferenz am 25.10.1983
Bericht des IMB "Ernst" über ein Treffen mit Udo Lindenberg
Augenzeugenbericht zu den Verhaftungen während des Lindenberg-Konzerts in Ost-Berlin
Lagefilm der Stasi zum Konzert mit Udo Lindenberg im Palast der Republik
Risiko Lindenberg nicht kalkulierbar
Reaktionen der DDR-Bevölkerung zum Auftritt von Udo Lindenberg in Ost-Berlin
Information zur Teilnahme des Udo Lindenberg am Friedenskonzert
Information zur Reaktion des Publikums während des Konzerts von Udo Lindenberg
Erfahrungsprotokoll zum Einsatz der Stasi beim Lindenberg-Konzert
Information zum öffentlichen Auftreten Udo Lindenbergs während seines Konzertes in Ost-Berlin
Abschlussbericht zum Sicherungseinsatz beim Friedensfestival der FDJ im Palast der Republik
Information über die beim Lindenberg-Konzert in Ost-Berlin anwesenden Pressevertreter
Information über Unmutsäußerung des Generaldirektors der Künstleragentur Hermann Falk
Erkenntnisse aus dem Sicherungseinsatz beim Friedenskonzert mit Udo Lindenberg
Information über Tourneen von BAP und Udo Lindenberg in der DDR
Einreiseverbot für Udo Lindenberg in die DDR
Information über einen unangemeldeten Besuch Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Zusammenfassung der Übertragung eines Konzerts von Udo Lindenberg im SFB
Information zu einem Aufenthalt Udo Lindenbergs in Ost-Berlin
Weiterführende Literatur