Signatur: BArch, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 16-21
1973 entwickelte die Staatssicherheit einen Plan, um den kritischen Künstler Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab. Die einzige Ausnahme sei, so bestimmte SED-Chefideologe Kurt Hager, „dass Biermann eine Ausreise in kapitalistische Länder gestattet werden sollte in der Hoffnung, dass er nicht in die DDR zurückkehrt“. Das aber lag dem Sänger fern.
Deshalb entwickelte das MfS 1973 den vorliegenden Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Die Stasioffiziere entwarfen eine Strategie, die vorsah, den Liedermacher in den Westen reisen zu lassen, um ihm dann, wenn er dort seine Lieder öffentlich singt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Im Oktober 1976 setzte die SED-Spitze dieses Vorhaben um, als sie Biermann vordergründig erlaubte, für einige Konzerte in die Bundesrepublik auszureisen.
Konzeption
für den Abschluß der operativen Bearbeitung Biermanns
Biermann hat seit dem Jahre 1965 im Zusammenwirken mit westlichen Verlagen und anderen Publikationsorganen eine Vielzahl von Texten, Interviews und Artikeln im nichtsozialistischen Ausland veröffentlicht, in denen er die sozialistische Staats-und Gesellschaftsordnung in der DDR und in anderen sozialistischen Staaten diskriminierte. Dazu gehören unter anderem die im Westberliner Wagenbach-Verlag in einer Gesamtauflage von 147 000 Exemplaren erschienenen Bücher "Die Drahtharfe", "Mit Marx- und Engelszungen", "Der Dra-Dra", "Deutschland. Ein Wintermärchen", "Für meine Genossen" und "Berichte aus dem sozialistischen Lager" sowie drei verschiedene Schallplatten, die teilweise vollständig oder auszugsweise auch von anderen westlichen Publikationsorganen nachgedruckt wurden.
Operativen Feststellungen zufolge werden durch westliche Publikationsorgane mit dem Ziel der Erhöhung seiner Wirksamkeit als Stützpunkt der politisch-ideologischen Diversion gegen die DDR und die Sowjetunion Verbindungen zu Biermann aufgenommen und von diesem auf der Grundlage einer vorbehaltlosen Bereitschaft zur Zusammenarbeit aktiviert, Dabei ist einzuschätzen, daß in Vorbereitung und Durchführung der X. Weltfestspiele eine Zunahme derartiger Feindaktivitäten zu erwarten ist und andererseits die von Biermann ausgehende zersetzende Einflußnahme auf negativ eingestellte jugendliche Personen der DDR verstärkt wird.
Das dargelegte Vorgehen Biermanns erfüllt die objektiven und subjektiven Tatumstände des schweren Falls der staatsfeindlichen Hetze gemäß § 106 Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 2 StGB sowie wegen gleichartiger Angriffe gegen die Sowjetunion den Tatbestand des § 108 StGB und würde eine Freiheitsstrafe von 10 bis 15 Jahren zulassen.
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Signatur: BArch, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 16-21
1973 entwickelte die Staatssicherheit einen Plan, um den kritischen Künstler Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab. Die einzige Ausnahme sei, so bestimmte SED-Chefideologe Kurt Hager, „dass Biermann eine Ausreise in kapitalistische Länder gestattet werden sollte in der Hoffnung, dass er nicht in die DDR zurückkehrt“. Das aber lag dem Sänger fern.
Deshalb entwickelte das MfS 1973 den vorliegenden Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Die Stasioffiziere entwarfen eine Strategie, die vorsah, den Liedermacher in den Westen reisen zu lassen, um ihm dann, wenn er dort seine Lieder öffentlich singt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Im Oktober 1976 setzte die SED-Spitze dieses Vorhaben um, als sie Biermann vordergründig erlaubte, für einige Konzerte in die Bundesrepublik auszureisen.
Ausgehend von dem dargelegten Sachverhalt, insbesondere von der sich verfestigenden Feindschaft zur sozialistischen Staats-und Gesellschaftsordnung in der DDR verbunden mit einer zunehmenden Intensivierung seiner feindlichen Aktivitäten und seinem Bestreben, sich als sogenanntes Opfer der politischen Verhältnisse in der DDR darzustellen, ist es erforderlich, die Bearbeitung Biermanns abzuschließen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Biermann im Jahre 1953 von Hamburg in die DDR übersiedelte und ihm im Rahmen des Aufnahmeverfahrens unter der Voraussetzung, daß er die damit verbundenen staatsbürgerlichen Pflichten achten wird, die Staatsbürgerschaft der DDR verliehen wurde, ist auf Grund seines dargelegten feindlichen Vorgehens gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Abschluß der Bearbeitung Biermanns durch den Entzug der Staatsbürgerschaft der DDR und der damit verbundenen Ausweisung vorgesehen.
Da gemäß § 12 Abs. 2 Staatsbürgerschaftsgesetz der Widerruf der Verleihung nur innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren möglich ist, sind als weitere gesetzliche Voraussetzungen des Verlustes der Staatsbürgerschaft gemäß § 5 Staatsbürgerschaftsgesetz die Aberkennung oder die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft gegeben.
Zur Realisierung des Abschlusses der Bearbeitung Biermanns erfolgt die Einleitung folgender Maßnahmen:
1. Mit dem Ziel der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, die gemäß § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz voraussetzt, daß Biermann während seines Aufenthaltes im nichtsozialistischen Ausland in grober Weise die staatsbürgerlichen Pflichten verletzt, wird unter Ausnutzung des Briefes des dänischen Staatsbürgers Knudsen die Beantragung und Genehmigung einer Reise Biermanns nach Westdeutschland eingeleitet. Zu diesem Zweck erhält der dänische Staatsbürger Knudsen
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Signatur: BArch, MfS, HA IX, Nr. 16677, Bl. 16-21
1973 entwickelte die Staatssicherheit einen Plan, um den kritischen Künstler Wolf Biermann gegen seinen Willen auszubürgern.
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble, dem von Bertolt Brecht gegründeten Theater, auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen den Künstler. Darüber hinaus hörte die Staatssicherheit Biermanns Wohnung und Telefongespräche ab, las seine Briefe und setzte auch Spitzel auf ihn an. Ihn einzusperren oder „verschwinden“ zu lassen hätte dagegen zu viele unerwünschte internationale Reaktionen nach sich gezogen.
Obwohl seine künstlerischen Wirkungsmöglichkeiten dadurch auf private Räume eingeschränkt wurden, gewann Biermann weiterhin an Popularität – auch im Westen Deutschlands. Dort veröffentlichte er Schallplatten und Gedichtbände. Das SED-Regime konnte dies nicht verhindern und auch Auftritte des Liedermachers in anderen Staaten formal nicht verbieten. Die DDR-Oberen verweigerten ihm jedoch die Ausreise, wenn es Anfragen an den Liedermacher aus dem Ausland gab. Die einzige Ausnahme sei, so bestimmte SED-Chefideologe Kurt Hager, „dass Biermann eine Ausreise in kapitalistische Länder gestattet werden sollte in der Hoffnung, dass er nicht in die DDR zurückkehrt“. Das aber lag dem Sänger fern.
Deshalb entwickelte das MfS 1973 den vorliegenden Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Die Stasioffiziere entwarfen eine Strategie, die vorsah, den Liedermacher in den Westen reisen zu lassen, um ihm dann, wenn er dort seine Lieder öffentlich singt, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Im Oktober 1976 setzte die SED-Spitze dieses Vorhaben um, als sie Biermann vordergründig erlaubte, für einige Konzerte in die Bundesrepublik auszureisen.
in Beantwortung seines Schreibens vom 26. 3. 1973
- durch die Kanzlei des Staatsrates die Mitteilung, daß sein Schreiben zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an das Präsidium der Volkspolizei weitergeleitet wurde und danach
- durch das Präsidium der Volkspolizei unter Beachtung der zulässigen Bearbeitungsfrist nach ca. 14 Tagen die Mitteilung, daß bisher noch kein entsprechender Antrag Biermanns vorliegt und somit die Voraussetzungen der Bearbeitung nicht gegeben sind.
Im Ergebnis dessen soll die Beantragung einer Reise durch Biermann in dringenden Familienangelegenheiten zu seiner Großmutter nach Hamburg erreicht werden. Im Rahmen des üblichen Verfahrensweges wird einer seitens Biermanns zu erwartenden Forderung nach einer Garantie für eine Wiedereinreisegenehmigung damit begegnet, daß entsprechend den bestehenden gesetzlichen Regelungen dies nicht üblich ist, da die Erteilung einer befristeten Ausreisegenehmigung die Rückkehr des betreffenden Bürgers voraussetzt und dies auch von ihm erwartet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, daß auf Grund der dafür geltenden gesetzlichen Festlegungen, wonach Ausreisegenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten nur in der DDR wohnhaften Großeltern, Eltern, Kindern und Geschwistern erteilt werden können, eine extensive Auslegung der Anordnung über Regelungen im Reiseverkehr erfolgen müßte. Da einzuschätzen ist, daß Biermann bei Durchführung einer solchen Reise seine staatsbürgerlichen Pflichten verletzt, besteht gemäß § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz die Voraussetzung für die Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR und die damit verbundene ständige Ausweisung aus dem Gebiet der DDR. Ausgehend von der Möglichkeit, daß Biermann in Kenntnis der sich daraus für ihn ergebenden Konsequenzen ein offenes feindliches Auftreten vermeidet, sind jedoch grobe Pflichtverletzungen durch solche Handlungen wie
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"Staatsbürgerliche Pflichten grob verletzt"
Wolf Biermann, Sohn einer kommunistischen Arbeiterfamilie aus Hamburg, siedelte 1953 als Schüler in die DDR über. Er hielt den Staat für das bessere Deutschland. Dort nahm er ein Studium am Berliner Ensemble auf. Mit seinen Liedern und Gedichten, die er bald zu schreiben begann, geriet er zunehmend in Konflikt mit der strengen Linie der Staatspartei SED. Zum Jahresende 1965 verhängte das Politbüro ein totales Auftrittsverbot gegen ihn. Bis dahin hatten ihm seine Auftritte Popularität verschafft, auch im Westen Deutschlands. In der DDR kursierten zahllose wieder und wieder kopierte Tonbandmitschnitte seiner Lieder und Abschriften der Gedichte im Untergrund.
Am liebsten wären die Parteioberen Biermann schon im Sommer 1966 losgeworden. Ihn auf eine Arbeitsstelle in der Provinz abzuschieben, wie SED-Kultur- und Ideologiechef Kurt Hager empfahl, hätte jedoch zu viel Staub aufgewirbelt. Aber Biermann sollte zumindest aus der Öffentlichkeit verschwinden, so lautete der Auftrag der Staatspartei an ihre Geheimpolizei, das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Das bedeutete, ihn konsequent zu überwachen. Beim MfS liefen alle Informationen, Gerüchte und Berichte zahlloser Spitzel über Biermann zusammen. Die Stasi überwachte ihn stetig, baute Wanzen in seine Wohnung, schnitt seine Telefonate mit, las seine Briefe, belauerte ihn vor seinem Haus und schickte ihm Spitzel in die Wohnung.
Am Ende waren allein im Zentralen Operativen Vorgang (ZOV) "Lyriker" – der aber nur den Kern der Materialsammlung des MfS über Biermann bildete – 56 Aktenbände gefüllt. Die Staatssicherheit verschaffte sich einen präzisen Überblick über alle Personen, die mit ihm befreundet waren und warb unter ihnen Informanten an.
Biermanns Bewegungsraum wurde immer kleiner: In der DDR durfte er nicht auftreten und weder nach Ost noch nach West reisen. Anfragen aus dem Ausland an den Liedermacher gab es immer wieder. Das SED-Regime lehnte entsprechende Reiseanträge Biermanns aber zumeist ab. Wenn schon nicht zu verhindern sei, dass dort seine Bücher und Schallplatten erscheinen, so könne man sich jedem Auftritt in den Weg stellen, indem man ihm die Ausreise verweigere.
Ab 1973 entwickelte das MfS einen Plan, Biermann gegen seinen Willen auszubürgern. Drei Jahre später sollte dieser zum Tragen kommen, denn die innenpolitische Situation in der DDR hatte sich zugespitzt. Viele Menschen protestierten gegen die SED-Verleumdungen des in den Freitod gegangenen Pfarrers Brüsewitz. Mehr und mehr Kritiker bestanden auf der Umsetzung der auch von der DDR bei der KSZE-Konferenz in Helsinki im Jahr zuvor anerkannten Menschenrechte.
Die Machthaber waren unter Druck. Scheinheilig erlaubten sie Biermann, auf Einladung der Gewerkschaft IG Metall in Köln aufzutreten. Das Konzert diente der SED-Führung als Vorwand, den Künstler hinterrücks auszubürgern und ihm die Rückkehr zu verweigern.
Einleitung
Der Plan entsteht
Informationsbericht über ein abgehörtes Lied von Wolf Biermann: "Stasiballade"
Reisesperre gegen Wolf Biermann
Vermerk über einen Reiseantrag Wolf Biermanns
Konzeption zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Rechtliche Einschätzung zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft
Bericht über die Reaktion Wolf Biermanns auf die Ablehnung eines Reiseantrages
Bericht über eine Feier zu Wolf Biermanns 38. Geburtstag in seiner Wohnung
Außenansicht des Wohnhauses von Wolf Biermann
Konspirative Durchsuchung von Wolf Biermanns Wohnung
Kein Interesse am Protest gegen Franco
Reiseantrag Wolf Biermanns an das DDR-Kulturministerium vom 19.09.1975
Stellungnahme der Hauptabteilung IX zu einem Reiseantrag Wolf Biermanns
Aufhebung der Reisesperre gegen Wolf Biermann vom 16.10. bis 22.10.1975
Eingezogener Reisepass Wolf Biermanns mit Ausreisevisum
Aktennotiz über Wolf Biermanns Reaktion auf die Ablehnung seines Reiseantrages
Bericht über die Veranstaltung "Solidarität mit dem spanischen Widerstand"
Die "Zange der Konterrevolution"
Abgehörtes Telefoninterview von Wolf Biermann mit dem NDR
Auftrag Mielkes, Informationen über Wolf Biermanns Auftritt in Prenzlau zu erarbeiten
Fahndungsbild mit Kurzauskunft zu Wolf Biermann
Bericht über Wolf Biermanns Auftritt in der Prenzlauer Nikolaikirche am 11. September 1976
Das Konzert
Einladung der IG Metall an Wolf Biermann zu Auftritten bei Jugendveranstaltungen
Reiseantrag Wolf Biermanns an das DDR-Kulturministerium vom 10. Oktober 1976
Plan zur Beobachtung Wolf Biermanns während seiner Auftritte in der Bundesrepublik
Offene Fragen zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Dokumentation über Wolf Biermanns Ausreise aus der DDR am 11.11.1976
Wolf Biermann bei der Ausreise am Grenzübergang Friedrichstraße
Plan zur Durchführung der Ausbürgerung Wolf Biermanns mit Argumentationshilfen
Anordnung zum Einziehen des Reisepasses von Wolf Biermann
Der Protest
Brief Robert Havemanns an Erich Honecker
Anonyme Anruferin zur Ausbürgerung Wolf Biermanns
Haftbefehl gegen Thomas Auerbach
Flugblatt "Lasst die Kommunisten leben"
Bericht über die Aktivitäten von Biermann-Freunden in der DDR nach dessen Ausbürgerung
Pressekonferenz Wolf Biermanns nach seiner Ausbürgerung
Graffiti "Holt Biermann in die DDR zurück"
Brief von Wolf Biermann an Robert Havemann
Flugblatt "Wie lang werden die Menschenrechtsverletzungen in der DDR noch andauern?"
Unvollendetes Graffiti zur Ausbürgerung Wolf Biermanns